Freitag, 1. Januar 2010

Menschenrechte und Demokratie

Menschenrechte und Demokratie bedingen einander: Demokratie ohne Menschenrechte bedeutet Diktatur der Mehrheit. Wo Meinungsäusserungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit fehle, ist demokratische Willensbildung nicht möglich, und an der Urne resultieren im Stil demokratischer Volksrepubliken Zustimmungsraten von 90 und mehr Prozent. Undenkbar ist aber auch, dass nur Menschenrechte gelten, diese aber nicht dazu benutzt werden dürfen, die bestehenden Verhältnisse in Frage zu stellen und zu versuchen, sie auf demokratischem Weg zu ändern.

Menschrechte erhalten die Demokratie lernfähig, Zentrale Freiheits- und Partizipationsrechte stellen sicher, dass Demokratien nicht erstarren. Jene, die an der Urne unterliegen, müssen nicht einfach kuschen, sondern dürfen sich für eine Änderung des Entscheids einsetzen.

Demokratie und Menschenrechte kollidieren, wo die Mehrheit beschliesst, die Rechte einer Minderheit in unzulässiger, z.B. diskriminierender oder unverhältnismässiger Weise zu beschneiden.

Gefragt ist weder die Diktatur der Mehrheit noch die Herrschaft der Richter, sondern die richtige Balance zwischen Demokratie und Menschenrechten.

Walter Kälin, Menschenrechtsexperte, in der NZZaS vom 27.12.09, Seite 15.

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