Dienstag, 26. April 2011

noch mehr staatliche Sonderzulagen

  • eine Verfügbarkeitszulage für die Chauffeure der Bundesräte
  • eine Gefahrenzulage für die humanitären Helfer in Krisengebieten

Neben den Sonderzulagen gibt es ordentliche Zulagen für die Funktion oder den Arbeitsort. So erhält etwa jeder Bundesangestellte einen Ortszuschlag, dessen Höhe sich an den Lebenskosten, der Steuerlast und der Lage seines Arbeitsortes bemisst. Besonders schlecht schneiden diesbezüglich ausgerechnet die Bundesstadt Bern und deren Vorort Ittigen ab, wo das Gros des Personals arbeitet. Beide sind in der höchsten Zulagen-Kategorie eingestuft, was den dort engagierten Bundesangestellten eine Prämie von knapp 5500 Franken im Jahr beschert.

Generell sind wir der Meinung, dass diese Ausnahmeregelungen so schnell wie möglich aufgehoben werden sollten. Die diversen Zulagen verfälschen das Lohngefüge und wecken untern den Ämtern wechselseitig neue Begehrlichkeiten.
Arthur Loepfe, Präsident der FinDel

Diese Zulangen sind fester Bestandteil des Lohnes, welche man nicht einfach streichen darf. Bei der Überprüfung fordern wir deshalb eine Mitsprache. Zu einer Streichung bieten wir höchstens dann Hand, wenn die Zulagen im Gegenzug ins ordentliche Salär überführt werden.
André Eicher, Gewerkschaftler, Chef der Verhandlungsgemeinschaft des Bundespersonals

Daniel Friedli in der NZZaS vom 24.04.2011, Seite 11.

Ich fordere: Keine Mitsprache der Gewerkschaftler. Sofortige Streichung der Sonderzulagen gemäss FinDel.

Keine Kommentare: