Montag, 13. August 2012

Haft für Staatsverräter

Das [Steuer-]Abkommen wäre aus ganz anderen Gründen zu kritisieren. Es unterläuft unsere Souveränität und Rechtsordnung. Es legalisiert Datendiebstahl. Es schwächt das Bankgeheimnis und damit unseren Finanz- und Werkplatz. Statt in Herrliberg herumzuschnüffeln, sollten unsere Staatsanwälte wieder einmal das geltende Strafgesetz lesen: "Wer als Bevollmächtigter der Eidgenossenschaft vorsätzlich Unterhandlungen mit einer auswärtigen Regierung zum Nachteile der Eidgenossenschaft führt, wird mit Zuchthaus oder mit Gefängnis von einem bis zu fünf Jahren bestraft.
Christoph Mörgeli in der WeWo, Seite 20.

Keine Kommentare: