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Montag, 13. August 2012

Haft für Staatsverräter

Das [Steuer-]Abkommen wäre aus ganz anderen Gründen zu kritisieren. Es unterläuft unsere Souveränität und Rechtsordnung. Es legalisiert Datendiebstahl. Es schwächt das Bankgeheimnis und damit unseren Finanz- und Werkplatz. Statt in Herrliberg herumzuschnüffeln, sollten unsere Staatsanwälte wieder einmal das geltende Strafgesetz lesen: "Wer als Bevollmächtigter der Eidgenossenschaft vorsätzlich Unterhandlungen mit einer auswärtigen Regierung zum Nachteile der Eidgenossenschaft führt, wird mit Zuchthaus oder mit Gefängnis von einem bis zu fünf Jahren bestraft.
Christoph Mörgeli in der WeWo, Seite 20.

Mittwoch, 27. Juni 2012

Breivik ist zurechnungsfähig

Dass die Gerichtspsychiater zu derart unterschiedlichen Einschätzungen von Breiviks Zustand kommen, obwohl sie sich alle gleichermassen auf die Wissenschaft berufen, zeigt: Die Schuldfähigkeit eines Täters ist eine Frage, die weit ins Philosophische hineinreicht. Kann ein mental gesunder Mensch eine solche monströse Tat überhaupt planen und durchführen? Ist Breivik angesichts seines Handelns nicht automatisch gestört und Besitzer eines kranken Gehirns? Ihn als schuldfähig zu bezeichnen, bedeutet, dass man an das Konzept des freien Willens glaubt. Tieren und kleinen Kindern spricht man einen solchen freien Willen ab. Sie handeln instinktiv und sind darum für ihr Tun nicht verantwortlich. Doch ist es bei erwachsenen Menschen wirklich anders? Können sie sich aus freien Stücken dafür entscheiden, kriminelle Handlungen zu begehen oder darauf zu verzichten?

Doch so interessant wissenschaftliche oder philosophische Diskussionen über die Existenz eines freien Willens sind: In der Justiz führen sie nicht weiter. Spricht man dem Menschen die Freiheit ab, selber entscheiden zu können, führt dies in die totale Verantwortungslosigkeit. «Das war mein Gehirn, nicht ich», könnte jeder behaupten, der eine Straftat oder ein Verbrechen begangen hat.

Anders Breivik nun für unzurechnungs­fähig zu erklären, sein Handeln durch psychische Krankheit und ihn in die (geschlossene) Therapie statt ins Gefängnis zu schicken, mag eine verlockende Option sein. Wer würde nicht Breiviks Weltbild als Wahn bezeichnen? Doch wenn Breivik nicht schuldfähig ist, wer soll es dann sein? Der Mann weiss, was er will, hat ­fadengerade gehandelt, ist nicht verwirrt und hört auch keine Stimmen.

Alex Reichmuth in der WeWo25.12, Seite 14.

Sonntag, 8. April 2012

Deutsches Strafmass bei Tod und staatlichem Eigentum

2 junge Männer pöbelten einen 23-Jährigen an einer U-Bahn-Station an, dieser rannte auf die Strasse und wurde zu Tode gefahren. 
--> zwei Jahre auf Bewährung, Berliner Landgericht

43 Jahre alter Mann, der eine stationäre Radarfalle angezündet hatte, an der er wegen überhöhter Geschwindigkeit geblitzt worden war.
--> 1 Jahr Gefängnis, ohne Bewährung, Amtsgericht in Clausthal-Zellerfeld

Donnerstag, 22. März 2012

Ausländerdominanz in Schweizer Gefängnissen

Die Araber, die Nordafrikaner, die machen uns am meisten zu schaffen. Die können einem provozierehn bis zum Gehtnichtmehr. Ich bin kein Rassist, obwohl man das hier werden könnte. Mit jenen draussen habe ich kein Problem, aber hier drinnen... Ander die Schwarzafrikaner, die sind gute Leute, ausser einer von ihnen rastet aus, das ist das Schlimmste.

Philippe Pahud, Gefägnisaufseher im Regionalgefängnis Bern, in einem Artikel von Christine Brand in der NZZaS vom 11.03.2012, Seite 20ff.
Schweinefleisch ist ganz aus dem Menüplan gestrichen - wegen der vielen Muslime.

Samstag, 29. Oktober 2011

Praxis zeigt: Asylwesen ist eine Farce

Der Missbrauch im Asylwesen hat ein Ausmass angenommen, das sich Laien nicht vorstellen können. Gesetzlosigkeit hat um sich gegriffen. Man hat resigniert. (...)  die Missstände im Asylwesen sind derart dramatisch, dass ich mich verpflichtet fühlte, an die Öffentlichkeit zu gehen.



Die Schweizer Behörden lassen Asylbewerber, die Falschaussagen machen, gewähren. Wir haben das oft erlebt: Einem Afrikaner, der unter einem Fantasienamen ins Land kommt, seine Papiere verschwinden lässt, später eine Schweizerin heiratet und plötzlich seine wahre Identität offenbart – einem solchen Trickser, der die Behörden an der Nase herumführt, geschieht nichts.
Woran liegt das?
Ich beobachte eine grosse Resignation, gepaart mit Gleichgültigkeit. Die Zustände im Asylwesen sind aus dem Ruder gelaufen. Der Missbrauch ist so immens, dass viele Beamte lieber den Kopf in den Sand stecken.
Wo liegt das eigentliche Problem?
Die Schweiz ist offen wie ein Scheunentor. Simonetta Sommaruga empfahl kürzlich ­eine Verkürzung der Verfahren als Königsweg. Aber das kann nicht die Lösung sein. Das Problem beginnt vorher, bei der Einreise. Es muss das Ziel sein, weniger Leute in die Schweiz zu lassen.
Wie viele der Asylbewerber sind in ihrer Heimat politisch verfolgt?
Das BfM erlässt positive Asylentscheide im einstelligen Prozentbereich. Aber nicht einmal das ist realistisch. Die Bundesbehörden halten gewisse Quoten ein, um sich nicht der Kritik auszusetzen. Man sägt nicht am Ast, auf dem man sitzt.
Wie hoch ist der Anteil der politisch ­Verfolgten wirklich?
Vor meiner Tätigkeit im Wegweisungsvollzug arbeitete ich mehrere Jahre in der Asylbefragung. Das sind mehrstündige, teils tagelange Interviews, die den Bundesbehörden als Grundlage für ihren Entscheid dienen. Ich kann mich in all diesen Jahren an keinen einzigen Fall erinnern, bei dem ich zum Schluss kam: Jawohl, diese Geschichte ist glaubhaft. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass es politische Verfolgte so gut wie nie bis in die Schweiz schaffen. Oder dass sie aus Ihrem Land gar nicht weggehen wollen.
Der Tenor der Flüchtlingslobby ist: Gebt den Flüchtlingen eine Zukunft in unserem Land.
Diese Position ist naiv. Es sind fast ausschliesslich junge Männer, die weggehen. Positiv gesagt, sind es Glücksritter auf der Suche nach einem besseren Leben. In der Realität sind es aber vorwiegend Delinquenten, von Kleinkriminellen bis zu Schwerverbrechern.
(...)
Die Linke entschuldigt die verbreitete Kriminalität unter Asylbewerbern mit den schwierigen Verhältnissen. Es bleibe ihnen fast keine andere Wahl.
Das ist Sozialkitsch. In den 1980er Jahren gab es immer wieder Geschichten von osteuropäischen Kriminaltouristen, die im Maisfeld oder im Wald übernachteten und von dort aus auf Diebestour gingen. Das ist nicht mehr nötig. Der typische ausländische Kriminelle ist heute Asylbewerber. Das bietet viele Vorteile: Man ist einquartiert in einem Zentrum oder in einer Sozial­wohnung der Gemeinde, kassiert Fürsogeleistungen und ist versichert gegen Krankheit und Unfall. Parallel dazu kann man seine Delinquenz ausleben.
Was passiert, wenn kriminelle Asylbewerber ertappt werden?
Zuerst werden sie natürlich strafrechtlich belangt. Aber viele haben bereits eine kriminelle Vergangenheit in ihrem Heimatland, kennen die dortigen Gefängnisse – der Schweizer Strafvollzug schreckt sie ­wenig ab. Danach kommen ausländerrechtliche Massnahmen ins Spiel. Allerdings sind auch diese beschränkt. Eine ausländerrechtliche Haft dauert maximal 18 Monate. Viele sitzen das locker ab. Wer schon einmal in Lagos im Knast sass, für den sind Schweizer Gefängnisse Wellness.
Sie waren zehn Jahre in diesem Geschäft ­tätig und kennen das Asylwesen bis ins ­Detail. Was müsste die Schweiz denn tun?
Das Kernproblem sind die offenen Grenzen. Fahren Sie einmal von Mailand nach Chiasso: In jedem Zug sitzen Dutzende zukünftiger Asylbewerber.
Die Schweiz ist an die Abkommen von Schengen und Dublin gebunden.
Das ist ein Flop. Die Italiener müssten jeden Asylbewerber daktyloskopisch, also mit Fingerprints, erfassen. Die Schweiz startet dann eine Anfrage, ob ein Asylbewerber in Italien erfasst ist. Falls dem so ist, ist Italien als Erstland für ihn zuständig. So weit die Theorie. Die Realität ist eine andere. Die Italiener erfassen nur einen Teil der Asylbewerber. Den andern sagen sie: «Setz dich in den Zug und fahre nach Chiasso.» Schlitzohrig schiebt man den Schwarzen Peter weiter an die Schweiz.
Was wäre die Lösung?
Die Schweiz müsste wieder souverän werden, die Grenzen bewachen und allenfalls auch Schengen/Dublin künden. Die Verfahren zu beschleunigen, wie das Bundesrätin Sommaruga will, bringt nichts. Das ist reine Kosmetik. Es müssten viel weniger Leute ins Verfahren aufgenommen werden. Und die Wegweisung müsste endlich konsequent gehandhabt werden. Mit gewissen Staaten ist das unproblematisch, da läuft der Vollzug hervorragend. Andere verweigern sich total. Interessanterweise sind darunter viele Länder, die Entwicklungshilfe von der Schweiz bekommen.
Macht die Schweiz zu wenig Druck?
Eindeutig. Man müsste mit diesen Ländern Tacheles reden. Sie sind gemäss internationalem Recht verpflichtet, die abgewiesenen Landsleute zurückzunehmen.

Adrian Strässle im Interview von Philipp Gut in der WeWo43.11, Seite 32.

Mittwoch, 10. August 2011

Teurer Glaube an Therapier- und Resozialisierbarkeit von Verbrechern

  • 200 Haftplätze für gefährliche und psychisch kranke Täter
  • Die Einrichtung von einem kostet 580'000 CHF.
  • Ergibt Kosten von 120 Mio. CHF.

Auch hier gibt es einen falschen Trend: Je krankhafter und unverständlicher (wohl auch schrecklicher) eine Tat war, desto besser wird der Täter "sozialtherapiert", gepflegt, gehegt, etc. Nach dem Motto "kein Mensch ist unheilbar" (grundsätzlicher Glaube an Therapier- und Resozialisierbarkeit von Verbrechern), werden hier enorme Summen verlocht.

Betriebskosten pro Häftling und Tag

  • rund 600 Franken im speziellen Vollzug
  • im normalen Gefängnis sind es zwischen 200 und 300 Franken.

    Lukas Häuptli in der NZZaS vom 07.08.2011, Seite 9.

Donnerstag, 21. Juli 2011

Kachelmanns Erkenntnisse


Der Vergewaltigungsvorwurf ist dank einer pervertierten Justiz zum nützlichen Instrument geworden, mit dem Frauen ungestraft Männer loswerden können.

...dass der lächerliche Wahnsinn, den sie erzählte dank ... Staatsanwälte Gattner, Oltrogge, Grossmann und Mägerle in Mannheim, die meines Erachtens eine gefahr für den Rechtsstaat sind, überhaupt zum Strafverfahren aufgeblasen wurde. Diese Staatsbediensteten haben den verzweifelten Racheakt einer Frau zur Profilierung missbraucht.

Ich war nicht in der Schweizer Armee, um mich von durchgeknallten deutschen Staatsanwälten fertigmachen zu lassen.

Es ist in Deutschland der angeblichen Feministin Alice Schwarzer tatsächlich gelungen, einen fundamentalistischen Konsens herzustellen, auch und gerade in den Medien. Sie hat den Weg bereitet, der von einer frauenfeindlichen Justiz, die es vor dreissig Jahren unbestritten gab, zu ihrem Gegenteil führte. Früher hiess es bei Vergewaltigungen, die Frau hätte halt kein kurzes Röckli tragen sollen. Heute ist, genauso verbrecherisch, der umgekehrte Fall verbreitet. Der Mann ist dem Vergewaltigungsvorwurf fast hilflos ausgeliefert. Er wird von einer wachsenden Zahl von Frauen als Waffe benutzt. Es gibt Experten, die sagen, dass ein Drittel aller Vergewaltigungsanzeigen vorsätzlich zu Unrecht erhoben wird, andere Experten sagen, es sei sogar die Hälfte. Es funktioniert wunderbar.

Mein Ziel ist, dass die wirklichen Vergewaltiger eingesperrt werden. Aber es sollen auch die Frauen ins Gefängnis, die zu Unrecht einen Mann beschuldigt haben. Es gibt heute nur komplett lächerliche Strafen für Frauen, die eine Vergewaltigung erfinden, um sich an einem Mann zu rächen. Meistens gibt es noch nicht einmal eine Strafe. Wenn sich herausstellt, dass die Anschuldigung haltlos ist, wird das Verfahren oft einfach nur eingestellt, und gegen die Frau wird nicht weiter ermittelt, obwohl Falschanschuldigung ein Offizialdelikt ist.


Jörg Kachelmann im Interview mit Roger Köppel in der WeWo24.11, Seite 26ff

Montag, 27. Juni 2011

kriminelle Ausländer raus aus Dänemark


Hier geht es um die Ausweisung von Kriminellen, das hat nichts mit
Integrationspolitik zu tun.
eine Sprecherin der Sozialdemokraten

Wer zu einer Gefängnisstrafe verurteilt ist, wird künftig automatisch in sein
Herkunftsland ausgeschafft.

Im dänischen Parlament findet eine weitere Verschärfung der Ausweisungspraxis grosse Zustimmung in allen Lagern.

Mit einer überwältigenden Mehrheit - 97 Ja gegen 7 Nein - hat das dänische Parlament Folketinget ein neues Gesetz über die Abschiebepraxis für Ausländer bei Strafurteilen beschlossen.


Luise Steinberger in der NZZaS vom 26.06.2011, Seite 2.

Freitag, 12. November 2010

aktuelle Ausschaffungspraxis

im Rahmen des sogenannten Zusatzprotokolls zum multilateralen «Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen»:

Das Protokoll, das der Europarat ausgearbeitet hat, ist in der Schweiz seit Herbst 2004 in Kraft. Heute ermöglicht es die Überstellung von verurteilten Tätern ohne deren Einwilligung in 35 Länder.

So werden pro Jahr durchschnittlich rund zwanzig Verurteilte mit ihrer Einwilligung zum Strafvollzug aus der Schweiz in einen anderen Staat und ebenfalls rund zwanzig aus einem anderen Staat in die Schweiz überstellt. Das schrieb der Bundesrat im Frühling auf einen Vorstoss aus dem Parlament.

In der Schweiz werden jährlich zwischen 6000 und 12 000 Täter zu unbedingten Freiheitsstrafen verurteilt. Rund 60 Prozent von ihnen sind Ausländer.

Die Überstellung von ausländischen Verurteilten in ihre Heimat scheitert in der Praxis vor allem daran, dass die dafür nötigen Abklärungen und Verfahren sehr lang dauern - oder daran, dass ein Staat im Einzelfall sein Veto gegen eine Überstellung einlegt. Das ist ihm gemäss den Verträgen und Übereinkommen möglich.

Lukas Häuptli in der NZZaS vom 17.10.2010, Seite 11.

Samstag, 6. November 2010

Kriminalitätsstatistik

676'309 registrierte Straftaten
Tatsächlich handelt es sich bei dieser Zahl für das Jahr 2009 lediglich um Anzeigen, nicht um Verurteilungen. Die Schuld der mutmasslichen Täter ist nicht bewiesen.
446'505 registrierte Fälle
Dies ist die Zahl der 2009 begangenen Verbrechen. Dass sie um rund ein Drittel unter der Anzahl Straftaten liegt, hat folgenden Grund: Wenn einer etwa in einem Restaurant randaliert, dabei jemanden schlägt und auch noch einen Polizisten beleidigt, resultieren daraus mindestens drei Strafanzeigen (Sachbeschädigung, Körperverletzung, Beamtenbeleidigung, allenfalls auch noch Widerstand gegen die Staatsgewalt).
48 Prozent der Anzeigen gegen Ausländer
Unter den angezeigten Ausländern sind auch Asylsuchende, Grenzgänger, Touristen sowie Personen, die ausschliesslich für ein Delikt ins Land gekommen sind (Kriminaltouristen), zusammengefasst. Hingegen stellen Ausländer mit Wohnsitz in der Schweiz lediglich 28 Prozent der Verdächtigten - also fünf Prozentpunkte mehr als der Ausländeranteil an der Wohnbevölkerung, der bei 23 Prozent liegt.
Kriminelle Ausländer
Sowohl die SVP-Initiative als auch der Gegenvorschlag wollen, dass kriminelle Ausländer ausgeschafft werden. Beide Vorschläge würden allerdings nur die ständige ausländische Wohnbevölkerung (B- und C-Ausweis) treffen, denn nur eine erteilte Aufenthaltsbewilligung kann auch entzogen werden. Alle andern müssen bei einer Verurteilung ohnehin das Land verlassen. Gerade schwerwiegende Straftaten wie Drogen- und Menschenhandel werden aber oft von Ausländern ohne Aufenthaltsbewilligung begangen.
350 bis 400 Ausgewiesene pro Jahr
Der jüngste Bericht der Schweizerischen Forums für Migrations- und Bevölkerungsstudien korrigiert diese Zahl massiv nach oben und damit die Erfolgsprognosen der SVP und der Initianten des Gegenvorschlags massiv nach unten. 2009 waren 750 kriminelle Ausländer ausgewiesen worden. Mit dem Gegenvorschlag würde sich damit nichts verändern, bei der Initiative würde allerhöchstens doppelt statt, wie behauptet, vier- bis fünfmal so häufig ausgewiesen.
70 Prozent Ausländeranteil bei Häftlingen
Die Zahl von 2009 enthält auch Untersuchungshäftlinge, die nicht rechtsgültig verurteilt sind, sowie Zwangsmassnahmen nach Ausländergesetz. Ohne diese dürften laut Bundesamt für Statistik prozentual ähnlich viele Ausländer inhaftiert gewesen sein wie 2008: um 63 Prozent. Genaue Zahlen liegen in einigen Monaten vor.

Andrea Haefely im Beobachter

Samstag, 25. September 2010

entering australia

If you are granted an eVisitor the following conditions will apply to you:
  • you must not engage in any studies or training for more than three months;
  • you are free from tuberculosis when you travel to, and enter, Australia; and
  • you have no criminal convictions for which you have been sentenced for a total combined period of 12 months or more, whether or not the sentence/s were served.
aus den Bedingungen zur Beantragung eines Visums für Australien. So sollte dies die Schweiz auch handhaben. Die Folgen wären:

--> Keine teure Finanzierung ausländischer Studenten
--> keine Kranken, massive Reduktion der Gesundheits- und IV-Kosten
--> 80% geringere Gefängnisauslastung

Donnerstag, 16. September 2010

kriminelle Ausländer in der Schweiz

Die Statistik basiert auf der polizeilichen Kriminalstatistik und wurde in Beziehung zur Anzahl, der in der Schweiz wohnhaften Personen der jeweiligen Gruppe gestellt. Im Falle von Angola beispielsweise stehen 37 Beschuldigungen wegen einer Verletzung des Strafgesetzbuches im Relation zur ständigen Wohnbevölkerung von 4 362 (2009); im Vergleich dazu wurden von 265 944 im Jahr 2009 in der Schweiz lebenden Deutschen, 447 eines Deliktes beschuldigt.

Die Statistik weist Nationalität, Zahl der Beschuldigten nach Strafgesetzbuch und die Kriminalitätsrate aus. Nicht aufgeführt ist die Bevölkerungszahl der jeweiligen Nation in der Schweiz. Das Bundesamt für Statistik war für die Details der Berechnung nicht erreichbar. Die Zahlen basieren auf den Angaben von «Sonntag» bzw. «Sonntagszeitung».

  1. Angola 37 / 6,3
  2. Nigeria 80 / 6,2
  3. Algerien 73 / 6,0
  4. Côte d’Ivoire 34 / 5,9
  5. Dominikanische Republik 103 / 5,8
  6. Sri Lanka 122 / 4,7
  7. Kongo (Kinshasa) 47 / 4,7
  8. Kamerun 66 / 4,4
  9. Marokko 99 / 4,3
  10. Tunesien 123 / 4,2
  11. Irak 82 / 3,7
  12. Kolumbien 37 / 3,2
  13. Türkei 796 / 3,2
  14. Serbien und Montenegro (inkl. Kosovo) 1922 / 3,1
  15. Brasilien 121 / 3,0
  16. Ägypten 31 / 2,7
  17. Kroatien 213 / 2,4
  18. Bosnien und Herzegowina 232 / 2,3
  19. Mazedonien 522 / 2,3
  20. Total Ausländer 8312 / 1,6
  21. Portugal 903 / 1,3
  22. Italien 808 / 1,2
  23. Spanien 190 / 1,1
  24. Schweizer 11 777 / 1,0
  25. Österreich 55 / 0,8
  26. Frankreich 212 / 0,7
  27. Deutschland 447 / 0,6

In die Statistik flossen ausschliesslich Delikte gegen das Strafgesetzbuch ein, welche Übertretungen bei welchen Nationen auftreten, wurde allerdings nicht ausgewiesen. Nicht berücksichtig wurden die Übertretungen gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Freitag, 22. Januar 2010

Zahlen zu Schweizer Gefängnissen

  • 2009: mehr als 6000 Personen im Gefängnis in der Schweiz (+5% im Vergleich zum Vorjahr)
  • Belegungsrate: 91%
  • inhaftierte Frauen: 5.8 --> 6.1%
  • Hauptgründe: Vermögens- und Drogendelikte
  • inhaftierte Ausländer: 69.7 --> 70.2%
Deborah Rast im 20min vom 20.01.10, Seite 6.

Donnerstag, 5. November 2009

zahlen statt absitzen


Quelle: NZZaS vom 1.11.09, Seite 11.

Immer mehr Leute bezahlen ihre Strafen und müssen diese nicht absitzen.
Pro: Das ist doch gut. So finanzieren die Zahlenden die Kosten der Einsitzenden.
Contra: Doch die Abschreckende Wirkung von Strafen geht verloren.
Pro: Kriminologen bestätigen durchs Band, dass nicht niedrige Strafen zu einer Tat verführen, sondern die Einschätzung, mit vermeintlich geringer Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden. Ausserdem sind nicht alle Strafen so entsetzlich, dass sie unbedingt Haftstrafen bedürfen.

Donnerstag, 13. August 2009

Verbreitete Unterscheidung Steuerbetrug und -hinterziehung

Wie oft wurde die Schweiz kritisiert, weil sie einen Unterschied macht zwischen dem Steuerbetrug, den ein Strafrichter mit Gefängnis ahnden kann, und der Steuerhinterziehung, welche die Steuerbehörden mit Bussen verfolgen.
Tatsache ist: Viele andere Länder kennen die genau gleiche Unterscheidung, unter anderem Frankreich, Spanien, Italien und: die USA.
Markus Somm in der WW26.09, Seite 10f.

Freitag, 3. Juli 2009

Bernard Madoff

  • 150 Jahre Gefängnis
  • Betrug in der Höhe von 65 Mrd. USD
  • mutmasslicher Schaden von 13.2 Mrd. USD
  • Gerichtsverfügung mit enier Forderungssumme von 171 Mrd. USD
  • 2.5 Mio. USD für "das Bestreiten des Lebensunterhaltes" seiner Frau
  • über 10'000 Schadenersatzforderungen

NZZ

Dienstag, 12. Mai 2009

Zur Konstituierung des Strafvollzugs

2 Axiome:

  • Eine Strafe muss als solche wahrgenommen werden.
  • Die Strafen und Sanktionen müssen für die Bevölkerung nachvollziehbar sein, sonst verfehlen diese ihre Wirkung.

    Strafe muss sein. Sonst gerät die öffentliche Ordnung aus den Fugen. Fraglich ist bloss, welche Strafe die richtige und wirksam ist. Strafe heisst Züchtigung, Sühne für ein begangenes Delikt. Sie wird definiert als ein Übel, das jemand einem anderen mit Absicht zufügt, weil dieser eine missbilligende Handlung begangen hat. Eine Strafe soll eine repressive und eine präventive Wirkung haben. Doch sie ist auch dazu da, den Frieden wiederherzustellen: Um den Konflikt, der durch enie Straftat entsteht, in geregelter Weise zu verarbeiten, um die öffentlichen Emotionen gewissermassen kontrolliert abzubauen. Strafe ist Zähmung der Rache. Sie wird an den Staat delegiert, der mit seinem Strafrecht den Menschen schützt, die Ordnung sichert und private Rache verhindert.
    Christine Brand in der NZZaS vom 10.5.09, Seite 22f.


Die Resultate sind ernüchternd: In 30 Prozent aller Fälle haben die Straftäter ­ihre gemeinnützige Arbeit nicht angetreten, oder der Arbeitseinsatz musste abgebrochen werden. Und ebenfalls rund ein Drittel zahlte die Geldbusse nicht. Ein Teil der Verurteilten schlüpft am Ende gar vollständig durch die Maschen der Justiz, weil die ­Behörden sie nicht mehr finden. (tagi)


Unsere Gefängnisse sind zu etwa achtzig Prozent durch Ausländer belegt. Besonders stark vertreten sind Straftäter aus dem Balkan, aus Ostländern und aus Schwarzafrika. Die Kosten sind enorm. Unsere Gefängnisse sind für viele Ausländer attraktiv; sie gleichen in weiten Teilen gehobenen Hotelbetrieben. Man hat eine ausgezeichnete Unterkunft und Verpflegung, ärztliche und zahnärztliche Betreuung, allerlei Sport- und andere Freizeit-Angebote, und man kann mit Arbeit pro Tag rund dreissig Franken Geld verdienen - das ist ein Mehrfaches dessen, was viele Ausländer im eigenen Land verdienen könnten. Diese Attraktivität - und damit auch die Zahl der Straftäter - muss gesenkt werden.
Reinhard Wegelin

Dass Strafvollzug in der Schweiz im wesentlichen Strafvollzug an Ausländern ist, in erheblichem Masse an Ausländern ohne Wohnsitz in der Schweiz, wird offensichtlich
tabuisiert.
Andrea Baechtold, Berner Strafrechtsprofessor, Artikel in der «Schweizerischen Zeitschrift für Strafrecht» (2000)

  • Ausländer sollen den Strafvollzug in ihren Herkunftsländern antreten.
  • Ein entsprechendes Abkommen zwischen Österreich und Rumänien senkte die Kosten massiv.
  • Personen ohne Schweizer Pass, welche zu einer Haftstraffe verurteilt wurden, verlieren das Aufenthaltsrecht in der Schweiz.

Abschaffung bedingter Geldstrafen

Bedingte Geldstrafe: Der Täter muss sie nur dann bezahlen, wenn er während der Bewährungsfrist wieder straffällig wird. Über 90 Prozent aller Urteile bewegen sich in diesem Strafrahmen und sind von dieser Regelung betroffen.
Eine Geldstrafe muss unbedingt ausgesprochen werden, sonst hat sie keine genügend abschreckende Wirkung. Eine angedrohte Geldstrafe macht weniger Eindruck als eine angedrohte Freiheitsstrafe. Geld kann man immer irgendwie beschaffen, sei es über Kleinkredite, Familienmitglieder oder durch eine neue Straftat. Droht aber ein Freiheitsentzug – auch wenn es sich dabei nur um eine Halbgefangenschaft handelt -, dann geht es um enien massiven Eingriff in die persönliche Freiheit.
Andreas Brunner, oberster Staatsanwalt des Kantons Zürichs

Die bedingte Geldstrafe ist in der Tat ein Sonderfall – die meisten anderen Staaten, die Geldstrafen kennen, sprechen diese nur unbedingt aus. In Deutschland beispielsweise wird sie in der Regel nur bis zu 90 Tagessätzen angewandt, ab drei Monaten werden Freiheitsstrafen verfügt. In der Schweiz liegt diese Grenze bei 360 Tagessätzen, also bei einem Jahr.
Christine Brand in der NZZaS vom 10.5.09, Seite 22f.

Es ist eine Panne der Gesetzgebung, dass eine Geldstrafe in der Regel bedingt ausgesprochen werden muss.
Günter Stratenwerth, emeritierter Strafrechtsprofessor
3 Beispiele des Versagen des Gesetztes betreffend bedingter Geldstrafen
Christine Brand in der NZZaS vom 10.5.09, Seite 22f.

Unbefriedigend ist auch, dass es keinen Mindestsatz gibt. Wenn wir einem abgewiesenen Asylbewerber, der Nothilfe bezieht, einen Tagessatz von einem Franken berechnen, dann macht der eien Betteltour, und schon hat er das Geld beisammen. In diesem Fall ist die Geldstrafe einfach lächerlich.
Thomas Meyer, Oberrichter

Jemand der im kleinen Rahmen mit Drogen dealt, lässt sich nicht durch eine Geldstrafe abschrecken: Er weiss genau, dass er, wenn er diese bezahlen muss, das Geld nach einem guten Handelstag an der Langstrasse wieder drin hat.
Thomas Meyer, Oberrichter

Der Staat macht sich mit solchen Strafen nicht nur lächerlich, er hebelt auch die Nolltoleranz-Grenze gegen häusliche Gewalt aus. (…) Sobald das Opfer mit dem Täter zusammenlebt, zahlt es die Strafe mit. Das Haushaltsbudget wird belastet, allenfalls werden Alimente nicht mehr bezahlt. "Im schlimmsten Fall befiehlt der Partner der Frau, die Strafe zu bezahlen, weil sie am Verfahren schuld sei."
Cornelia Kranich, Koleiterin der Zürcher Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt
Deshalb:
  • Abschaffung bedingter Geldstrafen
  • unbedingte Geldstrafen sind nur bis 90 Tage möglich. Darüber werden Haftstrafen gesprochen.

Donnerstag, 23. April 2009

Roma-Familie "nicht integrierbar"

Die Mutter und drei Kinder einer Roma-Familie, die im Herbst 2008 untergetaucht waren, sind in den Kosovo zurückgeführt worden. Der Vater befindet sich noch immer im Strafvollzug. Das Asylgesuch der Familie war 2007 abgelehnt worden. Wie die Obwaldner Behörden am Mittwoch mitteilten, war die Familie vor zehn Jahren in die Schweiz eingereist. Die Familie habe sich «trotz grossen Anstrengungen der involvierten Behörden als nicht integrierbar» erwiesen, heisst es im der Medienmitteilung. (zisch)

Erstaunt dies? Oder hätte man von Beginn an, nichts anderes erwarten dürfen?

Sonntag, 29. März 2009

US Gefängnis

Die meisten der 2,3 Mio. Häftlinge stammen aus ein paar wenigen Vierteln in den grössten Städten des Landes.
Patrick Imhasly in der NZZaS vom 29.3.09, Seite 72