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Mittwoch, 18. April 2012

Verbietende Initiativen



  • Einwanderung
  • Alpeninitiative
  • Minimallöhne
  • Abzocker
  • Zweitwohnungen


Initiativen sollen etwas initiieren, etwas Neues anstossen. Verbote sind das Gegenteil.

Entweder soll ein alter Zustand wiederhergestellt oder eine Entwicklung gestoppt werden.

  • rückwärts orientiert
  • negativ aufgeladen
  • quantitativ fixiert

Dies hat unbeabsichtigte Konsequenzen wie kunstvolle Umgehungen oder Aushebelungen der Sanktionen.

Silvio Borner in der WeWo15.12, Seite 18.

Samstag, 14. Januar 2012

Sanktionen bei misslungenen Rückschaffungen


Die Schweiz zahlt ihren „Migrationspartnern“ Millionen Franken Entwicklungshilfe – und wird bei den Rückführungen von Asylanten trotzdem ständig zum Narren gehalten. Justizministerin Simonetta Sommaruga (SP) ist den Tricksereien der afrikanischen Staaten nicht gewachsen. 
Jeder abgewiesene Asylbewerber, der per Sonderflug in sein Heimatland zurückverfrachtet werden soll, verursacht der Schweiz reine Flugkosten von durchschnittlich 15‘661 Franken. Für die fast 4000 Flugannulierungen im Jahr 2010 betrugen die Kosten und Spesen 440‘662 Franken.
Entwicklungsgelder an:
  • Bosnien: 22,15mCHF
  • Albanien: 27,7mCHF
  • Afghanistan: 18,9mCHF
  • Benin
  • Kongo
  • Namibia

Nebst Konsequenzen auf Entwicklungshilfezahlungen, soll das Spektrum weiterer Sanktionen geöffnet werden. Denkbar ist die Einschränkung der Visa-Vergabe.
Diese Sanktion hätte wohl den grössten Erfolg, weil sie die Eliten des Landes trifft.
BfM-Mitarbeiter
 Ob mit oder ohne Vertrag: In jedem Fall verletzen die Staaten internationales Recht, wenn sie sich weigern, illegale Auswanderer zurückzunehmen. 
Die einzige Sprache, die diese Leute verstehen, ist die Sprache des Geldes und der Sanktionen. Wird diese nicht angewandt, sind die zahlreichen unterzeichneten Verträge und Abkommen das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben wurden.
BfM-Beamte Andreas Kunz in der WeWo2.12, Seite 30f.

Dienstag, 12. Mai 2009

Zur Konstituierung des Strafvollzugs

2 Axiome:

  • Eine Strafe muss als solche wahrgenommen werden.
  • Die Strafen und Sanktionen müssen für die Bevölkerung nachvollziehbar sein, sonst verfehlen diese ihre Wirkung.

    Strafe muss sein. Sonst gerät die öffentliche Ordnung aus den Fugen. Fraglich ist bloss, welche Strafe die richtige und wirksam ist. Strafe heisst Züchtigung, Sühne für ein begangenes Delikt. Sie wird definiert als ein Übel, das jemand einem anderen mit Absicht zufügt, weil dieser eine missbilligende Handlung begangen hat. Eine Strafe soll eine repressive und eine präventive Wirkung haben. Doch sie ist auch dazu da, den Frieden wiederherzustellen: Um den Konflikt, der durch enie Straftat entsteht, in geregelter Weise zu verarbeiten, um die öffentlichen Emotionen gewissermassen kontrolliert abzubauen. Strafe ist Zähmung der Rache. Sie wird an den Staat delegiert, der mit seinem Strafrecht den Menschen schützt, die Ordnung sichert und private Rache verhindert.
    Christine Brand in der NZZaS vom 10.5.09, Seite 22f.


Die Resultate sind ernüchternd: In 30 Prozent aller Fälle haben die Straftäter ­ihre gemeinnützige Arbeit nicht angetreten, oder der Arbeitseinsatz musste abgebrochen werden. Und ebenfalls rund ein Drittel zahlte die Geldbusse nicht. Ein Teil der Verurteilten schlüpft am Ende gar vollständig durch die Maschen der Justiz, weil die ­Behörden sie nicht mehr finden. (tagi)


Unsere Gefängnisse sind zu etwa achtzig Prozent durch Ausländer belegt. Besonders stark vertreten sind Straftäter aus dem Balkan, aus Ostländern und aus Schwarzafrika. Die Kosten sind enorm. Unsere Gefängnisse sind für viele Ausländer attraktiv; sie gleichen in weiten Teilen gehobenen Hotelbetrieben. Man hat eine ausgezeichnete Unterkunft und Verpflegung, ärztliche und zahnärztliche Betreuung, allerlei Sport- und andere Freizeit-Angebote, und man kann mit Arbeit pro Tag rund dreissig Franken Geld verdienen - das ist ein Mehrfaches dessen, was viele Ausländer im eigenen Land verdienen könnten. Diese Attraktivität - und damit auch die Zahl der Straftäter - muss gesenkt werden.
Reinhard Wegelin

Dass Strafvollzug in der Schweiz im wesentlichen Strafvollzug an Ausländern ist, in erheblichem Masse an Ausländern ohne Wohnsitz in der Schweiz, wird offensichtlich
tabuisiert.
Andrea Baechtold, Berner Strafrechtsprofessor, Artikel in der «Schweizerischen Zeitschrift für Strafrecht» (2000)

  • Ausländer sollen den Strafvollzug in ihren Herkunftsländern antreten.
  • Ein entsprechendes Abkommen zwischen Österreich und Rumänien senkte die Kosten massiv.
  • Personen ohne Schweizer Pass, welche zu einer Haftstraffe verurteilt wurden, verlieren das Aufenthaltsrecht in der Schweiz.

Mittwoch, 24. Oktober 2007

unwirksame Wirtschaftssanktionen

[Wirtschaftliche Sanktionen sind] entweder eine emotionale Reaktion auf geschehendes Unrecht oder sind Ausdruck von Hilflosigkeit, wenn politischer Druck nicht zum Ziel führt.

[Die Machthaber versuchen oft], ihre Schwäche durch zunehmende Repression und Gewalt gegen die eigene Bevölkerung zu kaschieren. Angesichts des eigenen Untergangs ist das Wohl des Volkes von geringer Bedeutung.

Die Führungsclique findet stets Wege, um selbst in Wohlstand zu leben; mit Hilfe des Militärs und der eigenen Notenbank.

[Heute kann es sich kein Land leisten, nicht mit China zu wirtschaften.] Wegen den immer stärkeren Wirtschaftsbeziehungen verbessern sich auch die politischen Beziehungen und die innere Repression nimmt ab.

Frieden und Menschenrechte kommen besser voran, wenn die Wirtschaft floriert und immer grössere Bevölkerungsteile der Armut entkommen.

Tilman Slembeck in der NZZaS vom 14. Oktober 2007, Seite 23.