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Samstag, 14. Januar 2012

Sanktionen bei misslungenen Rückschaffungen


Die Schweiz zahlt ihren „Migrationspartnern“ Millionen Franken Entwicklungshilfe – und wird bei den Rückführungen von Asylanten trotzdem ständig zum Narren gehalten. Justizministerin Simonetta Sommaruga (SP) ist den Tricksereien der afrikanischen Staaten nicht gewachsen. 
Jeder abgewiesene Asylbewerber, der per Sonderflug in sein Heimatland zurückverfrachtet werden soll, verursacht der Schweiz reine Flugkosten von durchschnittlich 15‘661 Franken. Für die fast 4000 Flugannulierungen im Jahr 2010 betrugen die Kosten und Spesen 440‘662 Franken.
Entwicklungsgelder an:
  • Bosnien: 22,15mCHF
  • Albanien: 27,7mCHF
  • Afghanistan: 18,9mCHF
  • Benin
  • Kongo
  • Namibia

Nebst Konsequenzen auf Entwicklungshilfezahlungen, soll das Spektrum weiterer Sanktionen geöffnet werden. Denkbar ist die Einschränkung der Visa-Vergabe.
Diese Sanktion hätte wohl den grössten Erfolg, weil sie die Eliten des Landes trifft.
BfM-Mitarbeiter
 Ob mit oder ohne Vertrag: In jedem Fall verletzen die Staaten internationales Recht, wenn sie sich weigern, illegale Auswanderer zurückzunehmen. 
Die einzige Sprache, die diese Leute verstehen, ist die Sprache des Geldes und der Sanktionen. Wird diese nicht angewandt, sind die zahlreichen unterzeichneten Verträge und Abkommen das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben wurden.
BfM-Beamte Andreas Kunz in der WeWo2.12, Seite 30f.

Mittwoch, 23. November 2011

Woran scheitern Ausschaffungen?


Rücknahmeländer entziehen sich ihrer Verantwortung:
Es ist schon vorgekommen, dass die Botschaft verneint hat, dass ein auszuschaffender Landsmann Pakistaner sei. Dabei hat der gleiche Botschaftsangestellte dem Mann einige Tage zuvor Papiere ausgestellt, um ihm die Heirat mit einer Schweizerin zu erleichtern. (Pakistan)

Falsche Asylanten werden gar nicht zurück genommen:
- Afrikanische Staaten lehnen es in der Regel ab, Papiere auszustellen, wenn Kinder involviert sind oder der Betroffene ein Kinde in der Schweiz gezeugt hat.

- Staaten weigern sich grundsätzlich Reisepapiere für nicht freiwillig ausreisende, falschen Asylanten auszustellen: Algerien, Russland, Afghanistan, Iran.

- Äthiopien oder Eritrea: "da läuft im Moment gar nichts".
- Staaten weigern sich weitgehend abgewiesene Asylbewerber zurück zu nehmen: China, Bangladesch, Pakistan
- Nach einem Gespräch mit einem Botschafter/Landsmann bestreitet der Auszuschaffende seine Nationalität.

Es ist schon vorgekommen, dass die Crew von Air Algérie einen einsteigenden Rückkehrer in arabischer Sprache informiert hat, er müsse nicht heimreisen, wenn er sich renitent verhalte. (eine BfM-Quelle)

Rücknahme wird verzögert oder erschwert

- schleppende Beantwortung der Fälle (Italien)
- Rückübernahmen werden mengenmässig beschränkt (Italien)
- Rückübernahmen sind während ausgedehnten Feiertagen nicht möglich (Italien)

Wenn Rom nicht will, ist das Dublin-Abkommen faktisch ausser Kraft gesetzt.

Die Auszuschaffenden widersetzen sich:
- physische Gewalt ist an der Tagesordnung
- Naives und lasches Vorgehen der Schweizer Behörden: Auszuschaffende dürften keine Möglichkeit haben, in die Illegalität abzutauchen. Eine Ausschaffung anzukündigen und zu hoffen, dass der Auszuschaffende dann dort wartet ist naiv. Das zeigen auch die Erfahrungswerte.

Philipp Gut in der WeWo45.11, Seite 32f.

Auch gestrichene Rückschaffungen sind teuer

Der Anstieg ist rasant: Im Jahr 2008 wurden nach Angaben des Bundesamtes für Migration 3562 Rückschaffungen durchgeführt. 1314 Flüge mussten annulliert oder umgebucht werden. Was einem Anteil von 22 Prozent entspricht. 2010 fanden 5699 Rückführungen statt, und fast 4000 Flüge – nämlich exakt 3975 –mussten kurzfristig gestrichen werden. Die Annullationsquote kletterte auf 33,7 Prozent und erreichte im vergangenen Jahr einsame Rekordhöhen. Mit andern Worten: Jede dritte Ausschaffung aus der Schweiz scheitert. 
Der spektakuläre Misserfolg ist mit Kosten verbunden. Allein die Flugkosten betrugen im vergangenen Jahr 6,7 Millionen Franken. Jeder abgewiesene Asylbewerber, der per Sonderflug in sein Heimatland zurückverfrachtet wurde, verursachte der Schweiz reine Flugkosten von durchschnittlich 15 661 Franken. Die Kosten und Spesen für die fast 4000 Flugannullierungen betrugen 440 662 Franken.(...) Die Annulationsquote sei im Dublin-Bereich sogar am höchsten, heisst es bei Swissrepat, der für die Rückführung verantwortlichen Bundesstelle.
Philipp Gut in der WeWo45.11, Seite 32f.

Samstag, 29. Oktober 2011

Praxis zeigt: Asylwesen ist eine Farce

Der Missbrauch im Asylwesen hat ein Ausmass angenommen, das sich Laien nicht vorstellen können. Gesetzlosigkeit hat um sich gegriffen. Man hat resigniert. (...)  die Missstände im Asylwesen sind derart dramatisch, dass ich mich verpflichtet fühlte, an die Öffentlichkeit zu gehen.



Die Schweizer Behörden lassen Asylbewerber, die Falschaussagen machen, gewähren. Wir haben das oft erlebt: Einem Afrikaner, der unter einem Fantasienamen ins Land kommt, seine Papiere verschwinden lässt, später eine Schweizerin heiratet und plötzlich seine wahre Identität offenbart – einem solchen Trickser, der die Behörden an der Nase herumführt, geschieht nichts.
Woran liegt das?
Ich beobachte eine grosse Resignation, gepaart mit Gleichgültigkeit. Die Zustände im Asylwesen sind aus dem Ruder gelaufen. Der Missbrauch ist so immens, dass viele Beamte lieber den Kopf in den Sand stecken.
Wo liegt das eigentliche Problem?
Die Schweiz ist offen wie ein Scheunentor. Simonetta Sommaruga empfahl kürzlich ­eine Verkürzung der Verfahren als Königsweg. Aber das kann nicht die Lösung sein. Das Problem beginnt vorher, bei der Einreise. Es muss das Ziel sein, weniger Leute in die Schweiz zu lassen.
Wie viele der Asylbewerber sind in ihrer Heimat politisch verfolgt?
Das BfM erlässt positive Asylentscheide im einstelligen Prozentbereich. Aber nicht einmal das ist realistisch. Die Bundesbehörden halten gewisse Quoten ein, um sich nicht der Kritik auszusetzen. Man sägt nicht am Ast, auf dem man sitzt.
Wie hoch ist der Anteil der politisch ­Verfolgten wirklich?
Vor meiner Tätigkeit im Wegweisungsvollzug arbeitete ich mehrere Jahre in der Asylbefragung. Das sind mehrstündige, teils tagelange Interviews, die den Bundesbehörden als Grundlage für ihren Entscheid dienen. Ich kann mich in all diesen Jahren an keinen einzigen Fall erinnern, bei dem ich zum Schluss kam: Jawohl, diese Geschichte ist glaubhaft. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass es politische Verfolgte so gut wie nie bis in die Schweiz schaffen. Oder dass sie aus Ihrem Land gar nicht weggehen wollen.
Der Tenor der Flüchtlingslobby ist: Gebt den Flüchtlingen eine Zukunft in unserem Land.
Diese Position ist naiv. Es sind fast ausschliesslich junge Männer, die weggehen. Positiv gesagt, sind es Glücksritter auf der Suche nach einem besseren Leben. In der Realität sind es aber vorwiegend Delinquenten, von Kleinkriminellen bis zu Schwerverbrechern.
(...)
Die Linke entschuldigt die verbreitete Kriminalität unter Asylbewerbern mit den schwierigen Verhältnissen. Es bleibe ihnen fast keine andere Wahl.
Das ist Sozialkitsch. In den 1980er Jahren gab es immer wieder Geschichten von osteuropäischen Kriminaltouristen, die im Maisfeld oder im Wald übernachteten und von dort aus auf Diebestour gingen. Das ist nicht mehr nötig. Der typische ausländische Kriminelle ist heute Asylbewerber. Das bietet viele Vorteile: Man ist einquartiert in einem Zentrum oder in einer Sozial­wohnung der Gemeinde, kassiert Fürsogeleistungen und ist versichert gegen Krankheit und Unfall. Parallel dazu kann man seine Delinquenz ausleben.
Was passiert, wenn kriminelle Asylbewerber ertappt werden?
Zuerst werden sie natürlich strafrechtlich belangt. Aber viele haben bereits eine kriminelle Vergangenheit in ihrem Heimatland, kennen die dortigen Gefängnisse – der Schweizer Strafvollzug schreckt sie ­wenig ab. Danach kommen ausländerrechtliche Massnahmen ins Spiel. Allerdings sind auch diese beschränkt. Eine ausländerrechtliche Haft dauert maximal 18 Monate. Viele sitzen das locker ab. Wer schon einmal in Lagos im Knast sass, für den sind Schweizer Gefängnisse Wellness.
Sie waren zehn Jahre in diesem Geschäft ­tätig und kennen das Asylwesen bis ins ­Detail. Was müsste die Schweiz denn tun?
Das Kernproblem sind die offenen Grenzen. Fahren Sie einmal von Mailand nach Chiasso: In jedem Zug sitzen Dutzende zukünftiger Asylbewerber.
Die Schweiz ist an die Abkommen von Schengen und Dublin gebunden.
Das ist ein Flop. Die Italiener müssten jeden Asylbewerber daktyloskopisch, also mit Fingerprints, erfassen. Die Schweiz startet dann eine Anfrage, ob ein Asylbewerber in Italien erfasst ist. Falls dem so ist, ist Italien als Erstland für ihn zuständig. So weit die Theorie. Die Realität ist eine andere. Die Italiener erfassen nur einen Teil der Asylbewerber. Den andern sagen sie: «Setz dich in den Zug und fahre nach Chiasso.» Schlitzohrig schiebt man den Schwarzen Peter weiter an die Schweiz.
Was wäre die Lösung?
Die Schweiz müsste wieder souverän werden, die Grenzen bewachen und allenfalls auch Schengen/Dublin künden. Die Verfahren zu beschleunigen, wie das Bundesrätin Sommaruga will, bringt nichts. Das ist reine Kosmetik. Es müssten viel weniger Leute ins Verfahren aufgenommen werden. Und die Wegweisung müsste endlich konsequent gehandhabt werden. Mit gewissen Staaten ist das unproblematisch, da läuft der Vollzug hervorragend. Andere verweigern sich total. Interessanterweise sind darunter viele Länder, die Entwicklungshilfe von der Schweiz bekommen.
Macht die Schweiz zu wenig Druck?
Eindeutig. Man müsste mit diesen Ländern Tacheles reden. Sie sind gemäss internationalem Recht verpflichtet, die abgewiesenen Landsleute zurückzunehmen.

Adrian Strässle im Interview von Philipp Gut in der WeWo43.11, Seite 32.