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Samstag, 24. März 2012

Nigerianische Asylanten in der Schweiz

2010 wurden in der Schweiz 6522 Personen des Drogenhandels beschuldigt. Davon waren 962 Personen Asylbewerber (15%). Weitere 1623 Ausländer (25%) machten Kasse als Dealer, obwohl sie in der Schweiz gar kein Aufenthaltsrecht hatten. Zu einem bedeutenden Teil handet es sich dabei um abgewiesene und untergetauchte Asylbewerber. 
Auffällig häufig wurden Nigerianer wegen eines Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz beschuldigt. 2010 waren es 1006 Personen (15.5%), davon 541 aus dem Asylbereich und 378 Personen, welche die Schweiz längst hätten verlassen müssen.
  • 2010 wohnten 2161 Nigerianer in der Schweiz (ständig wohnhaft).
  • 1969 (91%) davon deponierten ein Asylgesuch.
  • Zwischen 2008 und 2011 wurden lediglich 6 Nigerianer als Flüchtlinge aufgenommen. Gleichzeitig reichten 6638 Nigerianer ein Asylgesuch ein. In keinem Jahr betrug die Anerkennungsquote mehr als 0.3%.
Kari Kälin in der WeWo12.12, Seite 20f.

Samstag, 7. Januar 2012

Wirtschaftsflüchtlinge blockieren funktionierendes Asylwesen


Aber das Asylwesen ist durch und durch krank. (...) Die Missstände und Missbräuche sind offensichtlich und drohen weitere Bereiche der Migrationspolitik gewissermassen zu infizieren.

Die eigentlichen Flüchtlinge (...) sind kaum je ein Thema. Ganz einfach deshalb, weil es in den Asylsystemen der europäischen Länder diese wirklichen Flüchtlinge kaum gibt.

Selbst aus vielen Krisen-Staaten wie zum Beispiel Somalia dominiert heute die wirtschaftliche Migration.
Wirkliche Schutzbedürftige bleiben dagegen in aller Regel an Ort und Stelle, weil die hohen Reisekosten für sie jenseits der vorstellbaren Machbarkeit bleiben. Jene, die wir als echte Flüchtlinge in der Schweiz bezeichnen, werden damit zu einer kleinen Minderheit. Die Kanäle des Asylsystems sind durch die Wirtschaftsflüchtlinge verstopft.

Eine offene und engagierte Flüchtlingspolitik ist aber nur möglich, wenn es gelingt, Missbräuche zu beseitigen und verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen. Ungelöste Probleme der Asylpolitik vergiften aber auch die Ausländerpolitik insgesamt und führen uns weg von einem rational geführten politischen Diskurs hin zu einer eindimensionalen Angstpolitik à la Minarettinitiative.

Verfahrensfristen: im Durchschnitt 1400 Tage. (...) Konsequent nutzen die Asylbewerber alle Möglichkeiten der Verfahrensverlängerung, die ihnen das Schweizer Rechtssystem bietet. 

Beschleunigungsmassnahmen: Die Dauer eines ablehnenden Verfahrens soll vom Moment des Asylantrags bis zur Rückkehr in den Heimatstaat von heute 1400 Tagen auf durchschnittlich etwa 150 Tage reduziert werden.

1. müssen alle staatlichen Behörden, insbesondere aber das Bundesverwaltungsgericht, verbindlich in die Abwicklung des zeitlich eng getakteten Gesamtprozesses einbezogen werden.

2. muss es gelingen, die missbräuchliche Nutzung von Rechtsmitteln zur Verlängerung des Entscheidprozesses zu unterbinden. Nur wenn die Entscheide, deren gerichtliche Beurteilung und der Vollzug radikal schneller werden, können Wirtschaftsflüchtlinge tatsächlich zurückgeführt werden.

Alard du Bois-Reymond in der NZZaS vom 1.1.12, Seite 12.

Mittwoch, 23. November 2011

Woran scheitern Ausschaffungen?


Rücknahmeländer entziehen sich ihrer Verantwortung:
Es ist schon vorgekommen, dass die Botschaft verneint hat, dass ein auszuschaffender Landsmann Pakistaner sei. Dabei hat der gleiche Botschaftsangestellte dem Mann einige Tage zuvor Papiere ausgestellt, um ihm die Heirat mit einer Schweizerin zu erleichtern. (Pakistan)

Falsche Asylanten werden gar nicht zurück genommen:
- Afrikanische Staaten lehnen es in der Regel ab, Papiere auszustellen, wenn Kinder involviert sind oder der Betroffene ein Kinde in der Schweiz gezeugt hat.

- Staaten weigern sich grundsätzlich Reisepapiere für nicht freiwillig ausreisende, falschen Asylanten auszustellen: Algerien, Russland, Afghanistan, Iran.

- Äthiopien oder Eritrea: "da läuft im Moment gar nichts".
- Staaten weigern sich weitgehend abgewiesene Asylbewerber zurück zu nehmen: China, Bangladesch, Pakistan
- Nach einem Gespräch mit einem Botschafter/Landsmann bestreitet der Auszuschaffende seine Nationalität.

Es ist schon vorgekommen, dass die Crew von Air Algérie einen einsteigenden Rückkehrer in arabischer Sprache informiert hat, er müsse nicht heimreisen, wenn er sich renitent verhalte. (eine BfM-Quelle)

Rücknahme wird verzögert oder erschwert

- schleppende Beantwortung der Fälle (Italien)
- Rückübernahmen werden mengenmässig beschränkt (Italien)
- Rückübernahmen sind während ausgedehnten Feiertagen nicht möglich (Italien)

Wenn Rom nicht will, ist das Dublin-Abkommen faktisch ausser Kraft gesetzt.

Die Auszuschaffenden widersetzen sich:
- physische Gewalt ist an der Tagesordnung
- Naives und lasches Vorgehen der Schweizer Behörden: Auszuschaffende dürften keine Möglichkeit haben, in die Illegalität abzutauchen. Eine Ausschaffung anzukündigen und zu hoffen, dass der Auszuschaffende dann dort wartet ist naiv. Das zeigen auch die Erfahrungswerte.

Philipp Gut in der WeWo45.11, Seite 32f.

Samstag, 20. August 2011

"vorläufig" aufgenommene Asylanten bleiben für immer

  • 38'489 Asylbewerber wurden zwischen 2002 und 2010 "vorläufig aufgenommen"
    Obwohl ihr Gesuch abgewiesen wurde, erhielten sie einen F-Ausweis und durften im Land bleiben.
  • Bei 1'754 "vorläufig Aufgenommenen" wurde zwischen 2002 und 2010 dieser Status wieder aufgehoben, weil sich die Situation im Heimatland verbessert hat.
  • Davon haben weniger als die Hälfte - 860 Asylanten - die Schweiz auch tatsächlich verlassen. Die andere Hälfte ist untergetaucht.
zwischen 2002 und 2009:
  • 33'693 Asylbewerber wurden "vorläufig aufgenommen".
  • 33'203 "vorläufig Aufgenommene" erhielten eine B- oder C-Bewilligung.
Jährlich erhalten über 4'000 "vorläufig Aufgenommene" eine Aufenthaltsbewilligung.

Anerkennungsquote von Asylgesuchen:
  • 17%, offiziell
  • fast 50%, inkl. der "vorläufigen Aufnahmen"
Heute:
24'000 "vorläufig ausgenommene" Asylanten in der Schweiz
mehr als 5'000 davon sind länger als zehn Jahre im Land.

"vorläufig Aufgenommene" dürfen einen Job annehmen. 65% dieser sind arbeitslos. Sie erhalten, Sozialhilfe, Miete, Krankenkasse, Zahnarztkosten und Extras. Damit kommen sie auf ein Mehrfaches, was sie zu Hause verdienen würden.

Auslandreisen von "verfolgten" Asylanten:
  • 2009: 300 Visa durch das BfM ausgestellt
  • 2010: 2600.
Der Bund bezahlt in den Wochen dieser Abwesenheit die Wohnung der Asylanten weiter.
Nicht selten führt die Reise ins Heimatland, wo sie angeblich "bedroht" werden.

Diese Zahlen legte der Bundesrat offen, allerdings erst auf eine Interpellation von Philipp Müller, FDP AG. Andreas Kunz in der WeWo28.11, Seite 25.

Montag, 27. Juni 2011

kriminelle Ausländer raus aus Dänemark


Hier geht es um die Ausweisung von Kriminellen, das hat nichts mit
Integrationspolitik zu tun.
eine Sprecherin der Sozialdemokraten

Wer zu einer Gefängnisstrafe verurteilt ist, wird künftig automatisch in sein
Herkunftsland ausgeschafft.

Im dänischen Parlament findet eine weitere Verschärfung der Ausweisungspraxis grosse Zustimmung in allen Lagern.

Mit einer überwältigenden Mehrheit - 97 Ja gegen 7 Nein - hat das dänische Parlament Folketinget ein neues Gesetz über die Abschiebepraxis für Ausländer bei Strafurteilen beschlossen.


Luise Steinberger in der NZZaS vom 26.06.2011, Seite 2.

Dienstag, 26. April 2011

Illegale Immigranten wegen Asylpraxis

Asyl muss jeder Staat gewähren an Menschen, welche an Leib und Leben bedroht sind. Soweit die EMRK, o.ä.... Aus meiner Sicht ist dies korrekt und so haltbar, soll jedoch nur für Bürger von Nachbarländern gelten. Man kann darüber diskutieren, als Nachbar diese Verantwortung tragen zu müssen. Diese Verantwortung für die ganze Welt wahrzunehmen ist jedoch wunschdenkerisch, träumerisch, illusorisch, weltfremd und unmöglich.

Einige Zahlen aus 2002:

  • 24'000 Asylimmigranten
  • 30% halten sich heute noch legal in der Schweiz auf (Asyl gewährt)
  • 30% haben nach Ablehnung ihres Gesuches das Land wieder verlassen
  • 40% (ca. 9000 Menschen), die meisten mit einem abgewiesenen Asylgesuch, sind verschwunden.

Dublin-Rückführungen sind in den letzten 2 Jahren um 12% zurück gegangen, da die Auszuschaffenden untertauchen. --> Die Hälfte der entsprechenden Flug-Buchungen mussten annulliert werden.
Flüge zur Zwangsausschaffung von abgewiesenen Asylsuchenden. --> Rund ein Drittel der gebuchten Flüge musste annulliert werden.

Diese Untergetauchten führen kummuliert zu 70'000 bis 300'000 Sans-Papiers (Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen (EMK), 2002), bzw. 90'000 Sans-Papiers (Bundesamt für Migration (BfM), 2004).

In Anlehnung an Lukas Häuptli in der NZZaS vom 24.04.2011, Seite 10.

Samstag, 25. Dezember 2010

Blocher vs. Muschg: Ausschaffungen

Blocher: Als Bundesrat hatte ich mit Personen zu tun, die nach Hause mussten, und natürlich haben sie mir leidgetan. Sie sagten mir, sie hätten es hier doch besser als daheim. Ich erwiderte: Sie haben recht. Wären Sie alleine in der Schweiz, könnten Sie hier bleiben. Wenn ich nun aber ja sage, dann haben wir 10 000 oder 20 000 Menschen, die dasselbe wollen. Dieser Entscheid war nicht per se richtig oder falsch für diese Person. Mir tat es leid, dass die betreffende Familie gehen musste, und es tut mir leid, dass in Somalia schlechtere Verhältnisse herrschen als hier, aber wir können nicht anders vorgehen. In Europa wird diese unbewältigte Ausländer- und Asylfrage noch böse Folgen zeitigen.

Muschg: In der politischen Praxis opfern sie die drei armen Leute einem Prinzip: Für Pestalozzi hätte die Menschlichkeit beim Einzelfall angefangen. Bei der summarischen Behandlung hört sie auf.


Zur SVP-Propaganda

Muschg: Aber es ist ein deutlicher Unterschied, ob man eine Gesellschaft dazu trainiert, auf die anderen, auch wenn sie stören oder fremd sind, mit Abwehr zu reagieren. Ob man dann das Problem von den kriminellen Rändern her definiert oder ob man daran erinnert, was wir Ausländern verdanken. Das geltende Gesetz, das Sie als Justizminister noch gehandhabt haben, hat Sie nicht gezwungen, Ausländer nach Schwarz und Weiss zu sortieren. Dass Ihre Abstimmungspropaganda mit dieser schrecklichen Vereinfachung operiert, mag einprägsam sein; ich beneide Sie nicht darum. Es tut dem Land nicht gut. Es fördert die politische Idiotie, zu Deutsch: die Enge in eigener Sache. Statt Teil der Lösung, wird die Schweiz immer mehr zum Teil des Problems.

Blocher: Sie haben gefragt, wieso bringen Sie pointierte, provokative Botschaften ans Volk, wonach die kriminellen Ausländer rausmüssen? Weil wir während Jahren nicht gehört wurden im Parlament und im Bundesrat! Am Schluss müssen Sie sich doch an den Souverän wenden, an die betroffene Bevölkerung.

An einem Podiumgespraech der WeWo im Volkshaus, abgedruckt in der WeWo44.10, Seite 60ff.

Freitag, 12. November 2010

aktuelle Ausschaffungspraxis

im Rahmen des sogenannten Zusatzprotokolls zum multilateralen «Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen»:

Das Protokoll, das der Europarat ausgearbeitet hat, ist in der Schweiz seit Herbst 2004 in Kraft. Heute ermöglicht es die Überstellung von verurteilten Tätern ohne deren Einwilligung in 35 Länder.

So werden pro Jahr durchschnittlich rund zwanzig Verurteilte mit ihrer Einwilligung zum Strafvollzug aus der Schweiz in einen anderen Staat und ebenfalls rund zwanzig aus einem anderen Staat in die Schweiz überstellt. Das schrieb der Bundesrat im Frühling auf einen Vorstoss aus dem Parlament.

In der Schweiz werden jährlich zwischen 6000 und 12 000 Täter zu unbedingten Freiheitsstrafen verurteilt. Rund 60 Prozent von ihnen sind Ausländer.

Die Überstellung von ausländischen Verurteilten in ihre Heimat scheitert in der Praxis vor allem daran, dass die dafür nötigen Abklärungen und Verfahren sehr lang dauern - oder daran, dass ein Staat im Einzelfall sein Veto gegen eine Überstellung einlegt. Das ist ihm gemäss den Verträgen und Übereinkommen möglich.

Lukas Häuptli in der NZZaS vom 17.10.2010, Seite 11.

Private entlasten Staat bei Fahndung


Es ist ein staatliches Anliegen, sogar eine Pflicht, dass unser Recht durchgesetzt wird. Jene, die sich nicht daran halten, sollen dafür verurteilt werden. Sind sie auf der Flucht und alle Optionen der Fahndung ausgeschöpft, greifen die kantonalen Polizeikorps zur Internetfahndung und veröffentlicht ein Fahndungsbild.

Für die Ausschaffungsinitiative übernimmt die PNOS diese Bilder. Sie unterstützt den Staat in seiner öffentlichen Funktion - getragen mit privaten Mitteln.


Aus meiner Sicht stellt sich ein einziges Problem: Die Fotos müssen vom Internet wieder verschwinden, wenn die mutmasslichen Täter gefasst wurden oder sich gestellt haben. Das hat auch eine PNOS zu befolgen. Ich denke aber nicht, dass das ein Problem für die PNOS ist, da es ihr wohl weniger um die einzelnen Gesichter auf den Fotos geht, als vielmehr um den Umstand, dass dauernd entsprechende Gestalten gesucht werden. Also gibt eigentlich kein Problem.

Montag, 23. August 2010

Versagen der europäischen Personenfreizügigkeit

"Es ist nicht unsere Aufgabe, in Frankreich sämtliche Roma Rumäniens und Bulgariens aufzunehmen."
Brice Hortefeux, französischer Innenminister, in einem Interview der Sonntagsausgabe von «Le Monde»

Ich würde gerne alle EU-Bürger aus Italien ausweisen, die nicht Mindestanforderungen wie ein Einkommen und einen Wohnsitz vorweisen könnten.
italienischer Innenminister Roberto Maroni von der Lega Nord am Samstag in einem Interview mit der Zeitung «Corriere della Sera»

NZZaS vom 22.08.2010, Seite 2.

Samstag, 27. März 2010

Zum Begriff «Sans-Papiers»

Das ist eine die Wahrheit beschönigende Umschreibung von illegal in unser Land eingedrungenen Migranten, die hier eklatant das Asylrecht missbrauchen. Sans-Papiers gelangen keineswegs mittellos in unser Land. Nahezu alle haben ihren Schleppern, die ihnen den illegalen Eintritt in die Schweiz dafür verschafften, hohe Summen bezahlt. Nur reiche Migranten können sich teure Schlepper leisten. Diese verkaufen ihnen dafür Biographien, die sie als mittellose, bedauernswerte «Opfer» irgendwelcher widrigen Umstände «ausweisen». Das steigert den Druck auf die Tränendrüsen der hiesigen Öffentlichkeit, die auch von Seiten der Medien über Sans-Papiers und illegale Einwanderung massiv getäuscht wird.

Seit einem Nationalrats-Entscheid haben nun auch illegal in der Schweiz anwesende Personen Zugang zur
  • Gesundheitsversorgung
  • Bildung und Lehrstellen
Jeder abgewiesene Illegale kann künftig, wenn nur seine Kinder im Bildungswesen oder in einem Lehrbetrieb untergebracht sind, zum «Härtefall» erklärt werden, dessen Ausweisung «unmenschlich» sei, weil der Bildungsweg seiner bedauernswerten Kinder auf «unzumutbare Weise unterbrochen» werde.

NR Dr. Ulrich Schlüer

Das war ein Fehlentscheid des Nationalrates.

Mittwoch, 16. Dezember 2009

Non-Refoulement-Prinzip

Die SVP-Initiative zur Ausschaffung krimineller Ausländer kommt – mit ziemlicher Sicherheit. Aktuell gibt dem Ständerat aber das Non-Refoulement-Prinzip etwas zu denken, jenes Prinzip, das besagt, es dürfe niemand in einen Staat ausgeschafft werden, in dem ihm Folter oder eine andere unmenschliche Behandlung droht.

Nun, es wohnen wohl Milliarden von Menschen in solchen unterentwickelten Staaten. Und es ist unmöglich, diese alle in der Schweiz aufzunehmen, das müssen sogar die realitätsfremden Linken eingestehen.

Abgesehen davon, dass die Rückschaffung in Folterstaaten keine dumme Idee wäre, denn es würden eindeutige Zeichen gesetzt für künftige potentielle Einwanderer und damit das Problem an der Quelle bekämpft – muss man sich fragen, ob wirklich all die Milliarden Menschen, denen es schlechter geht als den Schweizern, ein Asylrecht in der Schweiz haben.

Ich löse schon mal auf: Nein, haben sie nicht. Asyl sollte nur Bürgern von Nachbarländern gewährt werden. Alle Durchlauf-Asylanten belasten die Schweiz ohne Aussicht auf Besserung. Oft sind auch tragische Schicksale der Immigrierenden damit verbunden. Diese erst gar nicht entstehen zu lassen sollte das oberste Prinzip der Asylpolitik sein.

Donnerstag, 25. Juni 2009

Ausschaffungsinitivative und Gegenvorschlag

Die SVP möchte Ausländern das Recht auf Aufenthalt in der Schweiz absprechen, wenn sie:

a. wegen eines vorsätzlichen Tötungsdelikts, wegen einer Vergewaltigung oder eines anderen schweren Sexualdelikts, wegen eines anderen Gewaltdelikts wie Raub, wegen Menschenhandels, Drogenhandels oder eines Einbruchsdelikts rechtskräftig verurteilt worden sind; oder
b. missbräuchlich Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe bezogen haben.
Die Folge 5 bis 15 Jahre Einreiseverbot.

Der Bundesrat begegnet der SVP-Ausschaffungsinitiative mit einem indirekten Gegenvorschlag. Ausgewiesen soll werden, wer zu mindestens eiem Jahr Gefängnis verurteilt ist.
  • Die SVP Initiative listet willkürlich Straftaten auf und lässt wesentliche andere aus. (Der Nachtrag in Abs. 4 (Der Gesetzgeber umschreibt die Tatbestände nach Absatz 3 näher. Er kann sie um weitere Tatbestände ergänzen.) ist unbefriedigend)
  • Der Gegenvorschlag unternimmt nichts gegen den Sozialleistungsmissbrauch.

Also für beides Ja stimmen :-)

Freitag, 19. Juni 2009

Juan Casilla

Vor zwei Jahren hat man das letzte Mal von ihm gehört: Juan Casilla. Nun ist er wieder in den Medien.
Es war amüsant, dass er grossen Medien seine Werbung aufschnorren konnte. Er fügte auf eigenen Fotos berühmte Labels hinzu und gab sich als PR-Verantwortlicher dieser Firmen aus. Klar entstand bei den Medien, welche auf ihn hereingefallen sind, ein finanzieller Schaden, da er die Rechnungen natürlich nicht bezahlen konnte. Doch Medien, welche solch schwuchtelige - tschuldigung: metrosexuelle - Secondos (oder nicht einmal) abdrucken wollen, sind ja selber schuld und haben mein Mitleid sicher nicht verdient. Es soll ihnen eine Lehre sein, sich auf solche Kampagnen einzulassen.

Jetzt hört man aber noch andere Sachen von ihm: Kreditkartenbetrug, Sozialhilfeempfänger, psychisch gestört, etc. Jetzt gehört er abgeschrieben, bzw. ausgeschafft.

Dienstag, 26. Mai 2009

Personenfreizügigkeit führt zu ausufernder Zuwanderung

Im Abstimmungskampf zur Personenfreizügigkeit wurde noch behauptet, dass die Einwanderung in Krisenzeiten praktisch auf 0 fiele. Die Personenfreizügigkeit wurde als Motor des Wachstums glorifiziert. Das ist überhaupt nicht der Fall. Das Schweizersozialsystem wirkt weiter als einladender Honigtopf.

Neuzugänge bei den Erwerbstätigen (ohne die Umwandlungen der Visa von Grenzgängen und Besitzern von Kurzaufenthaltsbewilligungen)

  • 1. Juni 2007 bis 31. Mai 2008: 43'000
  • 1. Juni 2008 bis 31. Mai 2009: 40'000

Zuwanderung inkl. Familiennachzug und Einwanderer ohne Erwerbstätigkeit

aus der EU in die Schweiz:

  • 1998: 36'955
  • 2008: 112'853 (> x3)

Gesamtzahl der jährlichen Einwanderer:

  • 1998: 74'949
  • 2008: 157'271 (> x2)

Wanderungsbilanz (Einwanderer minus Rückkehrer):

  • 1998: 15'972
  • 2008: 99'071 (> x6)

In die Schweiz kommen dürfe nur, wer einen gültigen Arbeitsvertrag besitze, hiess es im Abstimmungskampf um die Personenfreizügigkeit. Nebst gefälschten Arbeitsverträgen, welche nur in "sehr verdächtigen" Fällen überprüft und zurück gewiesen werden, ist diese Absicht auch mit einem billigen Trick umgehbar:

Immer wieder würden an sich korrekte Verträge vorgelegt, die aber noch
während der Probezeit gekündigt würden. Auch in diesem Fall darf der Zuwanderer
seine 5-Jahres-Bewilligung behalten.

Die Zuwanderung sei mit der Personenfreizügigkeit "völlig aus den Fugen geraten". Der Schweiz sind mit den bilateralen Verträgen faktisch "die Hände gebunden". Das EU-Ausländerrecht gibt eine Bleiberechtsbestimmung vor. Dadurch werden den einzelnen Staaten alle eigenständigen Steuerungsmittel entzogen. Sowohl Zuwanderer aus den EU-Ländern wie auch aus den Drittstaaten können heute nicht mehr zum Verlassen der Schweiz gezwungen werden.

Welche Migrationspolitik will die Schweiz eigentlich? Hat der Bund überhaupt eine Strategie? Ist man sich der Auswirkungen bewusst? Wann ist das Boot voll? Werden wir uns eines Tages fragen müssen: 'Was haben wir bloss gemacht?'"
So der Tenor unter Chefbeamten der kantonalen Migrationsämter

Andreas Kunz in der WW21.09, Seite 12f.

Mittwoch, 4. März 2009

Blutrache bewahrt vor Ausweisung

Das Bundesverwaltungsgericht hat sein Veto gegen die Wegweisung von zwei Albanern eingelegt, die möglicherweise von Blutrache bedroht sind. (Bieler Tagblatt)
Blutrache ist kein Schweizerisches Gesetz. Wieder einmal beugt sich die Schweiz ausländischem (Un)Recht.

Freitag, 13. Februar 2009

ausgeschaffte Rumänen in Italien

Einwanderer sind willkommen: Sie beleben den Wettbewerb, bringen neue Ideen, sind ehrgeiziger als die Einheimischen. Aber nicht alle. Gerade linke "Errungenschaften" wie übertriebene Milde mit Kriminellen und ein grosszügiger Sozialstaat sind Gift. Sie bringen die falschen Leute ins Land. Eine moderne Immigrationspolitik muss hier ansetzen.
Wir erinnern uns an den gewaltsamen Tod der armen Frau eines italienischen Marineoffiziers: Eine 47-jährige, am helllichten Tag brutal vergewaltigt, anschliessend halbtot in einen Graben geworfen. Das Opfer verstarb trotz ärtzlicher Hilfe zwei Tage später, im Koma. Tatort Italien, mutmasslicher Täter: ein Rumäne.
Romano Prodi, bekannt als tatenloser, aber fröhlicher EU-Kommissions-Präsident, hat vergangene Woche innert Stunden per Notrecht die schärfsten Massnahmen gegen unerwünschte Ausländer erlassen, die Europa bisher kannte.
Ohne diplomatische Rücksichten auf das neue EU-Mitglied hat Italien begonnen, Rumänen aus dem Land zu werfen.

Die EU-Kommission hat die italienischen Massnahmen rasch, als wäre man verlegen, für legal erklärt: Sie widersprächen nicht der EU-Richtlinie zur Personenfreizügigkeit.
Markus Somm in der WW45.07, Seite 7.
Ok, die Möglichkeit zur Ausschaffung krimineller Ausländer besteht immer noch. Mit dem Ja zur Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien dürfte halt einfach der administrative Aufwand zunehmen.

Freitag, 16. Januar 2009

Ausreisepflichtige

Ein Leserbrief in der Weltwoche 2.09, Seite 22f:
Der Sprecher des Bleiberecht-Kollektives behauptet, dass die illegal anwesenden Besetzer der Predigerkirche nicht heimreisen können, weil ihre Heimatländer sie nicht zurücknähmen. Solche Erklärungen werden von gewissen Kreisen immer wieder herbemüht, um den Verbleib illegaler Ausländer zu rechtfertigen. Falls diese Behauptung tatsächlich zutrifft, wundert man sich, dass die Betroffenen und deren Sympathisanten nicht für ihre Rückkehr demonstrieren bzw. diese von den heimatlichen Behörden verlangen. Dass sie dies natürlich nicht tun (sie demonstrieren schliesslich für das Bleiberecht), zeigt, dass es sich hierbei nur um eine irreführende Ausrede handelt. Zu bedenken ist in diesem Zusammenhang zudem, dass nach schweizerischem Asylrecht von Amtes wegen eine vorläufige Aufnahme erteilt werden muss, wenn die Rückkehr tatsächlich nicht möglich ist. Die Tatsache, dass die Besetzer nicht von dieser gesetzlichen Regelung profitieren konnten, zeigt, dass die Rückreise sehr wohl möglich wäre (wenn man sich nur darum bemühen würde). Schlussendlich bleibt da nur noch die Frage, warum die Zürcher Behörden das Ausländergesetz nicht vollziehen und den illegalen Aufenthalt einfach dulden. Hierbei muss ich aber das Zürcher Migrationsamt in Schutz nehmen, denn die Zwangsrückführung von Sans-Papiers ist erfahrungsgemäss sehr schwierig und manchmal sogar unmöglich. Das Problem ist nämlich, dass viele Ausreisepflichtige ihre wahre Identität verschleiern und die Beschaffung heimatlicher Reisepapiere verweigern, um die Rückführung zu verhindern. Der Umstand, dass sich bestimmte Länder sehr unwillig zeigen oder sich schlicht weigern, Rückkehrunwillige zurückzunehmen (und die schweizerische Diplomatie wenig bis gar nichts dagegen unternimmt), kommt den Illegalen und deren Sympathisanten natürlich sehr entgegen.

Der Verfasser ist bei einem Migrationsamt im Wegweisungsvollzug tätig und möchte anonym bleiben. Sein Name ist der Redaktion bekannt.

Samstag, 31. Mai 2008

Emrah E.

  • *1980 in der Türkei, im Alter von sechs Jahren in die Schweiz gekommen
  • mit 17 Jahren: Verurteilt wegen Diebstahls, Drohung und schwerer Verkehrsdelikte
  • mit 19 Jahren: nächste Verurteilung wegen "rund dreissig" Straftaten, die er als Mitglied einer Bande verübt hatte: Tätlichkeit, Diebstahl, Raub, Sachbeschädigung, Hehlerei, Drohung, schwere Körperverletzung.
  • 4 Monate später überfällt seine Gang unter seiner Führung eine Diskothek und verletzt einen Türsteher mit einem Messer. Der Täter konnte nie identifiziet werden --> Verurteilung wegen Landfriedensbruch und unerlaubter Waffenbesitzt
  • 2. Juli 2003: Ausweisung für 7 Jahre. Nach einem Rekurs spricht das Bundesgericht von "einer seltenen Arroganz" und keinem Zeichen von Reue - nie wirklich integriert, weder einen Beruf erlernt noch regelmässig gearbeitet, etc.
  • 2005: illegale Einreise in die Schweiz
  • 20.7.05: Verurteilung deswegen und wegen Nötigung seiner Freundin (Telefonterror), Landesverweis auf unbestimmte Zeit

Als der junge Mann begriff, dass die Ausschaffung mehr als eine leere Drohung war (2005), schlug seine Überheblichkeit in Selbstmitleid um. (...) Emrah E. drohte [in der Türkei] der Einzug zum Militärdienst.
Anfangs 2008 verfügt Strassburg nun die Rückkehr des mittlerweile bald 28-jährigen Emrah E. in die Schweiz und spricht ihm ein Schmerzensgeld von 3000 EUR zu. Sein Anwalt forderte 500'000 EUR.
Emrah E. sei durch die missbräuchliche Ausschaffung derart traumatisiert worden, dass er auch in Zukunft kaum mehr richtig arbeiten könne. Der Weg in die IV ist vorgezeichnet - Emrah E. hat in Strassburg vom Täter zum Opfer mutiert.
Alex Baur in der WW22.08, Seite 16