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Mittwoch, 16. Dezember 2009

Freispruch dank Vollrausch

von Attila Szenogrady Akt. 15.12.09; 08:53 Pub. 15.12.09; 08:00 auf 20min

Embrach ZH. Laut Anklage hat ein Westafrikaner aus Embrach an den letzten Weihnachten eine Zürcherin vergewaltigt. Da das Opfer massiv angetrunken war, wurde der mutmassliche Täter nicht nur freigesprochen, sondern erhält auch eine ansehnliche Genugtuung von über 11 300 Franken.

Laut Anklage geschah es ausgerechnet in der heiligen Nacht. Kurz vor Mitternacht vom 24. Dezember 2008 hielt sich eine heute 24-jährige Modeberaterin auf einer Sitzbank am Bahnhof Stadelhofen auf. Plötzlich tauchte der heute 21-jährige Angeklagte aus Embrach auf. Gemäss Staatsanwalt schlug der Kameruner plötzlich zu. So packte er die massiv angetrunkene Geschädigte und schleppte sie zum Olgaweg, wo er sie in einer Wiese gegen ihren Willen zum Geschlechtsverkehr zwang. Dann liess er von der Geschädigten ab und verliess den Tatort.

Drei Jahre Knast verlangt

Die junge Frau erstattete schon kurz darauf Strafanzeige. Allerdings ging es bis zum 20. April 2009, bis der mutmassliche Täter aus Embrach von der Polizei verhaftet wurde und im Gefängnis verschwand. Der zuständige Staatsanwalt erhob in der Folge Anklage und verlangte am Montag vor dem Bezirksgericht Zürich wegen Vergewaltigung und weiteren Nebendelikten wie Fälschung von Ausweisen oder Erschleichung einer Leistung eine hohe, unbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren.

Aussage gegen Aussage

Vor Gericht stand Aussage gegen Aussage. Während die Schweizerin von einer Vergewaltigung gesprochen hatte, machte der Angeschuldigte einen spontanen und einvernehmlichen Geschlechtsakt geltend.

Was den Verteidiger dazu veranlasste, beim Hauptvorwurf auf einen vollen Freispruch zu plädieren.

Opfer zu betrunken: Freispruch

Das Gericht kam beim Anklagepunkt der Vergewaltigung zu einem Freispruch. Im Vordergrund stand dabei die massive Angetrunkenheit des Opfers zur Tatzeit. Man wisse deshalb einfach zu wenig, erklärte die Gerichtsvorsitzende Kathrin Bretschger. Die Geschädigte habe in der Untersuchung aufgrund ihres damaligen Zustandes nicht mehr darstellen können, wie sie Widerstand geleistet oder ob sie sich überhaupt gegen den Angeklagten gewehrt habe, fuhr die Gerichtspräsidentin fort. Auch das Spurenbild reiche für einen Schuldspruch nicht aus. So habe sich die zur Tatzeit betrunkene Zürcherin die Blessuren auch vor dem eingeklagten Ereignis andersweitig zuziehen können, sagte Bretschger.

Genugtuung für Überhaft

Der Angeklagte wurde wegen Fälschung von Ausweisen, Erschleichung einer Leistung sowie Vergehens gegen das Ausländergesetz bloss zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt und damit sofort aus dem Gefängnis entlassen. Für die Überhaft von 142 Tagen wurde ihm zudem eine Genugtuung von 11 360 Franken zugesprochen.

Dienstag, 26. Mai 2009

Personenfreizügigkeit führt zu ausufernder Zuwanderung

Im Abstimmungskampf zur Personenfreizügigkeit wurde noch behauptet, dass die Einwanderung in Krisenzeiten praktisch auf 0 fiele. Die Personenfreizügigkeit wurde als Motor des Wachstums glorifiziert. Das ist überhaupt nicht der Fall. Das Schweizersozialsystem wirkt weiter als einladender Honigtopf.

Neuzugänge bei den Erwerbstätigen (ohne die Umwandlungen der Visa von Grenzgängen und Besitzern von Kurzaufenthaltsbewilligungen)

  • 1. Juni 2007 bis 31. Mai 2008: 43'000
  • 1. Juni 2008 bis 31. Mai 2009: 40'000

Zuwanderung inkl. Familiennachzug und Einwanderer ohne Erwerbstätigkeit

aus der EU in die Schweiz:

  • 1998: 36'955
  • 2008: 112'853 (> x3)

Gesamtzahl der jährlichen Einwanderer:

  • 1998: 74'949
  • 2008: 157'271 (> x2)

Wanderungsbilanz (Einwanderer minus Rückkehrer):

  • 1998: 15'972
  • 2008: 99'071 (> x6)

In die Schweiz kommen dürfe nur, wer einen gültigen Arbeitsvertrag besitze, hiess es im Abstimmungskampf um die Personenfreizügigkeit. Nebst gefälschten Arbeitsverträgen, welche nur in "sehr verdächtigen" Fällen überprüft und zurück gewiesen werden, ist diese Absicht auch mit einem billigen Trick umgehbar:

Immer wieder würden an sich korrekte Verträge vorgelegt, die aber noch
während der Probezeit gekündigt würden. Auch in diesem Fall darf der Zuwanderer
seine 5-Jahres-Bewilligung behalten.

Die Zuwanderung sei mit der Personenfreizügigkeit "völlig aus den Fugen geraten". Der Schweiz sind mit den bilateralen Verträgen faktisch "die Hände gebunden". Das EU-Ausländerrecht gibt eine Bleiberechtsbestimmung vor. Dadurch werden den einzelnen Staaten alle eigenständigen Steuerungsmittel entzogen. Sowohl Zuwanderer aus den EU-Ländern wie auch aus den Drittstaaten können heute nicht mehr zum Verlassen der Schweiz gezwungen werden.

Welche Migrationspolitik will die Schweiz eigentlich? Hat der Bund überhaupt eine Strategie? Ist man sich der Auswirkungen bewusst? Wann ist das Boot voll? Werden wir uns eines Tages fragen müssen: 'Was haben wir bloss gemacht?'"
So der Tenor unter Chefbeamten der kantonalen Migrationsämter

Andreas Kunz in der WW21.09, Seite 12f.