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Mittwoch, 16. Dezember 2009

Freispruch dank Vollrausch

von Attila Szenogrady Akt. 15.12.09; 08:53 Pub. 15.12.09; 08:00 auf 20min

Embrach ZH. Laut Anklage hat ein Westafrikaner aus Embrach an den letzten Weihnachten eine Zürcherin vergewaltigt. Da das Opfer massiv angetrunken war, wurde der mutmassliche Täter nicht nur freigesprochen, sondern erhält auch eine ansehnliche Genugtuung von über 11 300 Franken.

Laut Anklage geschah es ausgerechnet in der heiligen Nacht. Kurz vor Mitternacht vom 24. Dezember 2008 hielt sich eine heute 24-jährige Modeberaterin auf einer Sitzbank am Bahnhof Stadelhofen auf. Plötzlich tauchte der heute 21-jährige Angeklagte aus Embrach auf. Gemäss Staatsanwalt schlug der Kameruner plötzlich zu. So packte er die massiv angetrunkene Geschädigte und schleppte sie zum Olgaweg, wo er sie in einer Wiese gegen ihren Willen zum Geschlechtsverkehr zwang. Dann liess er von der Geschädigten ab und verliess den Tatort.

Drei Jahre Knast verlangt

Die junge Frau erstattete schon kurz darauf Strafanzeige. Allerdings ging es bis zum 20. April 2009, bis der mutmassliche Täter aus Embrach von der Polizei verhaftet wurde und im Gefängnis verschwand. Der zuständige Staatsanwalt erhob in der Folge Anklage und verlangte am Montag vor dem Bezirksgericht Zürich wegen Vergewaltigung und weiteren Nebendelikten wie Fälschung von Ausweisen oder Erschleichung einer Leistung eine hohe, unbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren.

Aussage gegen Aussage

Vor Gericht stand Aussage gegen Aussage. Während die Schweizerin von einer Vergewaltigung gesprochen hatte, machte der Angeschuldigte einen spontanen und einvernehmlichen Geschlechtsakt geltend.

Was den Verteidiger dazu veranlasste, beim Hauptvorwurf auf einen vollen Freispruch zu plädieren.

Opfer zu betrunken: Freispruch

Das Gericht kam beim Anklagepunkt der Vergewaltigung zu einem Freispruch. Im Vordergrund stand dabei die massive Angetrunkenheit des Opfers zur Tatzeit. Man wisse deshalb einfach zu wenig, erklärte die Gerichtsvorsitzende Kathrin Bretschger. Die Geschädigte habe in der Untersuchung aufgrund ihres damaligen Zustandes nicht mehr darstellen können, wie sie Widerstand geleistet oder ob sie sich überhaupt gegen den Angeklagten gewehrt habe, fuhr die Gerichtspräsidentin fort. Auch das Spurenbild reiche für einen Schuldspruch nicht aus. So habe sich die zur Tatzeit betrunkene Zürcherin die Blessuren auch vor dem eingeklagten Ereignis andersweitig zuziehen können, sagte Bretschger.

Genugtuung für Überhaft

Der Angeklagte wurde wegen Fälschung von Ausweisen, Erschleichung einer Leistung sowie Vergehens gegen das Ausländergesetz bloss zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt und damit sofort aus dem Gefängnis entlassen. Für die Überhaft von 142 Tagen wurde ihm zudem eine Genugtuung von 11 360 Franken zugesprochen.

Freitag, 20. März 2009

betrunken nach Hause reiten sollte legal sein

Ein 42-jähriger Mann ist im US-Bundesstaat Kentucky wegen "Trunkenheit auf dem Sattel" verhaftet worden. Millard Dwyer war von einem Polizisten in Zivil erwischt worden, als er auf seinem Pferd Prince stockbetrunken um eine Strassenecke herumreiten wollte. Dwyer gab zu, dass er zuvor ein Dutzend Dosen Bier (chapeau!) getrunken hatte. Die Anklage lautet auf Fahren unter dem Einfluss von Alkohol, da ein Pferd in Kentucky rechtlich wie ein Auto klassifiziert wird.
aus dem 20min vom Freitag, dem 13. Mai 2005.

Mittwoch, 26. Dezember 2007

Met Bus fahre, ts!

Man kennt die Geschichte ja schon in- und auswendig:

Betrunken und voll Gas bis es tätscht

massiv zu schnell und sturz betrunken

...wie es TeleZüri formuliert. Oder etwas demographischer: Raserunfall in Aesch (LU) - 20-jähriger Bursche aus Serbien-Montenegro - fährt ohne Fahrausweis - ist bereits negativ im Strassenverkehr aufgefallen, etc.

Interessant ist aber die "Ein-"/Ansicht des "Opfers" betreffend dem Ausweisentzugs des Fahrers:
Jo nei, esch ned guet, wenn er’s muess abgäh. Well denn… esch eifach, es passt ned zu em, eifach so met bus fahre.
Sie war bereits ausgestiegen als sie den Alkohlpegel des Fahrers vermutete. Nach fundierten Abwägungen ist sie dann aber trotzdem eingestiegen:

Denn semmer weder nach Wohle und denn hemmer em gseh. Er tuet e chli meh seriöser (…) obwohl ich em gseh han, dass er glich bsoffe esch, aber er het im gsecht ned so gseh, usgseh. (…) Er chan jo guet fahre.

Gatjana Rudhani, natürlich alles in bestem Deutsch.

Ein Anwärter für den Darwin-Award (jetzt auch auf Deutsch), wenn die beiden dabei umgekommen wären. So jedoch bleiben sie der "Evolution" erhalten. Schade, kann man Leute mit einer solchen Haltung nicht einfach isolieren von Leuten, die anderer Auffassung sind. Dann würden sich die "Bus-Probleme" von selbst lösen.
Humanity is overrated.
M.D. House


Etwas warten bis der relevante Teil am Anfang geladen ist.
Tele Tell / Tele M1 / ZüriNews auf TeleZüri am 9.12.07.

Mittwoch, 19. Dezember 2007

Sauf-Etikette

In der Kopenhagener Metro schlafen in der Weihnachtszeit besonders viele Passagiere betrunken ein und wachen im Depot wieder auf. Die Metro hält Risikopassagiere nun dazu an, sich ein Schild mit dem Zielbahnhof um den Hals zu hängen - zwecks rechtzeitigem Wachschütteln.
«Zwischen 20 und 50 meist jugendliche Passagiere finden wir pro Nacht schlafend in den Wagen vor», sagt Witt. Das Wecken schlafender Gäste sei eine heikle Angelegenheit. Wecke man sie zu früh, reagierten sie erbost. Wecke man sie zu spät, reagierten sie vorwurfsvoll, so Witt. (20min)
Die Stadtkarte von SG mit eingezeichneten Amicitia-WGs sollte man auch wieder einführen. Die könnte man bei Anlässen dann auf sich tragen mit der Aufschrift: "Lieber Polizist. Bitte deponiere mich beim nächsten eingezeichneten Ort. Besten Dank!"