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Mittwoch, 23. November 2011

Woran scheitern Ausschaffungen?


Rücknahmeländer entziehen sich ihrer Verantwortung:
Es ist schon vorgekommen, dass die Botschaft verneint hat, dass ein auszuschaffender Landsmann Pakistaner sei. Dabei hat der gleiche Botschaftsangestellte dem Mann einige Tage zuvor Papiere ausgestellt, um ihm die Heirat mit einer Schweizerin zu erleichtern. (Pakistan)

Falsche Asylanten werden gar nicht zurück genommen:
- Afrikanische Staaten lehnen es in der Regel ab, Papiere auszustellen, wenn Kinder involviert sind oder der Betroffene ein Kinde in der Schweiz gezeugt hat.

- Staaten weigern sich grundsätzlich Reisepapiere für nicht freiwillig ausreisende, falschen Asylanten auszustellen: Algerien, Russland, Afghanistan, Iran.

- Äthiopien oder Eritrea: "da läuft im Moment gar nichts".
- Staaten weigern sich weitgehend abgewiesene Asylbewerber zurück zu nehmen: China, Bangladesch, Pakistan
- Nach einem Gespräch mit einem Botschafter/Landsmann bestreitet der Auszuschaffende seine Nationalität.

Es ist schon vorgekommen, dass die Crew von Air Algérie einen einsteigenden Rückkehrer in arabischer Sprache informiert hat, er müsse nicht heimreisen, wenn er sich renitent verhalte. (eine BfM-Quelle)

Rücknahme wird verzögert oder erschwert

- schleppende Beantwortung der Fälle (Italien)
- Rückübernahmen werden mengenmässig beschränkt (Italien)
- Rückübernahmen sind während ausgedehnten Feiertagen nicht möglich (Italien)

Wenn Rom nicht will, ist das Dublin-Abkommen faktisch ausser Kraft gesetzt.

Die Auszuschaffenden widersetzen sich:
- physische Gewalt ist an der Tagesordnung
- Naives und lasches Vorgehen der Schweizer Behörden: Auszuschaffende dürften keine Möglichkeit haben, in die Illegalität abzutauchen. Eine Ausschaffung anzukündigen und zu hoffen, dass der Auszuschaffende dann dort wartet ist naiv. Das zeigen auch die Erfahrungswerte.

Philipp Gut in der WeWo45.11, Seite 32f.

Samstag, 27. März 2010

Zum Begriff «Sans-Papiers»

Das ist eine die Wahrheit beschönigende Umschreibung von illegal in unser Land eingedrungenen Migranten, die hier eklatant das Asylrecht missbrauchen. Sans-Papiers gelangen keineswegs mittellos in unser Land. Nahezu alle haben ihren Schleppern, die ihnen den illegalen Eintritt in die Schweiz dafür verschafften, hohe Summen bezahlt. Nur reiche Migranten können sich teure Schlepper leisten. Diese verkaufen ihnen dafür Biographien, die sie als mittellose, bedauernswerte «Opfer» irgendwelcher widrigen Umstände «ausweisen». Das steigert den Druck auf die Tränendrüsen der hiesigen Öffentlichkeit, die auch von Seiten der Medien über Sans-Papiers und illegale Einwanderung massiv getäuscht wird.

Seit einem Nationalrats-Entscheid haben nun auch illegal in der Schweiz anwesende Personen Zugang zur
  • Gesundheitsversorgung
  • Bildung und Lehrstellen
Jeder abgewiesene Illegale kann künftig, wenn nur seine Kinder im Bildungswesen oder in einem Lehrbetrieb untergebracht sind, zum «Härtefall» erklärt werden, dessen Ausweisung «unmenschlich» sei, weil der Bildungsweg seiner bedauernswerten Kinder auf «unzumutbare Weise unterbrochen» werde.

NR Dr. Ulrich Schlüer

Das war ein Fehlentscheid des Nationalrates.

Freitag, 16. Januar 2009

Ausreisepflichtige

Ein Leserbrief in der Weltwoche 2.09, Seite 22f:
Der Sprecher des Bleiberecht-Kollektives behauptet, dass die illegal anwesenden Besetzer der Predigerkirche nicht heimreisen können, weil ihre Heimatländer sie nicht zurücknähmen. Solche Erklärungen werden von gewissen Kreisen immer wieder herbemüht, um den Verbleib illegaler Ausländer zu rechtfertigen. Falls diese Behauptung tatsächlich zutrifft, wundert man sich, dass die Betroffenen und deren Sympathisanten nicht für ihre Rückkehr demonstrieren bzw. diese von den heimatlichen Behörden verlangen. Dass sie dies natürlich nicht tun (sie demonstrieren schliesslich für das Bleiberecht), zeigt, dass es sich hierbei nur um eine irreführende Ausrede handelt. Zu bedenken ist in diesem Zusammenhang zudem, dass nach schweizerischem Asylrecht von Amtes wegen eine vorläufige Aufnahme erteilt werden muss, wenn die Rückkehr tatsächlich nicht möglich ist. Die Tatsache, dass die Besetzer nicht von dieser gesetzlichen Regelung profitieren konnten, zeigt, dass die Rückreise sehr wohl möglich wäre (wenn man sich nur darum bemühen würde). Schlussendlich bleibt da nur noch die Frage, warum die Zürcher Behörden das Ausländergesetz nicht vollziehen und den illegalen Aufenthalt einfach dulden. Hierbei muss ich aber das Zürcher Migrationsamt in Schutz nehmen, denn die Zwangsrückführung von Sans-Papiers ist erfahrungsgemäss sehr schwierig und manchmal sogar unmöglich. Das Problem ist nämlich, dass viele Ausreisepflichtige ihre wahre Identität verschleiern und die Beschaffung heimatlicher Reisepapiere verweigern, um die Rückführung zu verhindern. Der Umstand, dass sich bestimmte Länder sehr unwillig zeigen oder sich schlicht weigern, Rückkehrunwillige zurückzunehmen (und die schweizerische Diplomatie wenig bis gar nichts dagegen unternimmt), kommt den Illegalen und deren Sympathisanten natürlich sehr entgegen.

Der Verfasser ist bei einem Migrationsamt im Wegweisungsvollzug tätig und möchte anonym bleiben. Sein Name ist der Redaktion bekannt.