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Montag, 23. Juli 2012

Linkes Verständnis von Mieten für Sozialhilfeempfängern

Immobilienbesitzer vermieten Wohnungen an Sozialhilfeempfänger trotz vieler Betreibungen: grosser Vandalismus der Miter, Zahlungsmoral schlecht.

Von der Sozialbehörde festgelegte Obergrenzen für Mietkosten:
  • Zürich: 1100 CHF/Mt.
  • Bern: 900 CHF/Mt.
  • Biel: 700 CHF/Mt.
Immobilienbesitzer müssen davon abgehalten werden, den Staat auszunutzen, indem sie Preise ohne Bezug zum Marktpreis festlegen. Ich möchte deshalb die Stelle eines Wohnungsinspektors schaffen, der die Wohn- und Mietverhältnisse der Sozialhilfebezüger begutachtet und bei Missbräuchen einschreitet.
Pierre-Yves Moeschler - von welcher Partei bloss?! - SP.
René Donzé in der NZZaS vom 22. Juli 2012, Seite 11.
Das ist ein Bilderbuchbeispiel für das Denken eines Sozis:
  • Nicht jener, welcher Wohnraum zur Verfügung stellt nutzt den Staat aus, sondern der, der vom Staat Geld bezieht ohne Gegenleistung - also der Sozialhilfebezüger.
  • Den fehlenden Bezug zum Marktpreis kritisieren und sich gleichzeitig für obige fixen Preise der SKOS einsetzen.
  • Wenn es irgendwo ein Problem zu geben scheint, dann mal eine neue Staatsstelle schaffen und mit entsprechender Weisungsmacht ausstatten, weil der Staat immer noch am besten die Probleme lösen kann - Falsch! Der Staat ist die Ursache nicht die Lösung der Probleme.

Samstag, 19. Mai 2012

Jugoslawen und der Schweizer Sozialstaat

306 658 Menschen aus Ex-Jugoslawien lebten 2011 in der Schweiz, mehr als Italiener (290 000) und Deutsche (276 000). 103 000 stammen aus Serbien, 72 000 aus dem Kosovo, 61 000 aus Mazedonien, je 33 000 aus Kroatien und Bosnien, 2700 aus Slowenien und 1800 aus Montenegro. 
Das Image der Ex-Jugoslawen leidet auch darunter, dass überdurchschnittlich viele am Tropf des Sozialstaates hängen. 2010 bezogen rund 24 000 Sozialhilfe. Zum Vergleich: Aus Italien stammten 8800, aus Deutschland ­gerade mal 3600 Bezüger. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei der Invalidenversicherung (IV). Ex-­Jugoslawen weisen zusammen mit ­türkischen Staatsangehörigen die höchste Invaliditäts­rate auf. Laut einer Statistik des Bundesamtes für Sozialversicherungen ist die Quote dreimal höher als bei Schweizern. 
Die IV-Quote liegt bei Ex-Jugoslawen bereits in der Altersgruppe der 30- bis 39-Jährigen deutlich über dem Durchschnitt. Rund 75 Prozent der Renten für Ex-Jugoslawen werden zudem mit seelischen und körperlichen Schmerzen begründet, die sich nicht überprüfen lassen (Weltwoche Nr. 51/52/11).

Lucien Scherrer in der WeWo20.12, Seite 28ff.

Samstag, 12. Mai 2012

Ausländerstatistik: Kriminalität und Sozialhilfe

  • 51 Prozent aller Delikte werden von Ausländern begangen.
  • Bei schwerer Gewalt sind es 58 Prozent,
  • bei Tötungsdelikten 59 Prozent,
  • bei Vergewaltigungen und Drogenhandel sind es sogar je 64 Prozent. 
  • In den Gefängnissen beträgt der Ausländeranteil 71 Prozent. 
Eingebürgerte überall nicht mitgerechnet.
Auch in anderen Bereichen sind die Unterschiede zwischen Einheimischen und Zugezogenen augenfällig. Dank anhaltendem Wirtschaftswachstum lag die Arbeitslosenquote der Schweizer im April bei 2,2 Prozent – bei den Ausländern hingegen beträgt sie 6,3 Prozent. Während nur 2 Prozent aller Schweizer Sozialhilfe beziehen, sind es bei den Zuwanderern 6 Prozent.
Andreas Kunz in der WeWo19.12, Seite 14.

Sonntag, 8. Januar 2012

JSVP: Verschärfung der Einbürgerungskriterien


Der Erwerb des Schweizer  Bürgerrechts ist kein verwaltungstechnischer sondern ein  politischer Prozess. Die damit verbundenen Volksrechte sind einmalig auf der Welt. (...) Für die Junge SVP Schweiz ist  daher klar, dass nur gut integrierte und finanziell unabhängige Ausländer eingebürgert werden dürfen.
  1. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Einbürgerung.
  2. Nicht eingebürgert wird namentlich, wer
    a. wegen eines Verbrechens rechtskräftig verurteilt worden ist oder wer für eine Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren rechtskräftig verurteilt worden ist;
    b. Leistungen der Sozialhilfe bezieht oder bezogene Leistungen nicht vollumfänglich zurückbezahlt hat;
    c. nicht nachweislich über gute Kenntnisse einer Landessprache verfügt;
    d. nicht nachweislich über ausreichende Kenntnisse des schweizerischen Staatsaufbaus und seiner Geschichte verfügt;
    e. nicht über eine Niederlassungsbewilligung verfügt.
  3. Bezüger einer IV-Rente werden grundsätzlich nicht eingebürgert. Die Gemeinden können Ausnahmen machen.
  4. Abschaffung des Doppelbürgerrechts für eingebürgerte Ausländer.
  5. Männer, die sich im Alter zwischen 25 und 40 einbürgern lassen, müssen die nicht entrichteten Wehrersatzabgaben vollumfänglich nachzahlen.
  6. Einbürgerungswillige müssen vorgängig ein Sprachdiplom (mind. Niveau B2) erwerben.
  7. Die Bestimmungen für die erleichterte Einbürgerung werden wie folgt verschärft:
    a. Mindestens 7 Jahre mit einem Schweizer/einer Schweizerin verheiratet (bisher: 3 Jahre);
    b. mindestens 5 Jahre ununterbrochen in der Schweiz wohnhaft (bisher: 1 Jahr);
    c. zwingender Nachweis eines Sprach- und Staatskundetests;
    d. kein Bezug von Sozialhilfe.


Freitag, 25. November 2011

Neues Integrationsgesetz

Mit einem neuen Integrationsgesetz sollen 3 Punkte umgesetzt werden:

Willkommensveranstaltung
An einer Informationsveranstaltungen sollen die Immigranten begrüsst und über die Rahmenbedingungen in der Schweiz aufgeklärt werden.

Vergessen wurde, ob die Immigranten den Ausführungen auch wirklich folgen können: sprachlich und intellektuell. Die Befürchtung besteht, dass man viel erzählt und Apéros auftischt, doch nichts hängen bleibt, die Veranstaltung also umsonst war.

Obligatorische Sprachkurse
Dieser Punkt hat zwei Fehler:

1. Muss man sich nur für einen Sprachkurs anmelden. Ob man dann auch teilgenommen hat und ob es auch etwas genützt hat ist irrelevant.

2. Wie sinnvoll ist es einen fremdsprachigen Topmanager einer multinationalen Unternehmung zu einem Sprachkurs zu zwingen? Integration geschieht mehr über Arbeit und Leistung als über Sprache, wobei Sprache unbestritten oft ein Türöffner für eine Arbeit ist - doch eben nicht in allen Fällen. Folglich sollte der Nachweis einer Sprachkompetenz nur für leisungsschwache Immigranten gelten. Also auch für die Frau des englischen Hedge-Fonds-Managers in Pfäffikon?

Zwingende IntegrationsvereinbarungIm Anschluss an die Willkommensveranstaltung könnte man von allen Teilnehmern die Unterschrift auf einer Integrationsvereinbarung verlangen, der sie darauf hinweist, dass von ihnen erwartet wird, dass sie nicht kriminell werden oder dem Sozialstaat zur Last fallen. So ein Zettel ist schön und gut und kann auch als Grundlage heran gezogen werden, wenn es darum geht, ob der Aufenthaltsstatus des Immigranten verlängert werden soll.

Doch nun der Tagi, ts:
Die Pflicht zum Abschluss einer Integrationsvereinbarung schliesslich wird durch die Ausschaffungsinitiative relativiert: In Fällen, in denen die Initiative eine Ausschaffung gebietet, bleibt kein Raum für eine Vereinbarung mit dem Delinquenten.
Tagi
Und deshalb lese ich den Tagi nicht!
Was steht im Vordergrund? Dass man einen unterzeichneten Zettel hat oder dass kriminelle und Sozialhilfe beziehende Ausländer ausgeschafft werden? Die Logik des Tagesanzeiger lässt auf deren politische Haltung schliessen: wirkungslos, links, falsch.
Wie sollte also Sommarugas Vorschlag angepasst werden?
  • Willkommensveranstaltung mit anschliessendem Unterzeichnen der Integrationsvereinbarung zur Bestätigung, den Inhalt verstanden zu haben.
  • Sollten Leute, die weniger als 100'000 CHF versteuern nach einem halben Jahr in der Schweiz einen Sprachtest nicht bestehen, wird die Aufenthaltsbewilligung entzogen.
Die Integrationsvereinbarung darf durchaus in diversen Sprachen aufliegen und unterzeichnet werden. Und zum Willkommensanlass dürfen die Immigranten ruhig zum Znacht eingeladen werden mit dem Motto: Alles vom Schwein ;-)

Donnerstag, 13. Oktober 2011

Verwöhnte Bauern erden


  • Budget 2012/2013 für die Landwirtschaft: 6,858 bnCHF, davon 5,626 bnCHF Direktzahlungen. Damit ist das Schutzniveau der Landwirtschaft im internationalen extrem hoch.
  • Bauern werden zusätzlich zu den Direktzahlungen immer noch über Preisstützungen unterstützt.
  • 2009 betrug das landwirtschaftliche Einkommen je Betrieb 60‘300 CHF.
  • Heute gibt es 60‘000 Bauernhöfe. 25‘000 würden reichen.

Bauern kriegen heute mit 2,5 bnCHF fast so viel Direktzahlungen vom Bund, wie die Sozialhilfeausgaben betragen.
Der Vergleich ist gut. Der Staat verwendet in beiden Fällen Steuergelder, um Personen zu helfen, die selber nicht genug verdienen. Doch die Direktzahlungen für Bauern sind vermehrt an Leistungen – etwa in die Landschaftspflege – geknüpft.

Experten schlagen vor, Subventionen an Jungbauern zu streichen. Sind Sie einverstanden?
Ich glaube, dass man die in einem staatlichen Unterstützungssystem gross gewordenen Bauern nicht einfach fallen lassen kann. Jungbauern sollte man aber klar signalisieren, dass sie langfristig nicht damit rechnen können, zwei Drittel ihres Einkommens vom Staat und über staatlich erhöhte Preise zu erhalten.

Streichen sollte man direkt nach der Ausbildung die reinen Transfers – man erhält Subventionen, weil man Bauer ist – und die Produktionsunterstützungen.

Das bedeutete, dass viele zu Sozial- bzw. IV-Fällen würden.
Nein. Unternehmerisch denkende Jungbauern in grösseren Betrieben werden ihre Chance sehen und dem Staat kaum zur Last fallen. Andere steigen erst gar nicht ein.

Rolf Weder, Professor für Aussenwirtschaft und Europäische Integration an der Uni Basel, im Interview von Elisabeth Rizzi in 20min vom 25. Januar 2011, Seite 12

Ausländeranteile


22.1% der Bevölkerung 2010
43.9% bei den Arbeitslosen im Mai 2011
32.8% der IV-Rentner 2010
45.3% der Sozialhilfebezüger
Yvette Estermann und Luzi Stamm in SVP-Klartext Juni 2011, Seite 8.

Sonntag, 25. September 2011

Migration und Sozialhilfe


  • Wie kommt es, dass – sofern man Eingebürgerte und Asylanten mit einrechnet – rund drei Viertel der Fürsorgebezüger einen sogenannten Migrationshintergrund haben?
  • Wa­rum sind die Quoten just bei Zuwanderern aus Ländern, in denen es einen Sozialstaat in unserem Sinne gar nicht gibt, besonders hoch?
  • Wovon haben diese Menschen gelebt, bevor sie in unseren Sozialstaat integriert wurden?
  • Wie lässt sich erklären, dass über 40 Prozent der Immigranten aus der Türkei und aus dem Balkan bei der IV andocken, bevor sie ins AHV- Alter kommen? 
  • Wie lange kann sich die Schweiz in Anbetracht der Personenfreizügigkeit ihre im europäischen Vergleich exorbitant hohen Sozialleistungen noch leisten?
  • Wann ist der Punkt erreicht, an dem unser Sozialsystem derart ungerecht wird, sodass er den sozialen Frieden im Land gefährdet?

Das möchte Alex Baur (WeWo37.11, Seite 12) und ich gerne wissen. Doch auch das Sozialhilfemeeting "Migration und Sozialhilfe" lieferte leider keine Antworten darauf. :-(

Samstag, 20. August 2011

"vorläufig" aufgenommene Asylanten bleiben für immer

  • 38'489 Asylbewerber wurden zwischen 2002 und 2010 "vorläufig aufgenommen"
    Obwohl ihr Gesuch abgewiesen wurde, erhielten sie einen F-Ausweis und durften im Land bleiben.
  • Bei 1'754 "vorläufig Aufgenommenen" wurde zwischen 2002 und 2010 dieser Status wieder aufgehoben, weil sich die Situation im Heimatland verbessert hat.
  • Davon haben weniger als die Hälfte - 860 Asylanten - die Schweiz auch tatsächlich verlassen. Die andere Hälfte ist untergetaucht.
zwischen 2002 und 2009:
  • 33'693 Asylbewerber wurden "vorläufig aufgenommen".
  • 33'203 "vorläufig Aufgenommene" erhielten eine B- oder C-Bewilligung.
Jährlich erhalten über 4'000 "vorläufig Aufgenommene" eine Aufenthaltsbewilligung.

Anerkennungsquote von Asylgesuchen:
  • 17%, offiziell
  • fast 50%, inkl. der "vorläufigen Aufnahmen"
Heute:
24'000 "vorläufig ausgenommene" Asylanten in der Schweiz
mehr als 5'000 davon sind länger als zehn Jahre im Land.

"vorläufig Aufgenommene" dürfen einen Job annehmen. 65% dieser sind arbeitslos. Sie erhalten, Sozialhilfe, Miete, Krankenkasse, Zahnarztkosten und Extras. Damit kommen sie auf ein Mehrfaches, was sie zu Hause verdienen würden.

Auslandreisen von "verfolgten" Asylanten:
  • 2009: 300 Visa durch das BfM ausgestellt
  • 2010: 2600.
Der Bund bezahlt in den Wochen dieser Abwesenheit die Wohnung der Asylanten weiter.
Nicht selten führt die Reise ins Heimatland, wo sie angeblich "bedroht" werden.

Diese Zahlen legte der Bundesrat offen, allerdings erst auf eine Interpellation von Philipp Müller, FDP AG. Andreas Kunz in der WeWo28.11, Seite 25.

Samstag, 13. August 2011

Immigrierte Sozialfälle sind Unruheherd in London

Das Ressentiment der Benachteiligung ist geblieben, jedoch heute um ein Vielfaches potenziert durch das seither fast ungebremste Hereinlassen von Einwanderern, die, sicher im Sozialstaat aufgehoben, mit freier Gesundheitsversorgung, aber ohne Arbeit, Motivation oder zivilen Anstand einen immer grösseren Unruheherd bilden – der Fundus einer nicht integrierten und kaum integrierbaren wachsenden Minderheit, die den Rest der Gesellschaft das Fürchten lehrt.

Wie in den Vereinigten Staaten ist auch auf der britischen Insel der Farbige oft zurückgeblieben hinter gleichzeitig oder nach ihm Angekommenen, die sich durch Fleiss, Disziplin und Anpassung an die Lebenskultur des Gastlandes hervortun.
Mit bekanntem Laisserfaire und englischer Toleranz wurde über die eine ungebrochene Einwanderung hinweggesehen.
Dass Multikulturalismus etwas mit Liberalismus zu tun habe, kann heute niemand
mehr im Ernst behaupten. Es handelt sich vielmehr um eine problematische Form der sozialstaatlichen Versorgung.

Wir müssen wahnsinnig sein, buchstäblich wahnsinnig, um als Nation den jährlichen Zufluss von um die 50 000 Familienangehörigen zuzulassen, die grösstenteils die Basis bilden für das zukünftige Wachstum der von Einwanderern abstammenden Bevölkerung. [. . .] Es ist, als schaue man einer Nation dabei zu, wie sie eifrig ihren eigenen Scheiterhaufen aufschichtet.
Enoch Powell, Abgeordneter der Tory-Partei, 1968.
Seither muss man sich bei solchen Gelegenheiten «institutionellen Rassismus» vorwerfen lassen. Es bestehen hemmende Reflexe im Umgang mit Farbigen.
Warum sah die Polizei in den ersten Nächten so hilf- und tatenlos zu, als das Plündern und brandschatzen vor ihren Augen ablief? Weil in den Rängen der Polizei die Sorge umgeht, dass ein zu hartes Vorgehen den Vorwurf des Rassismus nur wieder auf den Plan rufen könnte. Der Effekt seiner Rede war ein äusserst negativer: Es wurde seit Powell fast unmöglich, Einwanderungsfragen zu diskutieren, mit der Folge, dass politisch korrektes Beschweigen an die Stelle einer offenen Debatte trat, da niemand es riskieren wollte, als Rassist abgestempelt zu werden. So wanderte das Thema in den Untergrund und wurde zum Tabu.

Die Sünden des Beschweigens erntet die heutige Generation in Form latenter Anarchie. Familien gelingen nicht mehr, die Söhne gehen leitplankenlos ins Leben, in den schwarzen Gettos von London ist der Drogen- und Waffenhandel endemisch. Fast jedes Jahr sterben an die zwanzig Jugendliche an Verletzungen durch Messerstiche oder Schusswaffen.

Thomas Kielinger in der WeWo32.11, Seite 13.

Freitag, 5. August 2011

IV-Simulanten aus dem Balkan und der Türkei

40 bis 45% der arbeitenden Immigranten aus dem Balkan oder der Türkei verabschieden sich via IV in die Altersrente, bevor sie 65 Jahre alt sind.

Bei den erwähnten Bevölkerungsgruppen leiden 75-80% der Renter an Gebrechen wie diffusen Schmerzen, Schleudertraumata oder psychischen Problemen, welche objektiv nicht nachweisbar sind.

Alex Baur in der WeWo28.11, Seite 24.

Mittwoch, 20. Juli 2011

Zürcher Sozialhilfe fällt auf Taxifahrer-Trick rein

Der Mechanismus mutet auf den ersten Blick komplex an, doch es lohnt sich, ihn genauer zu studieren. Vor allem für Betroffene. Der Fall des Taxifahrers Ali X., den ein Zürcher Sozialarbeiter der Weltwoche zugetragen hat, ist erhellend. Ali X., ein abgewiesener und trotzdem «vorläufig» aufgenommener Asylant, stammt aus Nordafrika. Seine Frau darf nicht arbeiten, aus religiösen Gründen.

Monatsbudget dieser 3-köpfigen Asylantenfamilie

  • Fürsorge Grundbedarf 1716 Franken
  • Fürsorge Wohnungsmiete 1850 Franken
  • Krankenkasse 550 Franken
  • «situationsbedingte Leistungen» im Schnitt 150 Franken
  • Integrationszulage (weil er arbeitet) 200 Franken
  • Freibetrag 850 Franken
    _______________________________________
    5315 Franken

+ einer Art «Vollkaskodeckung» für Unvorhergesehenes (Zahnarzt etc.)

Das ist bedeutend mehr, als der ungelernte Araber auf dem Arbeitsmarkt verdienen
kann. Weil Ali X. als Selbständigerwerbender gilt, kann er zudem die Kosten für den Unterhalt seines Mercedes (Leasing, Abgaben, Reparaturen, Benzin) bei den Einkünften in Abzug bringen. Eine einfache Buchhaltung reicht in seinem Fall. Wie viele Kilometer der Taxifahrer privat zurücklegt, lässt sich dabei kaum feststellen. Fazit: Ali X. steht ein prestigeträchtiges Auto gratis und franko zur Verfügung – indirekt finanziert von der Fürsorge.

Was sie vom Schweizer Staat in einem Monat geschenkt erhalten, könnten sie in ihrer Heimat mit harter Arbeit bestenfalls in einem Jahr verdienen.

Doch Missbrauch ist ein unscharfer Begriff. Die Grenzen zum «Gebrauch», dem legalen Ausreizen des Systems, sind fliessend, wie das eingangs dargelegte Beispiel der Taxifahrer zeigt. Das Grundübel liegt bei der Skos, die als privatrechtlicher Verein bei der Sozialpolitik autonom und unkontrolliert den Tarif vorgibt. Das ist etwa so, als würde der Offiziersverein im Alleingang das Budget der Armee bestimmen.

Alex Baur in der WeWo26.11

Zwei Grundsatzüberlegungen

  • Das Fürsorgesystem orientiert sich nicht ¬etwa am realen Existenzminimum, sondern an den üblichen Schweizer Haushaltsbudgets. Es ist falsch von relativer Armut zu sprechen und danach Geld zu verteilen. Es gibt absolute Armut – dieser gilt es zu begegnen. Bei relativer Armut besteht kein Handlungsbedarf auf Seite Sozialhilfe.

  • Wie das betrügerische Portugiesenpäärchen in Genf bestätigt, ist es möglich, im Heimatland vermögend zu sein und trotzdem in der Schweiz Sozialhilfe zu kassieren. Solche Besitztümer müssten vor dem Bezug von Sozialhilfe deklariert werden um danach einen Anspruch zu überprüfen und ggf. zu gewähren. Da ein eventuelles Vermögen im Ausland durch Schweizer Behörden nicht überprüfbar ist, fehlt die Grundlage zur Prüfung und Sozialhilfegesuche sind strikte abzulehnen.

Donnerstag, 19. Mai 2011

Pakistanische Familie Mohammad-Tur

  • Wanderten 1994 als Asylanten in die Schweiz ein
  • Mann mit Vorstrafe
  • 5 Kinder
  • Arbeitslos – ganze Familie lebt von der öffentlichen Hand
  • Geringe Sprachkenntnisse: ältester Sohn muss teilweise bei Beamtengesprächen übersetzen

--> Die Gemeinde Erlinsbach wies ihr Einbürgerungsgesuch ab

Das Bundesgericht kippt diesen Entscheid aufgrund folgender Punkte:

  • unzureichende Protokollierung (ist auch schwierig wenn jemand gar nicht oder unverständlich spricht)
  • Das erwartete Sprachniveau hätte vorgängig klar kommuniziert werden sollen (ebenfalls schwierig, wenn es derart mit den Sprachkenntnissen hapert)
Peter Keller in der WeWo19/11, Seite 12.

Enttäuschendes Bundesgericht.

Dienstag, 3. Mai 2011

neuer Stolz- und Ehreindikator: Sozialhilfeverzichtsquote

Im Kanton Schwyz hat es 4'500 Bedürftige Personen, welche Sozialhilfe beziehen könnten. Doch 2'400 davon, inkl. 400 Familien mit Kindern verzichten darauf.
Einer der Hauptgründe ist die Befürchtung, zum Dorfgespräch zu werden.
Evelyne Reich, Vorsteherin des Amtes für Gesundheit uns Soziales im 20min vom 03.05.2011, Seite 5.

Montag, 2. Mai 2011

notwendige Migrationsnotbremse

Die SVP
  • widersetzt sich jeder weiteren Erleichterung der Einbürgerung und verlangt im Gegenteil, dass diese auch finanziell wieder etwas kosten muss;
  • spricht sich aus für die Einbürgerung auf Probe, damit das Bürgerrecht bei Straffälligkeit wieder entzogen werden kann;
  • bekämpft die Einbürgerung von Bewerbern ohne Niederlassungsbewilligung, mit krimineller Vergangenheit oder ohne Sprach-, Lese- und Schreibkenntnisse;
  • ist gegen die Einbürgerung von Sozialhilfe- und IV-Empfängern, sofern diese Abhängigkeit vom Staat nicht auf einen unverschuldeten Härtefall zurückzuführen ist;
  • fordert von den Einbürgerungswilligen eine formelle Loyalitätserklärung gegenüber der Bundesverfassung und unserer Rechtsordnung;
  • will, dass Doppelbürgern bei schweren Delikten das Bürgerrecht entzogen wird.

Donnerstag, 7. April 2011

Biel: Islamismus zieht erhöhte Sozialabgaben mit sich

Immer mehr Bieler sind von der Sozialhilfe abhängig. 2010 wurden 5514 Einwohner unterstützt. Auch die Nettoausgaben der Sozialhilfe haben um 13.8% auf 53.3 Mio. Fr. zugenommen. Trotz guter Wirtschaftslage sind die Aussichten düster: Es fehlen weiterhin Stellen für weniger qualifizierte Menschen.
20min vom 07.04.2011, Seite 7.

Samstag, 25. Dezember 2010

GB: Sozialhilfe nur fuer Beduerftige

Kinderbeiträge für jene, die sie nicht brauchen, sind kontraproduktiv.
Arbeitslosenunterstützung für Arbeitsunwillige ebenso.

Fairness bedeutet, den Leuten zu geben, was ihnen zusteht. Was ihnen zusteht, kann davon abhängen, wie sie sich verhalten. Wenn du wirklich nicht arbeiten kannst, werden wir für dich sorgen. Wenn du aber arbeiten kannst und die Arbeit verweigerst, werden wir es nicht zulassen, dass du von der harten Arbeit anderer leben kannst.
David Camerons zentrales Credo der «big society»

Ein wohl vernünftiger und finanzpolitisch sinnvoller Grundsatz, doch historisch gesehen ein Rückschritt: Im Viktorianischen Zeitalter war der Begriff «deserving poor» geläufig. Wer will entscheiden, welche Bedürftigen Unterstützung verdienen und welche nicht? Man fand eine automatische Lösung – das Giesskannenprinzip. Man goss die staatlichen Wohltaten über alle aus. So konnte man sich um die Entscheidung drücken.
Hansrudolf Kamer in der WeWo41.10. Seite 22

Basels Versagen in Zahlen

überbordernde Staatsbürokratie und soziale Vollkaskomentalität

Einwohner Basel Stadt
1970er: 200'000 Schweizer / 44'000 Ausländer
heute: 130'000 Schweizer / 62'000 Ausländer (32.6%)

Verwaltungsausgaben
2000: knapp 200 mCHF
2008: 800 mCHF (x4)

Nettoverschuldung (gem. Finanzplanung des Regierungsrats)
2009: 2.5 bnCHF
2014: 3.4 bnCHF (+38%)

kantonale Sozialhilfeausgaben
1997: 106 mCHF
2009: > 200 mCHF (x2)

Sozialhilfequote
6.1% (Schweizermeister)
8.8% bei Zuwanderern
17% bei Ausländern bis zum Alter von 17 Jahren

IV
2000: > 100 mCHF
2009: 225 mCHF (+90%; 10'112 Invalide)

Kurt Pelda in der WeWo47.10, Seite 12f.

Mittwoch, 22. September 2010

Juden in der Schweiz

  • 1970er: 21'000
  • heute: 18'000
  • Zürich: 6'000
  • Genf: 5'000
  • Basel: 2'000
  • 75% haben den Schweizer Pass
Jeder sechste ist ultraorthodox und gehört einer der strenggläubigen Vereinigungen Agudas Achim oder der Israelitischen Religionsgemeinschaft an.

Strenggläubige Juden schicken ihre Kinder nicht auf eine staatliche Schule, sondern in den Privatunterricht. Die Bildungskarriere endet nicht selten an einer Talmud-Hochschule in England. Allerdings bereitet sie die Schüler nur mangelhaft auf das Berufsleben vor - im Unterricht überwiegen religiöse Inhalte. Gemäss der Nationalfonds-Studie steigt die Zahl der von der Sozialhilfe abhängigen Ultraorthodoxen, weil diese keinen Beruf erlernt haben.

Dario Venutti im Tagi vom 15.09.2010, Seite

Donnerstag, 16. September 2010

schwänzen führt zur Streichung des Kindergelds

Die Eltern von Schulschwänzern erhalten in Frankreich künftig kein Kindergeld mehr. Sarkozy bezeichnete den Kampf gegen das "Krebsgeschwür" Schwänzen als Priorität.
Blick am Abend vom 15.9.10 zitiert Le Temps