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Samstag, 7. Januar 2012

Verfassungsgerichtsbarkeit

Das Parlament hat der Schaffung einer Verfassungsgerichtsbarkeit zugestimmt. Das ist ein Fehler, welcher erst erkannt werden dürfte, wenn die linke Mehrheit diese eingeführt hat.
Die weltanschauliche und politische Grundhaltung fliesst in die Rechtssprechung ein.
Hans Wiprächtiger, SP-Bundesrichter im Beobachter
Mit der Verfassungsgerichtsbarkeit gebärden sich Bundesrichter als Herren, nicht als Hüter der Verfassung.
Martin Schubarth
3 Beispiele:

  1. SVP-Initiative "Einbürgerungen vors Volk" wurde 2003 als ungültig erklärt. Emmen wurde die Einbürgerung an der Urne verboten.
  2. Zug hat die bürokratische Kommission für Gleichstellung von Mann und Frau aufgehoben. Die Bundesrichter verpflichten den Kanton Zug dazu, eine Ersatzlösung zu treffen. Wer, wer und mit welchen Mitteln der Gleichstellungsauftrag künftig umgesetzen?
    Die richtige Antwort wäre: Diese Aufgabe wird von den einzelnen Behörden selbst umgesetzt, innerhalb der bestehenden Budget. Die Gleichberechtigung ist in der Bundesverfassung vorgeschrieben, an welche sich auch unsere Beamten halten.
  3. Whistleblower Zopfi/Wyler beim Zürcher Sozialamt begingen Amtsgeheimnisverletzungen. Ihre Kritik wäre anders lösbar gewesen. Falsch:
Nach allem, was im Lauf der Berichterstattung über die Zustände im abgeschotteten Stocker-Reich ans Licht drang, war die Realität ­eine andere. Die Missbräuche wurden nicht nur toleriert, sie wurden systematisch begünstigt durch eine Kultur des Wegschauens, des gutmütigen bis naiven Vertrauens und der mangelhaften Kontrolle. Kritik wurde, wie Zopfi und Wyler glaubhaft darlegten, abgewimmelt und im Keim erstickt. Auf Fehl­verhalten der sogenannten Klienten und die Laisser-faire-Einstellung der Sozialarbeiter hinzuweisen, galt als inopportun und als politisch inkorrekt. Monika Stocker persönlich schubladisierte konkrete Hinweise auf Betrugsfälle. Nicht nur die beiden späteren Whistleblowerinnen, auch die Polizei warnte vergeblich. Was nicht sein durfte, konnte nicht sein.
Philipp Gut in der WeWo1.12, Seite 22f


Donnerstag, 19. Mai 2011

Pakistanische Familie Mohammad-Tur

  • Wanderten 1994 als Asylanten in die Schweiz ein
  • Mann mit Vorstrafe
  • 5 Kinder
  • Arbeitslos – ganze Familie lebt von der öffentlichen Hand
  • Geringe Sprachkenntnisse: ältester Sohn muss teilweise bei Beamtengesprächen übersetzen

--> Die Gemeinde Erlinsbach wies ihr Einbürgerungsgesuch ab

Das Bundesgericht kippt diesen Entscheid aufgrund folgender Punkte:

  • unzureichende Protokollierung (ist auch schwierig wenn jemand gar nicht oder unverständlich spricht)
  • Das erwartete Sprachniveau hätte vorgängig klar kommuniziert werden sollen (ebenfalls schwierig, wenn es derart mit den Sprachkenntnissen hapert)
Peter Keller in der WeWo19/11, Seite 12.

Enttäuschendes Bundesgericht.

Montag, 2. Mai 2011

notwendige Migrationsnotbremse

Die SVP
  • widersetzt sich jeder weiteren Erleichterung der Einbürgerung und verlangt im Gegenteil, dass diese auch finanziell wieder etwas kosten muss;
  • spricht sich aus für die Einbürgerung auf Probe, damit das Bürgerrecht bei Straffälligkeit wieder entzogen werden kann;
  • bekämpft die Einbürgerung von Bewerbern ohne Niederlassungsbewilligung, mit krimineller Vergangenheit oder ohne Sprach-, Lese- und Schreibkenntnisse;
  • ist gegen die Einbürgerung von Sozialhilfe- und IV-Empfängern, sofern diese Abhängigkeit vom Staat nicht auf einen unverschuldeten Härtefall zurückzuführen ist;
  • fordert von den Einbürgerungswilligen eine formelle Loyalitätserklärung gegenüber der Bundesverfassung und unserer Rechtsordnung;
  • will, dass Doppelbürgern bei schweren Delikten das Bürgerrecht entzogen wird.

Dienstag, 7. September 2010

restriktivere Einwanderungspolitik notwendig

Die Schweiz bürgert doppelt so viele Ausländer ein wie die USA.

Die Zunahme der Bevölkerung um 1,1% in einem Jahr, nach 1,4% im Vorjahr, bedeutet eine Verdoppelung alle 60 Jahre. Die Zuwachsrate ist viermal höher als im übrigen Europa.

Einwanderer aus dem europäischen Freizügigkeitsbereich sollen den klaren Regeln unterworfen werden, die man dem Stimmvolk bei der Abstimmung versprochen hat: Zugelassen werden nur Stelleninhaber oder solche, die drei Monate suchen. Oder die den Unterhalt selbst bestreiten können. Wer die Bedingungen nicht erfüllt, wird weggewiesen.
Für andere Zuwanderer soll die Schweiz anspruchsvolle Kriterien oder Jahreskontingente definieren, wie es das System der US-Green-Card macht. Oder man lässt die Zuwanderer Eintrittspreise zahlen, welche die sie rufenden Firmen entrichten.

Beat Kappeler in der NZZaS vom 29.08.2010, Seite 29.

Mittwoch, 26. Mai 2010

Einbürgerung erschlichen

Von der erleichterten Einbürgerung – letztes Jahr waren es 8766 – profitieren vor allem ausländische Ehepartner von Schweizern.

Gemäss BFM wurden letztes Jahr 72 Einbürgerungen für nichtig erklärt – seit 2000 hat sich die Zahl fast verzehnfacht.
Martin Rupf in der Aargauer Zeitung

Samstag, 2. Januar 2010

Wenn Heti-und-Pleti den roten Pass bekommen...

Ist das nicht gefährlich? Zerstört das nicht das Eigene, das Ur-Schweizerische? Ist die subtile helvetische Direktdemokratie nicht darauf angewiesen, dass wir hier, "bei uns", nicht zu viele "Fremde" haben, die unsere Traditionen zerrütten? Und verlangt die Bewahrung der Eigenart nicht Wachsamkeit gegenüber allen Möglichkeiten der Subversion - sei es von aussen, durch fremde Richter, sei es von innen, durch die Einbürgerung von allzu heterogenen Elementen?
Georg Kohler, Professor für politische Philosophie, in der NZZaS vom 20.12.09, Seite 23.

Montag, 21. Dezember 2009

autoritäre Schweiz demokratisch verworfen

1934, unter dem starken Einfluss der Erfolge Mussolinis und der Nationalsozialisten, reichten die jungen Garden der Katholisch-Konservativen (damals KK, heute CVP) und Fröntler ihr Volksbegehren „für eine Totalrevision der Bundesverfassung“ ein. Die Initianten strebten nicht weniger als die Umgestaltung der liberalen Basisdemokratie in einen autoritären Führerstaat an, sie wollten explizit das Verbot der Einbürgerung von Juden durchsetzen.
Urs Paul Engeler in der WW51.09, Seite 14f.
Das Begehren wurde dann abgelehnt, lediglich FR, VS und AI stimmten zu.

Mittwoch, 13. August 2008

Schweizer Geburtenrate

Um die Population ohne Migration aufrecht zu Halten, wäre ja eine Geburtenrate von 2,1 notwendig. In der Schweiz sieht das folgendermassen aus:
  • Durchschnitt Schweizerin, 2001: 1.22 Kinder
  • Durchschnitt Ausländerin in der Schweiz, 2001: 1.88 Kinder
  • Durchschnitt Schweizerin, 2007: 1.33 Kinder
  • Durchschnitt Ausländerin in der Schweiz, 2007: 1.86 Kinder
Die Presse sieht darin gebärfreudigere Schweizerinnen. Ich sehe dahinter lediglich mehr Einbürgerungen - ohne dass sich sonst was geändert hätte.
Unter den Schweizerinnen, die Mutter werden, sind Frauen, die noch vor kurzem einen ausländischen Pass hatten.
Rancesco Benini in der NZZaS vom 27.7.08, Seite 20.
Weiter steigt das Alter der werdenden Mütter:
  • Durschnittsalter 1990: 28.9 Jahre
  • Durschnittsalter 2007: 30.8 Jahre
  • Frauen, die bei der Geburt ihres Kindes älter als 34 Jahre alt sind, 1986: 10%
  • Frauen, die bei der Geburt ihres Kindes älter als 34 Jahre alt sind, 2007: 27%
Gleichzeitig, immer weniger Frauen, die vor 30 ein Kind zur Welt bringen.

Doch: Die Elternschaft um die 40 bringt eine Tendenz zur Überbehütung der Kinder mit sich, da ältere Eltern oft mehr materielle Sicherheit haben und dazu neigen, das Beschützen und Fördern übertreiben.

Mittwoch, 9. Juli 2008

gjk und der Einbürgerungstest

Zum neuen Einbürgerungstest in Deutschland:
Es zeugt von einem seltsamen Geschichtsverständnis, wenn zwar Wissen zur Geschichte Deutschlands abgefragt wird, aber in einem 320 Fragen umfassenden Katalog das Wort 'Holocaust' nicht ein einziges Mal Erwähnung findet.
Stephan Kramer, Generalsekretär des Zentralrats der Juden
Er kritisierte zudem, dass bei der Frage danach, welche Religion die europäische und deutsche Kultur geprägt habe, Hinduismus, Christentum, Buddhismus und Islam als Antwort angeboten werden, "das Judentum aber schlicht unterschlagen wird". Dies sei "unerträglich". (AFP)

Da "stämpfelet" wieder einmal jemand auf seiner "Einzigartigkeit" herum, ts!

Einbürgerungen in Deutschland

Samstag, 31. Mai 2008

kein Rekurs bei demokratischen Entscheidungen

Entweder gibt es ein Recht auf Einbürgerung - dann gibt es im Rechtsstaat auch eine entsprechende Rechtskontrolle. Oder es gibt, wie das bisher in vielen Bereichen der Fall war, kein Recht auf Einbürgerung - und dann soll man auch nicht nach einem Rekursrecht rufen.
Martin Schubarth in der WW22.08, Seite 18

Dienstag, 20. Mai 2008

staatliche Anspruchsgruppen

Die aktuelle Titelgeschichte der Weltwoche zieht über die "Eliten" hier zu Lande her. Sie denuziert sie als "Besserwisser". Hier habe ich aber einige Vorbehalte gegenüber der Weltwoche.

Gleich wie der Verein der Staatsrechtsprofessoren das Recht zum absoluten Primat erhebt und ihm alles unterordnet, tut dies die Weltwoche mit der direkten Demokratie. Das ist ein klares Merkmal der SVP-Politik. Sie vergisst dabei aber, dass das Volk dumm und manipulierbar ist. Es muss nicht immer Recht haben. Schon gar nicht "Recht" im Sinne der Staatsrechtsprofessoren.

Vernünftig kann eine Meinung aber nur sein, wenn sie verschiedenste Blickwinkel und Ansprüche angemessen gewichtet, was bei einem Unterordnen unter einen einzigen Wert sicher nicht der Fall ist. Was gibt es denn so für Blickwinkel?

- juristisch: Hier muss man aufpassen, dass das Recht nicht zum Selbstzweck wird. Ein Recht ist nicht von Gesetztes wegen aufrecht zu erhalten. Es hat immer noch dem Wohle der Gesellschaft zu dienen.
- international: Unbestritten ist der zunehmende internationale Einfluss. Die Macht der Schweiz scheint zu verblassen. Insofern ist es auf längere Frist unrealistisch, davon auszugehen, dass die Schweiz überhaupt einen eigenen Standpunkt aufrecht erhalten kann.
- demokratisch: Wie gesagt, das Volk ist für mich kein geeigneter Massstab mehr. Wer das nicht glaubt, der soll mal am Nachmittag TV schauen, v.a. deutsche Talkshows...
- Staatseffizienz: Oft neigen "Expertenausschüsse" zur Ausdehnung staatlicher Kompetenzen. Dies ist sehr restriktiv zu handhaben. Wir brauchen einen schlanken Staat, damit dieser nicht zum Selbstzweck wird oder sogar eine Eigendynamik entwickelt.
- historisch: Die SVP zieht aktuell gerne die bisherige, 150-jährige Einbürgerungspraxis bei. Das ist sehr irrelevant, bei geänderten Rahmenbedingungen, welche sich selbst stets schneller ändern.
- wirtschaftlich: Oberstes Gut ist das Wohlergehen der Bürger. Um dies zu erreichen braucht der Staat Mittel. Diese hat er aus wirtschaftlichen Tätigkeiten. Die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts ist von fundamentaler Bedeutung für die gemeinsame Wohlfahrt.
- Umwelt: könnte auch noch ein Faktor sein - hier aber unbedeutend.

Was gibt es sonst noch für Blickwinkel und Anspruchsgruppen an das staatliche Funktionieren?



Und noch einen Nachtrag zur Einbürgerungsinitiative:
Eine Expertenkommission wäre durchaus geeignet, wäre die Einbürgerung ein Verwaltungsakt, der rechtlich begründet werden muss. Was mir aber grundsätzlich bei Einbürgerungsentscheiden fehlt, ist die Meinung, dass man jemanden nicht einbürgert, weil es schon zu viele Fremde in der Schweiz hat. Ein Urteil, das überhaupt nichts mit dem Einzelfall zu tun hat, sondern die Gesamtsituation in der Schweiz betrachtet. Dies wäre bei Annahme der Einbürgerungsinitiative möglich.

Donnerstag, 15. Mai 2008

Rheineck

Keiner der Bewerber habe am Gemeindeleben teilgenommen, heisst es, bei den Muslimen sei dies normal, Misch­ehen gebe es keine, sogar an einem Orientierungsabend der Gemeinde hätten die Kandidaten untereinander in ihrer Sprache geredet. Oft würden die Ehefrauen kein Deutsch verstehen. Einige seien durch arrogantes Auftreten und Reibereien mit Nachbarn aufgefallen, andere durch protzige Autos (auch Edin Lulic) – und man fragte sich, wie sie sich solche leisten könnten. Ein Kandidat lebt mit seiner sechsköpfigen ­Familie von der IV, doch der Mann wirke putzmunter. Bei Lulic war aufgefallen, dass er eine Neun-Millimeter-Pistole besitzt, aber bei keinem Schiessklub mitmacht. Ein offizieller Grund für eine Ablehnung der Einbürgerung ist das natürlich nicht – also beschränkte man sich auf die Standardfloskel «nicht integriert».
Und trotzdem, die 25 abgewiesenen Muslime intervenierten gegen die Ablehnung des Einbürgerungsgesuchs.
Die Sankt Galler Regierung hiess einen Rekurs gegen den Volksentscheid gut, der auf Initiative einer SP-Politikerin zustande gekommen war. Die Gemeindeversammlung von Rhein­eck musste im März 2007 nochmals abstimmen – und bestätigte das «Njet» in allen Fällen. Ein neuer Rekurs ist hängig.
Alex Baur in der WW20/08
Soll das wirklich so weiter gehen dürfen?

Dienstag, 13. Mai 2008

Fussball, ein Secondosport

Die jungen Immigranten der zweiten und dritten Generation dominieren die Spielplätze der Schweiz, den Klubfussball, die Jungmannschaften und natürlich auch die Nationalmannschaft mit Spielern wie Tranquillo Barnetta, Eren Derdiyok, Gökhan Inler oder Philippe Senderos. Die Immigrantenkinder stellen vierzig Prozent der Spieler in den oberen Ligen und sogar 60 Prozent bei deren Nachwuchsmannschaften.
Mit 14 Jahren hätte es der junge Stürmer [Alessandro Ciarrocchi] bereits in die Nationalmannschaft seiner Altersklasse geschafft, doch fehlte ihm das Schweizer Bürgerrecht, denn bei der U-14 dürfen nur fünf Ausländer mitspielen.
"Nur" fünf Ausländer in der Schweizer-Nati?!
«Also liess ich mich einbürgern», sagt der Zwanzigjährige.
Ach nein, gar nicht opportunistisch. Der ist im tiefsten Innern seines Herzens Schweizer :-P!
Weil sie «härter an sich arbeiten und mehr Ehrgeiz entwickeln» als ihre Schweizer Kollegen, nicht zuletzt aus Mangel an Alternativen. Dazu komme das enorme Ansehen, das der Fussball in den Herkunftsländern der Migranten geniesst.
Jean-Martin Büttner im Tagi vom 13.5.08, Seite 3.

Mittwoch, 7. Mai 2008

2 Ansätze zur Einbürgerungsinitiative

1. internationale Rechtsgrundlagen, Völkerrecht, Präjudiz, etc. --> Bundesgerichtsurteil 2003 --> Einbürgerung ist kein demokratischer Prozess, sondern ein Rechtsakt --> entsprechend müssen Urteile begründet werden. Dies erfüllt eine Gemeindeversammlung nicht. Also soll eine Kommission nach objektiven Kriterien über den Einbürgerugsantrag entscheiden.

2. Schweizer zu sein "nach objektiven Kriterien" ist eine lächerliche Vorstellung (vgl. Schweizermacher). Schweizer ist man im Herz, das kann keine Kommission und kein Gericht messen. Das eigene Empfinden entscheidet darüber, auch bei dem, der dann mit dem "anderen neuen Schweizer" zusammenleben muss. Entsprechend ist der Entscheid über die Einbürgerung kein Rechtsakt, sondern Ausdruck der eigenen Haltung und Wahrnehmung, also der eigenen Politik. Deshalb sollte diese Entscheidung den Betroffenen überlassen werden, also dem Volk.

Mittwoch, 30. April 2008

Einbürgerungen und die EU-Tendenz

Wer soll über Einbürgerungsgesuche entscheiden dürfen?
Das Bundesgericht entschied am 9. Juli 2003, dass Einbürgerungen keine politischen Entscheide seien, sondern Rechtsanwendungsakte, dass man nicht mehr an den Urnen über Einbürgerungen abstimmen dürfe und dass ablehnende Entscheide zwingend zu begründen seien.
Roger Köppel in der WW18.08
Als Demokrat müsste das Volk der Souverän sein und auch in solchen Angelegenheiten abschliessend entscheiden können. Wenn man aber dem Volk die "Nüchternheit" zur rationalen Entscheidung abspricht, bricht man mit diesem Staatsverständnis.
Die Volksrechte und die Rechte der Volksvertreter bei Einbürgerungen wurden abgebaut, die Macht der Richter wurde ­gezielt vergrössert. Es ist ein Trend, der in der EU seit langem in zahlreichen, über Einbürgerungen weit hinausgehenden Bereichen des politischen Lebens zu beobachten ist. Die Entmachtung der Bürger und ihrer Parlamente zugunsten von Kommissionen und Gerichten wird selbst von EU-freundlichen Kommentatoren mittlerweile als grosses Problem der Union gewertet.
Roger Köppel in der WW18.08
Aber eben: Wenn man Demokrat wäre... :-)

Dienstag, 11. März 2008

Abstimmung am 1. Juni 2008

SVP-Initiative «für demokratische Einbürgerungen»: Nein. Die Einbürgerung ist ein Verwaltungsakt und muss begründet werden können. Bei einer Wahl durch den Pöbel ist Willkür nicht auszuschliessen, vgl. entsprechendes Bundesgerichtsurteil.

Volksinitiative «Volkssouveränität statt Behördenpropaganda» oder «Maulkorb-Initiative»: Nein. Der Bundesrat soll informieren dürfen - ja, er muss sogar! Absolute Transparenz! Jegliches Redeverbot führt zu massiven Verzerrungen und alles anderem als optimalen Ergebnissen.

neuer Gesundheitsartikel in der Bundesverfassung, Gegenvorschlag zur inzwischen zurückgezogenen SVP-Initiative «für tiefere Krankenkassenprämien»: Ja. Das Gesundheitswesen der Schweiz braucht noch etliche Reformen, bzw. Revolutionen. Den Krankenkassen mehr Macht bei der Spitalfinanzierung zu geben ist ein möglicher Schritt zur Durchbrechung starrer, planwirtschaftlicher Strukturen, welche die Kosten ausufern lassen.