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Mittwoch, 11. April 2012

Deutsche Rechtsgrundlage zur Schweizer Souveränität

Die vollziehende Gewalt ist an Gesetz und Recht gebunden.
Artikel 20 III, deutsches Grundgesetz 
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechts sind Bestandteil des deutschen Bundesrechts.
Artikel 25, deutsches Grundgesetz 
Zu den Fundamenten des Völkerrechts zählt die Achtung der Souveränität anderer Staaten.
Wilhelm Hansen in der NZZaS vom 8.4.12, Seite 19.

Sonntag, 13. November 2011

Die EU vor dem Scheitern

Die Leute und die Journalisten merken, dass das mit der EU nicht mehr aufgeht. Griechenland wird seine ­Schulden nie zurückzahlen. An die Heilkraft der Rettungsschirme glaubt man nicht. Das Geld reicht schlicht nicht aus für alle ­Schuldenstaaten. Die angebettelten Chinesen halten sich zurück. Die Amerikaner belassen es bei Mahnungen. Die letzte Hoffnung ruht auf den Deutschen, sie möchten mit ihrer brummenden Exportwirtschaft die Schulden der andern begleichen. Es mutet skurril an, dass die Bundesrepublik mit ihren rund 2 Billionen Euro Schulden (ausstehende Renten nicht eingerechnet) in der EU weiterhin als hochsolider Staat betrachtet wird.

Die Hoffnung, man könne den Mittelmeerstaaten deutsche Haushaltdisziplin und Sparsamkeit verordnen, ist illusorisch. Griechenland alleine ging in den letzten zweihundert Jahren fünfmal bankrott. Die Griechen waren Pioniere der Demokratie – und des Konkurses.  

Wer zahlt, befiehlt: Das wäre im Grundsatz richtig. Aber glauben die Euro-Retter wirklich, dass es funktioniert, wenn das mächtige Deutschland in die Rolle der europäischen ­ Vor- und Disziplinarmacht hineinwächst? Es ­wurden zwei Weltkriege geführt, um eine deutsche Hegemonie zu verhindern. Stellen wir uns vor, wie der französische Finanz­mi­nister reagieren wird, wenn der ihm vor­gesetzte Berliner Kollege den französischen Staatshaushalt zurückweist und, sagen wir, die Einführung eines höheren Rentenalters und der 38-Stunden-Woche verlangt. Man wird die Deutschen solange willkommen ­heissen, wie sie mit ihren Milliarden die Schuldenlöcher stopfen. Aber niemand wünscht sich die Deutschen als Vormacht herbei, die sie aufgrund ihrer Finanzstärke eigentlich sein ­sollten. Bundeskanzlerin Merkel wird in griechischen Zeitungen bereits mit Hakenkreuz verunglimpft, weil man keine Einmischung in die eigenen finanziellen Angelegenheiten ­duldet. Europa ist kein Einheitsstaat, daran werden auch die Schuldenberge nichts ändern. Wer glaubt, die Griechen oder die Franzosen oder die Spanier wären wirklich bereit, ihre nationalstaatliche Souveränität in Haushalts­fragen abzugeben, weil ihre Eliten in Brüssel einen Vertrag unterzeichnen, lebt an den ­Realitäten vorbei.

Noch vor sechs Jahren war die Diskussion über die Fehlkonstruktion EU in Deutschland ein Tabu. Heute fordert die Bild-Zeitung angesichts der Milliardentransfers nach Griechenland das Recht auf Volksabstimmung für die Deutschen. 


Roger Köppel in der WeWo45.11, Seite 5.

Sonntag, 23. Oktober 2011

Griechenland: Insolvenz und Austritt aus dem Euro

Der Währungspolitik und dem europapolitischen Dilettantismus der Kanzlerin versagt die Mehrheit im Lande die Gefolgschaft. Glaubt man jüngeren Umfragen, beurteilen über 80 Prozent das Staatsschulden-Krisenmanagement der schwarz-gelben Regierung als «eher schlecht». 66 Prozent halten es für falsch, Griechenland oder anderen angeschlagenen Staaten mit dem Euro-Rettungsfonds zu helfen. Nur eine Minderheit glaubt, dass Deutschland von der Europäischen Union profitiere.
Die EU wird als bürokratisches Brüssler Monster wahrgenommen – europapolitisches Desinteresse macht sich breit.

Die Euro-Einführung ist mit vielen Fehlern behaftet, Griechenland hätte der Gemeinschaftswährung nicht beitreten dürfen, da es die Kriterien des Stabilitätspakts nicht erfüllt.

Von Griechenland wird Paradoxes verlangt, eine geordnete Insolvenz wäre die bessere und erfolgsversprechende Lösung.
Den griechischen Schlendrian umerziehen zu wollen dürfte eine Fantasie bleiben. Würde man mit Sparkommissaren die Versagerstaaten unter Zwangsverwaltung stellen, beschnitte man ihre Haushaultssouveränität und würde enorme Hass- und Ohnmachtsgefühle auf sich ziehen.

Deshalb ist eine Fremdherrschaft unrealistisch. Griechenland verbleibt mit einem schwach ausgebildeten Staatsbürgerbewusstsein – sieht den Staat als Selbstbedienungsladen.
Deutschland wäre stark genug, die Verschuldung Griechenland zu dem zu erklären, was sie ist: zu einem griechischen Problem.

In Anlehnung an Jens Bisky in der WeWo39.11, Seite 41.

Mittwoch, 6. Juli 2011

EU: mehr Kosten als Nutzen

Es wäre einmal die Frage zu ­klären, ob Europa dank der EU stärker ge­worden ist oder nicht doch eher schwächer. Ist die EU mehr als die Summe ihrer Einzelteile – oder weniger?

Während sich Brüssel, Paris und Berlin an Griechenland die Zähne ausbeissen, hat der Pleitestaat ­Island, fast unbemerkt, rund zwei Milliarden Franken durch Investoren aufgetrieben, die sich mit 4,9 Prozent Zins zufriedengeben. Auch dieses Beispiel zeigt: Ausserhalb der ­Euro-Zwangsgemeinschaft lassen sich die Probleme schneller lösen.

Während sich die Kosten der Mitgliedschaft verdoppelt hätten, sei noch immer nicht ersichtlich, welchen Nutzen England aus der EU ziehe.

Die EU-Skeptiker drängen auf eine Neuverhandlung der ­Verträge und auf eine Reduktion der Zahlungen. Man fordert eine Stärkung der englischen Souveränität. Bedauert wird die bereits erfolgte Preisgabe von Hoheitsrechten nach Brüssel.

Roger Köppel in der WeWo 26/11, Seite 5.

Freitag, 23. Juli 2010

Irrweg Markwalder

Die Kohäsionsmilliarde an die Oststaaten der EU (Ostmilliarde) ist eine einmalige Sache.
Christa Markwalder, FDP, NEBS in der Arena 2008

Selbstverständlich können wir unsere Volksrechte in vollem Umfang behalten.
Christa Markwalder, FDP, NEBS im 20min vom 21.07.2010, Seite 6.
Sie lag falsch und liegt auch jetzt wieder falsch.

Mittwoch, 26. Mai 2010

mehr Regulierung: keine Lösung

Angela Merkel, in einer Planwirtschaft aufgewachsen, plädiert für mehr Regulierung der Märkte um weitere Krisen zu verhindern. Dies auch mit der immer noch nicht überwundenen Überzeugung, dass Menschen den Markt besser gestalten und planen können als die Marktkräfte. Wen reguliert sie damit genau? Der Markt besteht aus dem Menschen dahinter, das sind die Leute, die jeden Tag persönliche Entscheidungen treffen.
Wer die Märkte beherrschen möchte, will die Leute kontrollieren, staatlichem Zwang aussezten, ihre Souveränität und Freiheit einschränken, ihnen am Ende die Entscheidungsgewalt über ihre finanziellen Mittel wegnehmen, um sie stattdessen selber auszuüben. Die Planwirtschaft führt zwangsläufig in die politische Unfreiheit.
Roger Köppel in der WeWo20.10, Seite 5.

Freitag, 1. Januar 2010

Werte der EU-Skeptiker

Globalisierung fördert den Exekutivstaat und entwertet Parlament und Volksrechte.

Die schweizerische Stimmbürgerschaft ist eigensinnig und republikanisch. Sie ist misstrauisch gegenüber zu viel Staat und Big Government, gegenüber Zentralisierung und selbstherrlich bürokratischer Geschäftigkeit.

Sie schätzt die Unabhängigkeit des Landes, Neutralität, kleinräumiger Föderalismus, bescheidene Bürokratie und die direktdemokratische Kontrolle der Eliten.

Direkte Demokratie sorgt dafür, dass die politischen Eliten das Volk nicht so nehmen können, wie sie es gerne hätten, sondern so nehmen müssen, wie es ist.

Wolf Linder in der NZZaS vom 27.12.09, Seite 18f.

Donnerstag, 24. Dezember 2009

Völkerrecht: Fremde Richter für die Schweiz

Das Völkerrecht ist nicht Ausfluss einer höheren Vernunft oder Gerechtigkeit, sondern das Gesetz kriegerischer Siegernationen. Es wird von Technokraten ohne demokratische Debatte laufend neu entworfen und immer uferloser angewendet.
Editoral WW50.09

Illustration: Wieslaw Smetek

Inzwischen aber hat sich der Katalog der Menschenrechte um Forderungen erweitert, die auf sozialistische Leistungsansprüche an den Staat hinauslaufen: Man spricht bereits von Menschenrechten auf Arbeit, auf Bildung und auf Wohnraum.
Roger Köppel in der WW50.09

Völkerrecht ist heute nicht das, was sich in gemeinsamem Rechtsempfinden global manifestiert, sondern das, was schlecht legitimierte Funktionäre in wenig transparenten Verfahren für allgemeinverbindlich erklären, um sich dann auf nationaler Ebene doch nicht daran zu halten
Robert Nef, Präsident des Liberalen Instituts, zitiert von Roger Köppel in der WW50.09

Permanente Expansion: Alle zwei, drei Jahre wurde und wird die EMRK durch (bislang 27!) «Zusatzprotokolle» und neue Rechte und Verbote ergänzt, welche die Europaratsstaaten, wollen sie nicht aus dem Zirkel der Guten verbannt werden, wohl oder übel übernehmen müssen.
Urs Paul Engeler in der WW50.09

Die Schweiz beruht auf dem Grundsatz, dass sich die Bürger unseres Landes für fähig halten, selber über ihre Gesetze zu bestimmen. (...) Die Weisheit der Richter und Eliten gilt (bei den politischen Eliten) als höher als die Schwarmintelligenz des Volks.
Roger Köppel in der WW50.09

Die eigentliche Problematik der EMRK liegt jedoch heute darin, dass der EGMR in einer «dynamischen» Rechtsprechung Dinge in die EMRK hineingelesen hat, die sich dort beim Beitritt der Schweiz im Jahre 1974 nicht befunden haben. Der EGMR masst sich heute teilweise Gesetzgebungskompetenzen an, die ihm nicht zustehen und die jeder demokratischen Kontrolle entzogen sind.
Prof. Dr. Martin Schubarth im Interview von Philipp Gut in der WW50.09

Mittwoch, 18. November 2009

letzte Option der Schweiz: sie beugt sich der EU

...EU-Staaten, die sich unter Umständen einer Mehrheitsentscheidung haben unterziehen müssen.
"müssen"? Ist das eine demokratische Einstellung - wenn er schon damit prahlt?
Ich überlasse es aber gerne der Schweiz, sich zu überlegen, wie sie das alles unter einen Hut bringen will: Sie will der EU nicht beitreten, will aber auch keinen Automatismus im Rahmen des Bilateralismus - und verlangt zugleich möglichst viel Mitbestimmung.
Man hört förmlich sein höhnisches Lachen - das die Schweiz langsam gar keine andere Wahl mehr hat. Dies bestätigt seine darauffolgende Äusserung, wenn der Automatismus als Alternative zum EU-Beitritt aufgestellt wird: Die Schweiz ist in die Ecke gedrängt. Und die Mitbestimmung der Schweiz wäre ganz zu Gunsten der EU, denn wir wissen noch, was Demokratie bedeutet.
Wir nehmen der Schweiz keinen Zentimeter Souveränität weg, wir schliessen Verträge. Aber es gibt nun einmal keine absolute Souveränität, nicht einmal für die USA. Das ist ein Konzept von gestern. Heutige Souveränität ist immer geteilte Souveränität.
Ach so: Und Verträge engen nicht ein? Klar nimmt die EU der Schweiz Souverenität. Blablabla geteilte Souverenität...
Der freie Personenverkehr bringt die Schweiz an Grenzen. Es gibt verstopfte Strassen, überfüllte Züge, teure Wohnungen . . .
Die Schweiz profitiert seit jeher von der Offenheit der Märkte in Europa. Sie profitiert auch von den Konjunkturpaketen der EU-Länder. Entsprechend konnten die Schweizer Konjunkturpakete bescheidener ausfallen. Nun geht es darum, auch die Lasten zu tragen. Ausserdem gibt die Freizügigkeit ja niemandem das Recht, zum Betteln in die Schweiz zu kommen oder hier nichts zu tun - ausser man kann sich's leisten.
Die Schweiz möchte nur profitieren und keine Lasten tragen. Es ist sehr billig und sozialisistisch von den EU-Kommissaren, aufgrund der eigenen Unfähigkeit, erfolgreichere Staaten zu schröpfen. Und doch, einige Penner aus Deutschland schnorren heute in Zürich - dank der Personenfreizügigkeit. Die Migration kostet mehr, als sie bringt.
Die Zahlen zeigen ausserdem, dass die Zuwanderung jetzt zurückgeht. Und die Sozialwerke haben bis jetzt nur profitiert.
In welcher Welt lebt der denn? Ist ist eine klare Zuwanderung von Ausländern in Schweizer Sozialsysteme erkennbar - ein erschreckender Fact.
Die Arbeitslosigkeit steigt hierzulande.
Die Schweiz hat zudem das Glück, verhältnismässig tiefe Arbeitslosenzahlen zu haben.
Ja, im Verhältnis zur EU. Doch das ist doch keine Referenz, wenn solche Sozis wie Sie das Sagen haben. Logisch, dass die EU zu einer Sozialhilfeempfängergesellschaft wird. Das will die Schweiz aber nicht werden - nicht meine Schweiz.
Michael Reiterer, EU-Botschafter in der Schweiz im Interview von Luzi Bernet, Heidi Gmür in der NZZaS vom 15.11.09, Seite 8.

Freitag, 1. Mai 2009

Schweizer Bitte um Rückzug der US-Klage

Der Bundesrat und die UBS haben Stellung zu einer Klage gegen die Schweizer Bank vor einem Gericht in Miami bezogen. Sie fordern die Justiz auf, die Klage der US-Steuerbehörde, welche die Herausgabe von 52'000 UBS-Kundendaten verlangt, nicht weiter zu verfolgen.

In einem Brief, welcher am Donnerstag der Nachrichtenagentur Reuters vorlag, schreibt der Bundesrat, eine solche Informationspflicht würden die Souveränität der Schweiz und das internationale Recht verletzen.

Das Schweizer Gesetz verbiete die Herausgabe von vertraulichen Informationen an ausländische Regierungen, wenn die Anfrage dafür nicht über die amtlich vorgesehenen Kanäle eingetroffen sei. Das Vorgehen gegen die UBS bezeichnete der Bundesrat als übermässig angelegte «Fisch-Expedition», welche mit der gültigen Rechtsgrundlage unvereinbar sei. (NZZ)

Dienstag, 17. Juni 2008

Irlands Ohrfeige für die EU

Die Debatte um den Vertrag offenbart die demokratischen Mängel der EU gleich selber.

Die Bruchlandung in Irland zeigt, wie unglaubwürdig die EU ist.

Auf der Strecke bleiben wohl der "Präsident" und sein "Aussenminister", die Überbleibsel des ursprünglichen Verfassungsvertrages, die eine Souveränität vorgaukeln, welche die EU weder hat noch haben sollte.
mhf. in der NZZaS vom 15.6.08, Seite 23.

Sonntag, 8. Juni 2008

Fehlentwicklungen der 90er-Jahre

Richtig ist, dass ich durch die Fehlentwicklungen der neunziger Jahre geprägt wurde: das Drängen der Classe politique in die EU, die Preisgabe der Souveränität und der Neutralität, die Schuldenwirtschaft, die Ausweitung des Sozialstaats. Das dauert an. Richtig ist aber auch, dass in den vergangenen Jahren dank der SVP eine Korrektur behutsam einsetzt.

Kommende Probleme werden sein: Verdrängung des Bürgerstaates durch den Richterstaat. Verdrängung des Landesrechtes durch fremdes Einwirken und fremde Richter.
Christoph Blocher im Interview mit Philipp Gut, Roger Köppel und Andreas Kunz in der Weltwoche 23.08, Seite 30ff.

Samstag, 31. Mai 2008

Emrah E.

  • *1980 in der Türkei, im Alter von sechs Jahren in die Schweiz gekommen
  • mit 17 Jahren: Verurteilt wegen Diebstahls, Drohung und schwerer Verkehrsdelikte
  • mit 19 Jahren: nächste Verurteilung wegen "rund dreissig" Straftaten, die er als Mitglied einer Bande verübt hatte: Tätlichkeit, Diebstahl, Raub, Sachbeschädigung, Hehlerei, Drohung, schwere Körperverletzung.
  • 4 Monate später überfällt seine Gang unter seiner Führung eine Diskothek und verletzt einen Türsteher mit einem Messer. Der Täter konnte nie identifiziet werden --> Verurteilung wegen Landfriedensbruch und unerlaubter Waffenbesitzt
  • 2. Juli 2003: Ausweisung für 7 Jahre. Nach einem Rekurs spricht das Bundesgericht von "einer seltenen Arroganz" und keinem Zeichen von Reue - nie wirklich integriert, weder einen Beruf erlernt noch regelmässig gearbeitet, etc.
  • 2005: illegale Einreise in die Schweiz
  • 20.7.05: Verurteilung deswegen und wegen Nötigung seiner Freundin (Telefonterror), Landesverweis auf unbestimmte Zeit

Als der junge Mann begriff, dass die Ausschaffung mehr als eine leere Drohung war (2005), schlug seine Überheblichkeit in Selbstmitleid um. (...) Emrah E. drohte [in der Türkei] der Einzug zum Militärdienst.
Anfangs 2008 verfügt Strassburg nun die Rückkehr des mittlerweile bald 28-jährigen Emrah E. in die Schweiz und spricht ihm ein Schmerzensgeld von 3000 EUR zu. Sein Anwalt forderte 500'000 EUR.
Emrah E. sei durch die missbräuchliche Ausschaffung derart traumatisiert worden, dass er auch in Zukunft kaum mehr richtig arbeiten könne. Der Weg in die IV ist vorgezeichnet - Emrah E. hat in Strassburg vom Täter zum Opfer mutiert.
Alex Baur in der WW22.08, Seite 16

Mittwoch, 30. April 2008

Einbürgerungen und die EU-Tendenz

Wer soll über Einbürgerungsgesuche entscheiden dürfen?
Das Bundesgericht entschied am 9. Juli 2003, dass Einbürgerungen keine politischen Entscheide seien, sondern Rechtsanwendungsakte, dass man nicht mehr an den Urnen über Einbürgerungen abstimmen dürfe und dass ablehnende Entscheide zwingend zu begründen seien.
Roger Köppel in der WW18.08
Als Demokrat müsste das Volk der Souverän sein und auch in solchen Angelegenheiten abschliessend entscheiden können. Wenn man aber dem Volk die "Nüchternheit" zur rationalen Entscheidung abspricht, bricht man mit diesem Staatsverständnis.
Die Volksrechte und die Rechte der Volksvertreter bei Einbürgerungen wurden abgebaut, die Macht der Richter wurde ­gezielt vergrössert. Es ist ein Trend, der in der EU seit langem in zahlreichen, über Einbürgerungen weit hinausgehenden Bereichen des politischen Lebens zu beobachten ist. Die Entmachtung der Bürger und ihrer Parlamente zugunsten von Kommissionen und Gerichten wird selbst von EU-freundlichen Kommentatoren mittlerweile als grosses Problem der Union gewertet.
Roger Köppel in der WW18.08
Aber eben: Wenn man Demokrat wäre... :-)

Dienstag, 11. März 2008

internationales Echo auf Schweizer Steuern

«Wer meint, er könne die Eidgenossen mit Verhandlungen dazu bewegen, ihre Unternehmenssteuern für Ausländer zu erhöhen, denkt reichlich naiv. (...) Wenn es um Geld geht, kommentierte kann die Schweiz stur wie ein Appenzeller Ochse sein. Und sie hat im Prinzip Recht: Das Erheben von Steuern gehört zu den zentralen Merkmalen nationaler Souveränität.(...) Die EU steigt jetzt von Verhandlungen auf Daumenschrauben um.»
Die NZZ zitiert am 14.2.08 den deutschen «Südkurier» vom 13.2.08.

Dienstag, 4. März 2008

Kosovos Unabhängigkeit

Das Völkerrecht garantiert die Souveränität eines Landes. Nach den Nato-Bombardierungen garantiert die Sicherheitsratsresolution 1244 selbige Serbien. Also ist eine einseitige Unabhängigkeit des Kosovos - ohne das Einverständnis Serbiens - nicht zulässig.
Kaum hatten die serbischen Streitkräfte das Kosovo verlassen, wurde ein massiver Feldzug zur umgekehrten ethnischen Säuberung gegen 200'000 Nicht-Albaner eingeleitet (..) Das Kosovo ist heute eines der ethnisch reinsten Gebiete Europas. (...) Gesetzlosigkeit ist weit verbreitet (...) Kosovo, mit seiner halb terroristischen, halb ultrachauvinistischen Führung (...)
Ljiljana Smajlovic, Chefredaktorin der Belgrader Tageszeitung Politika, in der WW9.08, Seite 9.


Angesichts dieser Repression wirken die sechs Sterne im neuen Wappen des Kosovos, welche für die verschiedenen Ethnien im Land stehen, sehr sarkastisch.



Wirtschaft
organisierte Kriminalität, "grassierende" Korruption (...) Drogen-, Menschen- und Waffenhandel, Diebstahl, Raub und Autoschieberei die einzigen wachsenden und profitablen Wirtschaftssektoren macht 550 Mio EUR p.a. aus = 1/4 des Bruttoinlandprodukts
Justiz
40'000 offene Strafverfahren, Korruption, Schmiergeldzahlungen, Bestechungen, Einschüchterungsversuche gegenüber Richtern und Staatsanwälten (...) Aussagewillige bilden "automatisch ein hochattraktives Attentatsziel"
Werte
"Kanun", ein mündlich überliefertes Gewohnheitsrecht aus dem 15. Jahrhundert (...) Im Mittelpunkt dieses "pseudojuristischen Ordnungssystems", das auf dem Prinzip der Grossfamilie und Altersautorität aufbaut, stehen die Begriffe "Besa" (Ehre) und "Gjakmarria" (Blutrache). Dieses "gewaltlegitimierende Ehrkonzept" ist in der Bevölkerung tief verankert und werde als "Gesetz über den Gesetzen" zur Anwendung gebracht. (...) verhindert rechtsstaatliche und demokratische Strukturen.
Führung
politisch-mafiöse Führungskaste (...) ehemaliger Ministerpräsident Ramush Haradinaj, wird mittlerweile in Den Haag den Prozess gemacht (...) Thaci, der über noch weiter reichende kriminelle Netzwerke verfüge und in Sicherheitskreisen als "noch wesentlich gefährlicher als Haradinaj" gilt.
Multikulti
"Jenseits aller politischen Rhetorik" gelte es zu konstatieren, dass der "Versuch des Aufbaus einer multiethnischen Gesellschaft im Kosovo gescheitert ist". (...) Regelmässig würden Serben mit Steinen beworfen, tätlich angegriffen, belästigt oder eingeschüchtert. Ihre Friedhöfe werden geschändet und ihre Hauswände mit Hassparolen verschmiert. Der "multiethnische Irrglaube" werde allein von jenen Funktionsträgern am Leben erhalten, "deren Arbeitserfolg unmittelbar an der Erfüllung dieses auf politischem Wunschdenken fussenden Missionsziels gemessen wird oder die über ein direktes finanzielles Interesse an der Fortführung entsprechender Förderprogramme verfügen".

Andreas Kunz in der WW9.08, Seite 10f, beruft sich auf die detaillierte Situationsanalyse (2007) des Berliner Institut für Europäische Politik zu Handen der Bundeswehr, gestützt wiederum auf mehr als 70 Experteninterviews, Fachliteratur und interne Berichte.