Mittwoch, 11. April 2012

Deutsche Rechtsgrundlage zur Schweizer Souveränität

Die vollziehende Gewalt ist an Gesetz und Recht gebunden.
Artikel 20 III, deutsches Grundgesetz 
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechts sind Bestandteil des deutschen Bundesrechts.
Artikel 25, deutsches Grundgesetz 
Zu den Fundamenten des Völkerrechts zählt die Achtung der Souveränität anderer Staaten.
Wilhelm Hansen in der NZZaS vom 8.4.12, Seite 19.

Keine Kommentare: