Donnerstag, 24. Dezember 2009

Völkerrecht: Fremde Richter für die Schweiz

Das Völkerrecht ist nicht Ausfluss einer höheren Vernunft oder Gerechtigkeit, sondern das Gesetz kriegerischer Siegernationen. Es wird von Technokraten ohne demokratische Debatte laufend neu entworfen und immer uferloser angewendet.
Editoral WW50.09

Illustration: Wieslaw Smetek

Inzwischen aber hat sich der Katalog der Menschenrechte um Forderungen erweitert, die auf sozialistische Leistungsansprüche an den Staat hinauslaufen: Man spricht bereits von Menschenrechten auf Arbeit, auf Bildung und auf Wohnraum.
Roger Köppel in der WW50.09

Völkerrecht ist heute nicht das, was sich in gemeinsamem Rechtsempfinden global manifestiert, sondern das, was schlecht legitimierte Funktionäre in wenig transparenten Verfahren für allgemeinverbindlich erklären, um sich dann auf nationaler Ebene doch nicht daran zu halten
Robert Nef, Präsident des Liberalen Instituts, zitiert von Roger Köppel in der WW50.09

Permanente Expansion: Alle zwei, drei Jahre wurde und wird die EMRK durch (bislang 27!) «Zusatzprotokolle» und neue Rechte und Verbote ergänzt, welche die Europaratsstaaten, wollen sie nicht aus dem Zirkel der Guten verbannt werden, wohl oder übel übernehmen müssen.
Urs Paul Engeler in der WW50.09

Die Schweiz beruht auf dem Grundsatz, dass sich die Bürger unseres Landes für fähig halten, selber über ihre Gesetze zu bestimmen. (...) Die Weisheit der Richter und Eliten gilt (bei den politischen Eliten) als höher als die Schwarmintelligenz des Volks.
Roger Köppel in der WW50.09

Die eigentliche Problematik der EMRK liegt jedoch heute darin, dass der EGMR in einer «dynamischen» Rechtsprechung Dinge in die EMRK hineingelesen hat, die sich dort beim Beitritt der Schweiz im Jahre 1974 nicht befunden haben. Der EGMR masst sich heute teilweise Gesetzgebungskompetenzen an, die ihm nicht zustehen und die jeder demokratischen Kontrolle entzogen sind.
Prof. Dr. Martin Schubarth im Interview von Philipp Gut in der WW50.09

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