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Montag, 30. Januar 2012

Druck der USA und Mittel der Schweiz

Um welche Summe gehts?
Während die USA die Summe von 10 Milliarden Dollar ins Spiel brachten, signalisierte die Schweiz laut zuverlässigen Quellen dezidiert, nur einen Bruchteil dieser Summe bezahlen zu wollen.
Unklare Zuständigkeiten und Absichten der USA
  • Department of Justice (DOJ): will möglichst viele Namen von Steuersündern sehen und möglichst viele Schweizer Banker zur Rechenschaft ziehen
  • Steuerbehörde (IRS): ist eher an einer raschen Lösung interessiert sei, weil diese Geld bringe
2 Möglichkeiten der Schweiz, Druck auszuüben:
  • Will die Schweiz endlich strengere Saiten aufziehen, steht laut einem Anwalt folgendes Instrument im Vordergrund: Artikel 271 des Strafgesetzbuches würde es erlauben, alle ausländischen Behördenvertreter anzuklagen, die Schweizer Staatsbürger zu einer Verletzung des Schweizer Rechts anzustiften versuchten. Diesen Tatbestand hätten die Staatsanwälte im DOJ teilweise erfüllt, indem sie Druck auf einzelne Bankinstitute zur Herausgabe von Kundendaten ausgeübt hätten.
  • Ebenfalls werfe die Schweiz viel zu wenig die Tatsache in die Waagschale, dass sie in absoluten Zahlen der grösste (!) Investor in den USA sei.
Felix E. Müller in der NZZaS vom 29.01.2012, Seite 3

Freitag, 1. Mai 2009

Schweizer Bitte um Rückzug der US-Klage

Der Bundesrat und die UBS haben Stellung zu einer Klage gegen die Schweizer Bank vor einem Gericht in Miami bezogen. Sie fordern die Justiz auf, die Klage der US-Steuerbehörde, welche die Herausgabe von 52'000 UBS-Kundendaten verlangt, nicht weiter zu verfolgen.

In einem Brief, welcher am Donnerstag der Nachrichtenagentur Reuters vorlag, schreibt der Bundesrat, eine solche Informationspflicht würden die Souveränität der Schweiz und das internationale Recht verletzen.

Das Schweizer Gesetz verbiete die Herausgabe von vertraulichen Informationen an ausländische Regierungen, wenn die Anfrage dafür nicht über die amtlich vorgesehenen Kanäle eingetroffen sei. Das Vorgehen gegen die UBS bezeichnete der Bundesrat als übermässig angelegte «Fisch-Expedition», welche mit der gültigen Rechtsgrundlage unvereinbar sei. (NZZ)