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Freitag, 25. November 2011

Neues Integrationsgesetz

Mit einem neuen Integrationsgesetz sollen 3 Punkte umgesetzt werden:

Willkommensveranstaltung
An einer Informationsveranstaltungen sollen die Immigranten begrüsst und über die Rahmenbedingungen in der Schweiz aufgeklärt werden.

Vergessen wurde, ob die Immigranten den Ausführungen auch wirklich folgen können: sprachlich und intellektuell. Die Befürchtung besteht, dass man viel erzählt und Apéros auftischt, doch nichts hängen bleibt, die Veranstaltung also umsonst war.

Obligatorische Sprachkurse
Dieser Punkt hat zwei Fehler:

1. Muss man sich nur für einen Sprachkurs anmelden. Ob man dann auch teilgenommen hat und ob es auch etwas genützt hat ist irrelevant.

2. Wie sinnvoll ist es einen fremdsprachigen Topmanager einer multinationalen Unternehmung zu einem Sprachkurs zu zwingen? Integration geschieht mehr über Arbeit und Leistung als über Sprache, wobei Sprache unbestritten oft ein Türöffner für eine Arbeit ist - doch eben nicht in allen Fällen. Folglich sollte der Nachweis einer Sprachkompetenz nur für leisungsschwache Immigranten gelten. Also auch für die Frau des englischen Hedge-Fonds-Managers in Pfäffikon?

Zwingende IntegrationsvereinbarungIm Anschluss an die Willkommensveranstaltung könnte man von allen Teilnehmern die Unterschrift auf einer Integrationsvereinbarung verlangen, der sie darauf hinweist, dass von ihnen erwartet wird, dass sie nicht kriminell werden oder dem Sozialstaat zur Last fallen. So ein Zettel ist schön und gut und kann auch als Grundlage heran gezogen werden, wenn es darum geht, ob der Aufenthaltsstatus des Immigranten verlängert werden soll.

Doch nun der Tagi, ts:
Die Pflicht zum Abschluss einer Integrationsvereinbarung schliesslich wird durch die Ausschaffungsinitiative relativiert: In Fällen, in denen die Initiative eine Ausschaffung gebietet, bleibt kein Raum für eine Vereinbarung mit dem Delinquenten.
Tagi
Und deshalb lese ich den Tagi nicht!
Was steht im Vordergrund? Dass man einen unterzeichneten Zettel hat oder dass kriminelle und Sozialhilfe beziehende Ausländer ausgeschafft werden? Die Logik des Tagesanzeiger lässt auf deren politische Haltung schliessen: wirkungslos, links, falsch.
Wie sollte also Sommarugas Vorschlag angepasst werden?
  • Willkommensveranstaltung mit anschliessendem Unterzeichnen der Integrationsvereinbarung zur Bestätigung, den Inhalt verstanden zu haben.
  • Sollten Leute, die weniger als 100'000 CHF versteuern nach einem halben Jahr in der Schweiz einen Sprachtest nicht bestehen, wird die Aufenthaltsbewilligung entzogen.
Die Integrationsvereinbarung darf durchaus in diversen Sprachen aufliegen und unterzeichnet werden. Und zum Willkommensanlass dürfen die Immigranten ruhig zum Znacht eingeladen werden mit dem Motto: Alles vom Schwein ;-)

Freitag, 6. Mai 2011

Strahms Vorschläge zum Migrantenproblem

Zuwanderung ausländischer Personen in die Schweiz:
  • 2010: 134'000
  • 2009: 132'000
Gesucht ist ein Inlandkonzept für eine Einwanderungspolitik, die sich einerseits mit dem EU-Freizügigkeitsrecht verträgt und gleichzeitig die Einwanderung und deren Folgewirkungen steuert. Und ich würde beifügen: Es braucht ein Konzept mit konsequenten, aber humanitär verträglichen Regeln im Inland - pragmatisch, unideologisch, wirkungsorientiert.

1. Anstieg der Sockelarbeitslosigkeit und Verdängung in Sozialsysteme
Besser Qualifizierte verdrängen die schlechter Qualifizierten in die Sozialsysteme. Dadurch steigt zwar die Servicequalität doch ebenso steigt deswegen die Sockelarbeitslosigkeit mit jeder Konjunkturflaute kontinuierlich an.
Rund 60% der Sozialhilfeempfänger sind Ausländer oder Eingebürgerte mit Migrationshintergrund

2. Zuwanderung in den Arbeitsmarkt, nicht in die Sozialsysteme
  • Immigranten mit befristetem Arbeitsvertrag: Entzug der Aufenthaltsbewilligung nach sechs Monaten Aufenthalt in der Schweiz ohne Arbeit
  • Immigranten mit unbefristetem Arbeitsvertrag: Entzug der Aufenthaltsbewilligung, wenn sie in den letzten zwölf Monaten des fünfjährigen Aufenthalts keine Arbeit hatten.
Diese strenge Bindung an den Arbeitsaufenthalt ist längst unterlaufen worden dadurch, dass sich viele Erwerbslose mit Aufenthalter-Ausweis beim Sozialamt melden, weil das übertrieben hohe Niveau der Schweizer Sozialleistungen wie ein Honigtopf wirkt.

3. automatischer Datenaustausch unter den zuständigen Ämtern
Die Migrationsämter wissen nicht, welche Personen längere Zeit arbeitslos waren und das Aufenthaltsrecht verwirkt hätten.
Das Seco sperrt diesen notwendigen Austausch unter Migrationsämtern, ALV, IV, RAV, Berufsberatung und Sozialhilfe

4. (...)

5. Willkommensgespräch und Vereinbarungen
Wer in die Schweiz einreist, soll offiziell begrüsst werden. Und soll gleichzeitig mit dem Aufenthalter-Ausweis offiziell Kenntnis über Rechte, Pflichten, Spracherwerb und Beratungsstellen, etwa über die Berufsberatung für Jugendliche, erhalten.
Abschluss einer Integrationsvereinbarung zwischen der Zuwandererfamilie und dem Migrationsamt über Anstrengungen zur Integration.
Seit 2008 sind nur etwa hundert Integrationsvereinbarungen abgeschlossen worden; in der Romandie keine einzige. Das Prinzip «Fördern und Fordern» muss in der Integrations-Gesetzgebung verankert werden.

6. Spracherwerb ist Pflicht
Durch die Parallel-Immigration von bildungsfernen Schichten gibt es Italienerinnen, Portugiesinnen, Bosnierinnen, die sich seit zwei, drei Jahrzehnten in der Schweiz aufhalten und die hiesige Sprache dennoch nicht beherrschen.
Sprache --> Berufsbildung --> Arbeitsmarkt --> Integration
Weitere Kurse zur Vermittlung von Grundkompetenzen sind ebenfalls vorgeschrieben, zum Beispiel von Alltags-Mathematik, Alltags-Informatik und zivilrechtlichem Grundwissen. Das muss lückenlos auch für den Familiennachzug gelten. (2010: 43'600 Personen)

7. Gleichwertigkeit und Anerkennung von Diplomen
gymnasiale Maturitätsquote CH: 18%, D: 41%, F: 52%, I: 77%
Gut qualifizierte Schweizer mit höherem Fachausweis oder höheren eidgenössischen Berufsprüfungen werden in Grossfirmen mit ausländischen Managern, die das schweizerische Berufsbildungssystem nicht kennen, durch junge ausländische Universitätsabgänger konkurrenziert oder bei der Beförderung verdrängt.
--> Das schweizerische Diplom der höheren Fachschulen muss neben der deutschsprachigen Bezeichnung auch den Titel des «Professional Bachelor» erhalten.

8. Anrufung der Ventilklausel
Wenn die Zuwanderung aus der EU mehr als 10 Prozent gegenüber dem Durchschnitt der drei Vorjahre ansteigt, besteht EU-rechtlich die Möglichkeit, mit einer Ventilklausel eine Zuwanderungsbegrenzung einzuführen.
Die vollständige Freizügigkeit gegenüber Rumänien und Bulgarien ist überdies - ebenfalls EU-kompatibel - bis 2016 verschiebbar.

9. (...)

10. Sachplan Wohnen und Raumplanungsmassnahmen
Gefragt ist die Erstellung eines Sachplans Wohnen. Der Bund muss die gesetzliche Grundlage schaffen. Die Kantone sind dann gefordert und frei, entsprechende Wohnbauzonen auszuscheiden und zu reservieren, verbunden vielleicht mit Erschliessungspflichten, mit Massnahmen gegen die Baulandhortung und zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus.

In Anlehnung an Rudolf Strahm in der NZZaS vom 01.05.2011, Seite 24f.