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Samstag, 12. Mai 2012

Ausländerstatistik: Kriminalität und Sozialhilfe

  • 51 Prozent aller Delikte werden von Ausländern begangen.
  • Bei schwerer Gewalt sind es 58 Prozent,
  • bei Tötungsdelikten 59 Prozent,
  • bei Vergewaltigungen und Drogenhandel sind es sogar je 64 Prozent. 
  • In den Gefängnissen beträgt der Ausländeranteil 71 Prozent. 
Eingebürgerte überall nicht mitgerechnet.
Auch in anderen Bereichen sind die Unterschiede zwischen Einheimischen und Zugezogenen augenfällig. Dank anhaltendem Wirtschaftswachstum lag die Arbeitslosenquote der Schweizer im April bei 2,2 Prozent – bei den Ausländern hingegen beträgt sie 6,3 Prozent. Während nur 2 Prozent aller Schweizer Sozialhilfe beziehen, sind es bei den Zuwanderern 6 Prozent.
Andreas Kunz in der WeWo19.12, Seite 14.

Donnerstag, 13. Oktober 2011

Pakistaner stürzen sich auf Engländerinnen


In Derby wurde eine Bande von neun Männern für Delikte wie Vergewaltigung, Geschlechtsverkehr mit Kindern, Körperverletzung und Kinder-Pornographie verurteilt. Betroffen sind mindestens 27 Opfer im Alter zwischen 12 und 18 Jahren. 
„The Times“ fand insgesamt 17 Prozesse seit 1997, in denen 56 Männer für diese Art von Bandenkriminalität verurteilt worden waren. Unter den 56 Tätern fanden sich nur 3 Weisse, die Mehrheit der 50 Muslime stammte aus dem pakistanischen Milieu. Die jungen Mädchen wurden jeweils mit Alkohol und Drogen gefügig gemacht; anschliessend wurden sie unter älteren Verwandten und Bekannten zum sexuellen Missbrauch herumgereicht.
Die Täter denken weisse Mädchen hätten eine lockerere Moral und seien weniger wert als pakistanische Mädchen. Das ist eine Art von Rassismus und daher verabscheuungswürdig.Mohammed Shafik, Leiter einer muslimischen Jugendorganisation.
Martin Alioth in der NZZaS vom 16.1.11, Seite 5.

Donnerstag, 25. Juni 2009

Ausschaffungsinitivative und Gegenvorschlag

Die SVP möchte Ausländern das Recht auf Aufenthalt in der Schweiz absprechen, wenn sie:

a. wegen eines vorsätzlichen Tötungsdelikts, wegen einer Vergewaltigung oder eines anderen schweren Sexualdelikts, wegen eines anderen Gewaltdelikts wie Raub, wegen Menschenhandels, Drogenhandels oder eines Einbruchsdelikts rechtskräftig verurteilt worden sind; oder
b. missbräuchlich Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe bezogen haben.
Die Folge 5 bis 15 Jahre Einreiseverbot.

Der Bundesrat begegnet der SVP-Ausschaffungsinitiative mit einem indirekten Gegenvorschlag. Ausgewiesen soll werden, wer zu mindestens eiem Jahr Gefängnis verurteilt ist.
  • Die SVP Initiative listet willkürlich Straftaten auf und lässt wesentliche andere aus. (Der Nachtrag in Abs. 4 (Der Gesetzgeber umschreibt die Tatbestände nach Absatz 3 näher. Er kann sie um weitere Tatbestände ergänzen.) ist unbefriedigend)
  • Der Gegenvorschlag unternimmt nichts gegen den Sozialleistungsmissbrauch.

Also für beides Ja stimmen :-)