Dienstag, 12. Mai 2009

Zur Konstituierung des Strafvollzugs

2 Axiome:

  • Eine Strafe muss als solche wahrgenommen werden.
  • Die Strafen und Sanktionen müssen für die Bevölkerung nachvollziehbar sein, sonst verfehlen diese ihre Wirkung.

    Strafe muss sein. Sonst gerät die öffentliche Ordnung aus den Fugen. Fraglich ist bloss, welche Strafe die richtige und wirksam ist. Strafe heisst Züchtigung, Sühne für ein begangenes Delikt. Sie wird definiert als ein Übel, das jemand einem anderen mit Absicht zufügt, weil dieser eine missbilligende Handlung begangen hat. Eine Strafe soll eine repressive und eine präventive Wirkung haben. Doch sie ist auch dazu da, den Frieden wiederherzustellen: Um den Konflikt, der durch enie Straftat entsteht, in geregelter Weise zu verarbeiten, um die öffentlichen Emotionen gewissermassen kontrolliert abzubauen. Strafe ist Zähmung der Rache. Sie wird an den Staat delegiert, der mit seinem Strafrecht den Menschen schützt, die Ordnung sichert und private Rache verhindert.
    Christine Brand in der NZZaS vom 10.5.09, Seite 22f.


Die Resultate sind ernüchternd: In 30 Prozent aller Fälle haben die Straftäter ­ihre gemeinnützige Arbeit nicht angetreten, oder der Arbeitseinsatz musste abgebrochen werden. Und ebenfalls rund ein Drittel zahlte die Geldbusse nicht. Ein Teil der Verurteilten schlüpft am Ende gar vollständig durch die Maschen der Justiz, weil die ­Behörden sie nicht mehr finden. (tagi)


Unsere Gefängnisse sind zu etwa achtzig Prozent durch Ausländer belegt. Besonders stark vertreten sind Straftäter aus dem Balkan, aus Ostländern und aus Schwarzafrika. Die Kosten sind enorm. Unsere Gefängnisse sind für viele Ausländer attraktiv; sie gleichen in weiten Teilen gehobenen Hotelbetrieben. Man hat eine ausgezeichnete Unterkunft und Verpflegung, ärztliche und zahnärztliche Betreuung, allerlei Sport- und andere Freizeit-Angebote, und man kann mit Arbeit pro Tag rund dreissig Franken Geld verdienen - das ist ein Mehrfaches dessen, was viele Ausländer im eigenen Land verdienen könnten. Diese Attraktivität - und damit auch die Zahl der Straftäter - muss gesenkt werden.
Reinhard Wegelin

Dass Strafvollzug in der Schweiz im wesentlichen Strafvollzug an Ausländern ist, in erheblichem Masse an Ausländern ohne Wohnsitz in der Schweiz, wird offensichtlich
tabuisiert.
Andrea Baechtold, Berner Strafrechtsprofessor, Artikel in der «Schweizerischen Zeitschrift für Strafrecht» (2000)

  • Ausländer sollen den Strafvollzug in ihren Herkunftsländern antreten.
  • Ein entsprechendes Abkommen zwischen Österreich und Rumänien senkte die Kosten massiv.
  • Personen ohne Schweizer Pass, welche zu einer Haftstraffe verurteilt wurden, verlieren das Aufenthaltsrecht in der Schweiz.

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