Der Vergewaltigungsvorwurf ist dank einer pervertierten Justiz zum nützlichen Instrument geworden, mit dem Frauen ungestraft Männer loswerden können.
...dass der lächerliche Wahnsinn, den sie erzählte dank ... Staatsanwälte Gattner, Oltrogge, Grossmann und Mägerle in Mannheim, die meines Erachtens eine gefahr für den Rechtsstaat sind, überhaupt zum Strafverfahren aufgeblasen wurde. Diese Staatsbediensteten haben den verzweifelten Racheakt einer Frau zur Profilierung missbraucht.
Ich war nicht in der Schweizer Armee, um mich von durchgeknallten deutschen Staatsanwälten fertigmachen zu lassen.
Es ist in Deutschland der angeblichen Feministin Alice Schwarzer tatsächlich gelungen, einen fundamentalistischen Konsens herzustellen, auch und gerade in den Medien. Sie hat den Weg bereitet, der von einer frauenfeindlichen Justiz, die es vor dreissig Jahren unbestritten gab, zu ihrem Gegenteil führte. Früher hiess es bei Vergewaltigungen, die Frau hätte halt kein kurzes Röckli tragen sollen. Heute ist, genauso verbrecherisch, der umgekehrte Fall verbreitet. Der Mann ist dem Vergewaltigungsvorwurf fast hilflos ausgeliefert. Er wird von einer wachsenden Zahl von Frauen als Waffe benutzt. Es gibt Experten, die sagen, dass ein Drittel aller Vergewaltigungsanzeigen vorsätzlich zu Unrecht erhoben wird, andere Experten sagen, es sei sogar die Hälfte. Es funktioniert wunderbar.
Mein Ziel ist, dass die wirklichen Vergewaltiger eingesperrt werden. Aber es sollen auch die Frauen ins Gefängnis, die zu Unrecht einen Mann beschuldigt haben. Es gibt heute nur komplett lächerliche Strafen für Frauen, die eine Vergewaltigung erfinden, um sich an einem Mann zu rächen. Meistens gibt es noch nicht einmal eine Strafe. Wenn sich herausstellt, dass die Anschuldigung haltlos ist, wird das Verfahren oft einfach nur eingestellt, und gegen die Frau wird nicht weiter ermittelt, obwohl Falschanschuldigung ein Offizialdelikt ist.Jörg Kachelmann im Interview mit Roger Köppel in der WeWo24.11, Seite 26ff
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Donnerstag, 21. Juli 2011
Kachelmanns Erkenntnisse
Mittwoch, 16. März 2011
lahme Staatsanwälte
Erwin Beyeler führt nach dem Prinzip "Wer nichts macht, macht nichts falsch."
Die Bundesanwaltschaft hat zu viele Leute, und diese Leute haben zu viel Zeit.
Ein Mitarbeiter
Juristen sind sich einig, dass es kein Aufstieg ist, dorthin zu kommen. Man hat eher das Gefühl, dass Leute dorthin abgeschoben werden, die nicht wahnsinnig begabt sind.
ein Anwalt
Gerade im Bereich der Wirtschaftskriminalität sind Staatsanwälte gefordert, die wirtschaftlich versiert und strafrechtlich kompetent sind - doch wer über diese Qualifikation verfügt, findet attraktivere und besser bezahlte Stellen in der Privatwirtschaft. Tatsache ist, dass es Erwin Beyeler nicht fertiggebracht hat, hoch qualifiziertes Personal zu akquirieren. Das zeigt sich auch darin, dass kompetente Staatsanwälte etwa in der Wirtschaftskriminalität oder der Rechtshilfe - zum Beispiel aus Zürich oder Genf - nicht in die Bundesanwaltschaft gewechselt haben. Stattdessen arbeiten bei der Bundesanwaltschaft auffällig viele Staatsanwälte aus dem Kanton Freiburg, drei als Leiter wichtiger Abteilungen. Zwei von ihnen waren in die Freiburger Justizaffäre der neunziger Jahre involviert; gegen einen wurde ein Administrativverfahren geführt.
Christine Brand und Lukas Häuptli in der NZZaS vom 13. März 2011, Seite 22f.
Samstag, 25. September 2010
Die erfundene Vergewaltitung als Allzweckwaffe der Frau
Jede dritte angezeigte Vergewaltigung ist frei erfunden. Die Justiz stellt sich blind auf die Seite der falschen Opfer.
Gemäss radikalfeministischer Ideologie, die gerade in den Geisteswissenschaften viele Anhänger hat, ist der Mann von Natur aus ein Aggressor und steht damit in einer Art Kollektivschuld. Diese Sichtweise scheint sich auch bei der Justiz durchgesetzt zu haben.
Eine vermeintlich geschändete Frau weckt väterliche Beschützerinstinkte von Staatsanwälten, die sich durch ihr Mitgefühl selber vom primitiven Macho abheben.
Ein fälschlich beschuldigter Mann befindet sich in einer ähnlich schutzlosen und hilflosen Lage wie eine vergewaltigte Frau. Justizopfer, die unschuldig eingesperrt, geächtet oder gar bestraft wurden, verlieren oft nicht nur das Grundvertrauen in Gesellschaft und Justiz, sondern auch zum anderen Geschlecht.
Alex Baur in der WeWo35.10, Seite 30ff zitiert eine bayrische Studie.
Dienstag, 7. September 2010
Perspektiven im Fall Kachelmann
"Das Opfer"
Die Psychologieprofessorin
Der Strafrechtsprofessor zum Verhalten der Staatsanwaltschaft (15 minutes of fame)
Simone W. wird erzählen, er habe am 8. Februar gegen 23 Uhr bei ihr geklingelt. Sie hätten gegessen, Penne Bolognese. Dann habe sie ihn mit einem Flugticket konfrontiert, auf dem der Name einer anderen Frau gestanden habe. Er habe zugegeben: Er kenne diese Frau, sei mit ihr zusammen. Sie sei nicht die einzige Nebenfrau. Er habe ein grosses psychisches Problem. Bleibt Simone W. bei ihrer aktenkundigen Aussage, wird sie berichten, dass sie ihn gebeten habe zu gehen. Er aber habe in der Küche ein Messer geholt. Sie an den Haaren gepackt. Ihr das Messer an den Hals gedrückt. Sie aufs Bett geworfen. Sie vergewaltigt. Sie sei sicher gewesen, sie müsse sterben.
Kachelmann
Kachelmanns Version besagt, sie habe ihn im Bett erwartet. Es sei zum einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gekommen. Dann habe sie ihn mit dem Flugticket konfrontiert. Er habe diese Nebenbeziehung eingeräumt. Sie habe Schluss gemacht. Man habe sich «emotional» voneinander verabschiedet.
«Ich war und bin ein so gesetzestreues Weichei», darf Kachelmann im Magazin «Spiegel» sagen und einräumen: «Diese Beziehung lief länger, als ich es hätte zulassen sollen. (. . .) Die Tragik dieser Frau ist, dass ihr Leben durch den unberechtigten Vergewaltigungsvorwurf eine solche Wende genommen hat.» Hinter jedem Satz schwingt Kachelmanns Mantra mit: Ich bin unschuldig. Das angebliche Opfer bleibt derweil stumm und unsichtbar.
Die Psychologieprofessorin
Luise Greuel wird aussagen, dass die Schilderungen des angeblichen Opfers unter «so starken Defiziten litten, dass sie nicht einmal die Mindestanforderungen an die logische Konsistenz, Detaillierung und Konstanz erfüllten».
Christine Brand in der NZZaS vom 5.9.10, Seite 24f.
Der Strafrechtsprofessor zum Verhalten der Staatsanwaltschaft (15 minutes of fame)
Alle, die in der Justiz mitwirken, haben das Bedürfnis, sich einmal mit einem wirklich grossen Fall zu beschäftigen. Der Effekt, dass Juristen mit einem wichtigen Fall ihr Selbstwertgefühl aufbessern wollen, ist eindeutig vorhanden. Daher besteht die Gefahr, dass gerade ein junger Staatsanwalt den Prominenten mit allen Mitteln zur Strecke bringen will. Und dass er dabei gewisse Dinge zu wenig kritisch prüft.
Mich irritierte bei diesem Verfahren, dass die Ausgangslage mit wenig kritischem Verstand gewürdigt wurde. So hätte etwa der Umstand, dass bei der Klägerin ein starkes Rachemotiv vorhanden sein könnte, stärker beachtet werden müssen. Auch die lange Untersuchungshaft halte ich für ungerechtfertigt. Das Argument «Fluchtgefahr» ist nicht nachvollziehbar: Ein Schweizer, der so viel international reist, kann sich einem Verfahren in Deutschland kaum entziehen. Als krass beurteile ich auch, wie Kachelmann in Handschellen vor laufenden Kameras vorgeführt wurde: Dieses Vorgehen ist eine gute Voraussetzung, um später einen Schuldspruch zu erwirken. Dieses Vorführen hat klar einen vorverurteilenden Charakter.
Martin Killias im Interview von Christine Brand in der NZZaS vom 5.9.10, Seite 24f.
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