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Montag, 23. April 2012

Regulierung ist Bevormundung

die Finma-Bürokratie will gleich die ganze Vermögensverwalter-Branche im Lande strikt regeln - mit Bewilligungen, Aufsicht, Risikomodellen, interner Organisation, Garantiekapital, Haftungsfragen. Noch weiter - auch Geld aus andern als EU-Staaten soll gleichermassen durchgesiebt werden
EU-Bestimmungen werden durch die Schweiz auf die ganze Welt ausgedehnt
Branchenverband der Fonds.
Das Killer-Argument der Finma lautet, man wolle die Anleger schützen. Doch diese vermögenden Anleger sind im Bild, sie suchen Risiko, Gewinn, nicht Schutz, sie sind «qualifizierte Anleger».

Die Regulierungssucht der Finma entlarvt sich mit ihrem ausdrücklichen Wunsch, «Regulierungslücken zu schliessen». Bisher bestand Freiheit aus dem Fehlen von Regeln. Neu
gilt dies als verdächtig.

Beat Kappeler in der NZZaS vom 22.04.2012, Seite 35.

Dienstag, 16. Dezember 2008

Steuerhinterziehung und -betrug

Bei Steuerdelikten unterscheidet die Schweiz u.a. zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung. Bei konkreten Verdachtsmomenten und wenn der nachfragende Staat Namen und Kontoverbindung nennen kann, entscheidet ein Richter im Land mit dem mutmasslichen Steuerbetrüger darüber, ob die Daten heraus gegeben werden (amtshilfefähig). Neu tut dies Liechtenstein auch bei Steuerhinterziehung gegenüber den USA.

Tatbestandesmerkmale für Steuerbetrug:
  • arglistiges Vorgehen (z.B. Urkundenfälschung) verbunden mit
  • grosser krimineller Energie
Das Gründen von Offshore-Gesellschaften ist laut QI-Vertrag bislang zulässig. Doch die eidgenössische Steuerverwaltung scheint da gerade noch etwas unschlüssig.
In Anlehnung an Markus Städeli und Zoé Baches in der NZZaS vom 14.12.08, Seite 37.