Sonntag, 24. Mai 2009

Keine Vorrechte für den Staat als Gläubiger

Welche Vorrechte hat der Staat bei der Durchsetzung seiner Forderungen dem Bürger gegenüber? (...) Bis heute haben die Schweizer ihrem Staat als Gläubiger keinerlei Vorrechte gegenüber anderen Gläubigern eingeräumt. Der Staat kann genauso wenige wie jeder andere Gläubiger einfach bei der Bank anklopfen und anfragen, wo sich das Guthaben des Schuldners befindet.
Dave Zolliger, Mitglied der Geschäftsleitung bei der Privatbank Wegelin & Co. In der WW21.09, Seite 23.

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