Mittwoch, 16. Dezember 2009

Erwerbspotential "mit etwas gutem Willlen"

Das Bundesgericht hat ein Urteil des Aargauer Obergerichts als willkürlich aufgehoben: Dieses hatte ein Prostituierte zu einer Geldstrafe von 3600 Franken verurteilt, weil sie die Alimente für ihre Kinder nicht hatte bezahlen können. Es lastete ihr an, ihre Tätigkeit im Sexgewerbe nicht ausgebaut zu haben, zumal ihr der Job gefalle. Mit etwas gutem Willen wäre es ihr möglich gewesen, pro Monat 3000 Franken netto zu verdienen.
Aus 20min vom 8.12.09, Seite 9.
1. Tolle Einschätzungen der Aargauer über Erwerbspotential.
2. Falsch, dass das Bundesgericht gewisse Berufsgruppen vor dem Begleichen der eigenen Schulden befreit.

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