Donnerstag, 3. November 2011

Verschlampte Asylgesuche?

Simonetta Sommaruga vermeldete im August 2011, dass 7'000-10'000 Asylbegehren von iraksichen Flüchtlingen aus den Jahren 2006-2008 schubladisiert wurden.

Aufgrund der grossen Zahl der Gesuche, war das Bundesamt für Migration (BfM) gezwungen, Prioritäten zu setzen. 1. Prio hatten Gesuche aus Ländern, in welche Asylsuchende leicht zurück geschafft werden konnten. Asylgesuche aus unkooperativen Ländern wurden zurückgestellt. Ebenso Gesuche, welche auf einer ausländischen Botschaft eingereicht wurden.

In Anlehnung an Markus Häfliger in der NZZaS vom 30.10.2011, Seite 13.
Formal-juristisch korrekt ist, dass sämtliche Staaten, welche die Genfer Konvention unterzeichnet haben, verpflichtet sind, sämtlichen politisch-verfolgten Personen in einer Notlage Asyl zu gewähren. Dies geschieht über ein Formular und einen vordefinierten Prozess. Es ist nicht davon auszugehen, dass die erwähnten irakischen Asylbegehren zu 100% korrekt und vollständig waren. Wohl eher so ca. 1% - würde ich mal schätzen.

Doch die Grundverpflichtung der Genfer Konvention ist falsch und unrealistisch. Dutzende Millionen, wenn nicht sogar Millarden von Menschen können geltend machen, nicht unter besten politischen Umständen leben zu müssen, v.a. wenn man diese am Schweizer Standard misst. Es ist logistisch schon gar nicht möglich, sämtliche Leute, welche folglich einen Anspruch hätten, in der Schweiz aufzunehmen, geschweige dem drohenden wirtschaftlichen Kollaps. Die Schweiz sollte sich nicht daran halten, bzw. da dies nicht gerne gesehen würde, sehr stark daran halten, d.b. auf die formelle Korrektheit pochen: Ein Zettel mit Name und Natel-Nr. genügt nicht als Asylantrag. Eine weitere legitime Hürde wäre, dass der Gesuchssteller beweisen können muss, dass seine Angaben korrekt sind. Dies dürfte oft nicht funktionieren, weil es ev. gar keine funktionierenden Staatsstrukturen gibt, welche dazu fähig wären. Erfüllt dies jemand trotzdem, wird er vorübergehend in der Schweiz aufgenommen, sein Fall wird geprüft. Sobald es die Situation im Heimatland zulässt, wird er wieder abgeschoben.

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