Sonntag, 28. Februar 2010

SP-ZH: Untätig gegen linke Randalen

Massnahmen, um die Chaoten abzuschrecken und zu bestrafen, wären vorhanden. Die Teilnahme an einer Kundgebung, die zu Sachbeschädigungen führt, wäre schon heute per Strafgesetz verboten. Es gibt ein Vermummungsverbot, mit dem anonyme Demonstranten bestraft werden könnten. Und auf einen konkreten Tatverdacht hin dürfte jederzeit verdeckt recherchiert oder könnten Telefone abgehört werden.
Andreas Kunz in der WeWo6.10, Seite 37.
Die Verantwortung liegt bei Polizeivorsteherin Esther Maurer (SP). Sie macht nichts.

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