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Donnerstag, 26. Mai 2011

Staats- und Marktversagen sind Erfolgsfaktoren von Glencore

Glencore ist unglaublich erfolgreich. Wieso? Es handelt sich dabei um ein Marktversagen (Oligopol - zu wenig Konkurrenz) und Staatsversagen (in der Dritten Welt, was die Garantie wirtschaftlicher Rahmenbedingungen betrifft).
Wenige Gesellschaften kon­trollieren den Handel mit Rohwaren.

Geschürft, gefördert und angebaut werden die Rohstoffe vornehmlich in Schwellenländern, die es nicht fertigbringen, am Markt höhere Preise zu lösen. (...) Zwischenhändler wie Glencore vermögen ­einen wesentlichen Teil der Wertschöpfung für sich einzuheimsen und prägen so das Bild des für einen Hungerlohn schuftenden Minen­arbeiters mit, dessen korrupter Arbeit­geber (meist der Staat) nicht in der Lage ist, die Bodenschätze zum Wohl des eigenen Landes zu nutzen und selber zu vermarkten.

Markus Gisler in der WeWo19.11, Seite 23.

Mittwoch, 29. Juli 2009

Lehren aus dem Fall Marc Rich

Der Druck der amerikanischen Justiz auf das Schweizer Rechtssystem wurde schon einmal enorm – im Fall Marc Rich. Damals verfolgte die Schweiz folgende Haltung:
Der Bundesrat protestierte in einer diplomatischen Note bei der amerikanischen Regierung energisch gegen das, was er als Verstoss gegen das internationale Recht ansah: Die Ausübung hoheitlichen Zwangs auf eine Firma in der Schweiz sei «ausschliesslich Sache der Landesbehörden», liess er die USA wissen. Das «völkerrechtswidrige Vorgehen» der amerikanischen Justizbehörden verletze die schweizerische Gerichtsbarkeit und somit die Gebietshoheit «in schwerwiegender Art». Wenn die amerikanischen Behörden Beweise aus der Schweiz wollten – was ein «legitimes Bedürfnis» sei –, dann müssten sie wie jeder andere Staat internationale Rechtshilfe beantragen. Gleichzeitig pochte der Bundesrat auf die Respektierung der Schweizer Souveränität und machte klar: «Rechtshilfe und fremde Beugesanktionen schliessen sich gegenseitig aus.»

Wenn die USA Beweise aus der Schweiz haben wollen, dann sollen sie Amts- oder Rechtshilfe beantragen; wenn die UBS amerikanische Gesetze verletzte (und danach sieht es aus) , dann soll die Bank dafür geradestehen – aber nicht auf Kosten der Schweizer Rechtsordnung.
Daniel Ammann in der WW29.09, Seite 14f.