Sonntag, 8. Juni 2008

Abwahl und Ausschluss

Stellt sich jemand aus den eigenen Reihen dem Gegner zur Verfügung vor allem jemand, der nicht unser Gedankengut vertritt, dann ist die Abwahl geschehen. Noch nie konnte jemand aus den eigenen Reihen so billig Bundesrat werden wie am 12. Dezember. Der Fehler der Partei war, dass sie Frau Widmer-Schlumpf glaubte. Es fehlte am Misstrauen!

Der Fehler der SVP war, dass sie nach dem Erfolg bei den Parlamentswahlen zu unvorsichtig und überheblich wurde.


Die Triebfeder für meine Abwahl waren der Neid und die Missgunst. Der Wahlerfolg der SVP und die Niederlage der anderen Parteien haben dies verstärkt. Es schloss die Verlierer zusammen.

Eine Person aus der Partei auszuschliessen, ist immer ein schmerzhafter Prozess. Aber wenn eine Partei zulässt, dass sich jemand dem politischen Gegner zur Verfügung stellt, um der eigenen Partei zu schaden, muss sie handeln, sonst verliert die Partei das Vertrauen.

Das Ausschlussverfahren ist nötig für die Glaubwürdigkeit der Partei. Handelt die SVP nicht, wird der Verrat künftig ein legitimes Mittel für Bundesratswahlen.

Christoph Blocher im Interview mit Philipp Gut, Roger Köppel und Andreas Kunz in der Weltwoche 23.08, Seite 30ff.

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