Donnerstag, 13. August 2009

"Burkini" im Schwimmbad nicht erlaubt

In Frankreich wurde einer muslimischen Frau das Baden in einem "Burkini", einem Ganzkörper-Badeanzug, untersagt. Der Bademeister hatte der Frau "aus Hygienegründen" verboten, mit dem Burkini zu schwimmen. Daraufhin ging die Frau zur Polizei, um Anzeige zu erstatten. Weil das Baden mit Kleidung in Schwimmbädern aber verboten sei, habe die Polizei dies verweigert, so dass die Frau den Fall lediglich zu Protokoll geben konnte. Der Bürgermeister hat den Behörden Recht gegeben. Ein Burkini besteht aus langer Hose, überhüftlanger Tunika und einem badehaubenartigen "Schleier". (news.search.ch)

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