Freitag, 27. März 2009

Verbot von "Holocaust auf Teller"

Die Gleichsetzung von Massentierhaltung und dem Holocaust bleibt in Deutschland verboten. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Verfassungsbeschwerde von Tierschützern nicht zur Entscheidung angenommen, denen die Bildkampagne "Der Holocaust auf Ihrem Teller" untersagt worden war. (Frankfurter Rundschau)
Das Bundesverfassungsgericht ist mit dem Anti-Rassismus-Gesetz in der Schweiz vergleichbar: Als Zensor der freien Meinungsäusserung. Der Schtuz von Minderheiten mündet in einer praktischen Besserstellung dieser. Besonders stossend ist dies, wenn dabei aufgrund einer "historischen Schuld" argumentiert wird und die Minderheiten durch nicht schützenswerte Gläubige repräsentiert werden.

Die PETA-Kampagne wäre zwar geschmacklos, doch sie müsste erlaubt sein.

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