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Donnerstag, 15. September 2011

Köppel zu Breivik

Nachsicht vs. Kompromisslosigkeit
Die Ironie liegt darin, dass der selbsternannte Gerechtigkeitsritter in seinem Vernichtungsfeldzug gegen die multikulturell verweichlichte Gesellschaft am Ende selber von deren Toleranz und Milde profitiert: Dem Mörder drohen nach den sanften norwegischen Gesetzen voraussichtlich nur 21 Jahre Haft.

Intelligenz und Wahnsinn
Intelligenz und Irrsinn gehen Hand in Hand. (…) Der von Breivik zitierte «Unabomber» Ted Kaczinsky war promovierter Mathematiker mit Harvard-Abschluss. Kreativität, Intelligenz und Wahnsinn schliessen sich nicht aus.

Notwendiger Diskurs und moralische Zensur
Der Fall Oslo wird mit Sicherheit dazu führen, dass die Diskussion über solche Fragen wieder stärker tabuisiert und mit dem Rückgriff auf Antirassismusnormen auch kriminalisiert werden wird. Die Linke wird den abscheulichen Massenmord dazu nutzen, um die bürgerlichen Protestparteien in Misskredit zu bringen. Man wird darauf setzen, dass die Probleme verschwinden, wenn nur nicht darüber geredet wird. Es wäre die ganz falsche Reaktion. Auch wenn man Breivik zu viel der Ehre antut, wenn man seine angeblichen Motive für bare Münze nimmt: Es gibt in Europa einen sich aufstauenden Unmut, der mit der unbewältigten Zuwanderung aus muslimischen und/oder afrikanischen Ländern zu tun hat. Es ist gefährlich, diesen Unmut zu verdrängen.

Die Lösung heisst nicht Unterdrückung der Debatte, sondern ein möglichst offenes und vielfältiges Gespräch über die Probleme. Wer kritisch über Zuwanderung redet, ist noch kein Breivik, sondern einfach ein besorgter Mensch, der die Probleme nicht unter den Teppich gekehrt haben möchte.

In Norwegen ist es schon immer heikel gewesen, kritisch über Aspekte der muslimischen Religion zu sprechen. Wer das tat, musste sich Islamophobie und Rassismus vorwerfen lassen.
Bruce Bawer in der WeWo30/31.11, Seite 16ff.

Political Correctness und Bürgerferne
…die Weigerung der etablierten Parteien, die von ihren Wählern stark empfundenen Probleme im Zusammenhang mit der Migration – und hier besonders im Zusammenhang mit dem Islam – zur Kenntnis zu nehmen. Die Folgen einer jahrzehntelang fahrlässig-verantwortungslosen Zuwanderungspolitik sind spürbar und real. Es geht nicht um Wahnvorstellungen Einzelner, sondern um ein weitverbreitetes Unbehagen, dessen sich das Establishment nicht annehmen will.

Ohnmacht und kein Gehör
Wenn schon, wäre Breivik das Resultat einer Unzufriedenheit und Ohnmacht, die europaweit von der elitären, der Lebensrealität der Leute immer stärker entrückten politischen Klasse verursacht werden. Breivik ist die pervertierte Variante des europäischen «Wutbürgers». Damit ist die wachsende Zahl von Frustrierten und Alleingelassenen gemeint, die sich im normalen Politspektrum nicht mehr wiederfinden.

Roger Köppel in der WeWo30/31.11, Seite 5.

Videokommentar von Roger Köppel

Donnerstag, 3. Februar 2011

SRG SRF

durch Zwangsgebühren finanzierter Staatsrundfunk - Monopol - beisst nicht in die Hand die ihn füttert
unabhängig? kritischer Journalismus?

Helmut Hubacher forderte von der SRG, dass sie lediglich eine Infrastruktur zur Verfügung stellt.
Die Feststellung löste in der neuen SRG-Führung offenbar allergische Reaktionen aus, aber Hubacher sieht es richtig: Der staatliche Rundfunk ist kein Zensursystem, das aus allen politischen Äusserungen die den SRG-Journalisten genehmen herausfiltert. Stattdessen hat die SRG die einmalige Gelegenheit, eine Plattform zu bieten für den echten Streit ums beste Argument.

Roger Köppel in der WeWo3.11, Seite 5.

Freitag, 22. Januar 2010

Auch keine freie Rede im Web 2.0

Über 600 User machen sich in einer Facebook-Gruppe über einen behinderten Mann lustig. (...) "Ned ganz 200" sei er. Ausserdem stinke der "Pyjamachinese", der immer "so wirrs Züg" vor sich hinbrabble.
Früher beschimpfte man Behinderte auf dem Pausenplatz als "Möngi". Heute macht man sich halt auf Facebook über die Schwachen lustig."
Mark Zumbühl, Sprecher von Pro Infirmis

Die Facebookgruppe ist Ausdruck einer neuen Generation, die einen völlig anderen Umgang sowohl mit der eigenen als auch der fremden Privatsphäre pflegt.
Kurt Rossi, PR-Berater

Kommentare wie "dä huere Chines" verstossen gegen die Rassismusstrafnorm. Solche Offizialdelikte können mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden.
David Gibor, Strafrechtsexperte
Désirée Pomper in 20min vom 21.01.08, Seite 6

Zensur englischer Klischees über Deutsche

Der englische Werberat hat einen Radiospot auf Eis legen lassen, weil sich mehr als ein dutzend Menschen darüber beschwert hatten, dass deutsche Bürger als "streitlüsterne Tyrannen" hingestellt würden.

Die Werbung wurde von einer Onlinestellenbörse geschaltet. Dabei redet ein Mann mit seinem Boss, der ihn dann in deutscher Sprache anschreit. Dann folgt der Slogan der Börse: "Ist ihr Chef etwas tyrannisch? Finden Sie ihren perfekten Chef auf der größten Online-Jobbörse Großbritanniens".

Der Werberat begründete die Absetzung des Werbespots damit, dass sich einige Menschen dadurch beleidigt fühlen könnten.
shortnews

Samstag, 26. Dezember 2009

Political Correctness verhindert Problemlösung

Verbreitete Ängste lassen sich nicht durch eine sogenannte Political Correctness, eine mit der Meinungsäusserungsfreiheit unvereinbare gesellschaftliche Zensur, die von einer volksfremden politischen Elite und einer von wem auch immer gesteuerten Medienindustrie bestimmt wird, unterdrücken.
Martin Schubarth, SP, ehemaliger Bundesrichter, in der WW49.09, Seite 11.

Freitag, 3. April 2009

PNOS vs. Toyloy

"Sie verkörpern nur das braune Geschwür, welches die freie, unabhängige Eidgenossenschaft bereits am Auffressen ist": Mit diesen Worten beschimpfte Dominic Lüthard im vergangenen Oktober Miss Schweiz Whitney Toyloy und Vize-Miss Rekka Datta. Nun sprach ihn das zuständige Gericht IV Aarwangen-Wangen in erster Instanz vom Vorwurf des Verstosses gegen das Anti-Rassismusgesetz frei.(20min)
Obwohl man Lüthard wohl treffender als "braunes Geschwür" bezeichnen könnte, ist das Urteil korrekt. Wir leben in einer "freien und offenen Gesellschaft" (was sogar die Gegner von diesem Urteil bestätigen), in der nur ein offenener Austausch stattfinden kann (war of ideas), wenn auch wirklich alles gesagt werden darf.

Wenn sich Toyloy beleidigt fühlt und dies unbedingt vor Gericht ausdiskutieren möchte, dann soll sie eine Klage wegen übler Nachrede einreichen. Das Anti-Rassismusgesetz ist abzuschaffen und verdient keine Beachtung. Hoffentlich werden auch weitere Instanzen gleich entscheiden. Betrachtet man allerding die Reaktionen von Parlamentariern, Gemeindepolitikern, Kommissionspräsidenten, etc. wird ersichtlich, wie stark unsere Verwaltung bereits von vermeintlichen Gutmenschen und tatsächlichen Zensoren durchsetzt ist. Das stimmt mich trübe im Hinblick auf die freie Meinungsäusserung in unserem "freien" Land...

Donnerstag, 2. April 2009

Überraschung: Die Braut war ein Mann

Kairo - Nach dreijähriger Verlobungszeit musste ein 26-jähriger Ägypter feststellen, dass seine Braut in Wirklichkeit ein Mann ist. Während der Trauungszeremonie machte sich unter den Hoczeitsgästen Unruhe breit. Eine Frau erklärte, die Braut, die stets ein Kopftuch und Gesichtsschleier trug, sei ein junger Mann - und hiesse nicht Mona, sondern Ahmed. Der 18-jährige Ahmed gab der Polizei später zu Protokoll, dass er seit Jahren eine Geschlechtsumwandlung plane. Er habe aber bisher keinen Arzt gefunden, der bereit gewesen sei, ihn zu operieren. Er habe seinem Partner direkt nach der Hochzeit die Wahrheit sagen wollen - in der Hoffnung, dass dieser weiter mit ihm zusammen leben wolle. Die verhinderte Braut musste wegen "Vorspiegelung falscher Tatsachen" für 45 Tage ins Gefüngnis, wie Spiegel.de berichtete. (20min, ca. 2005)

und was ähnliches noch in Bahrain, 2007

  • gegen Sexverzicht vor der Ehe
  • gegen obligate Kopftücher und andere Zensur
  • für Aufklärung und Sekularisierung

Montag, 30. März 2009

N-Wort "die Deutschen" und das ARG

Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) wandte sich an die NZZaS, weil diese im Zusammenhang mit dem erfrohrenen Schwarzen auf einer Alp im Diemtigtal die Stammtischgespräche zitierte, wo von "Neger" die Rede war. Journalisten "hätten das 'N-Wort' zu unterdrücken, selbst wenn es tatsächlich von den Beizengängern verwendet wurde.

Die EKR sieht weiter eine wachsende "Fremdenfeindlichkeit gegen Deutsche" in Zeitungsartikel mit Titeln wie "Wie viele Deutsche verträgt die Schweiz?" oder "Die Deutschen kommen". Deutsche der heute lebenden Generation hätten zudem ein Anrecht darauf, nicht mit den Nazis in Vernbidung gebracht zu werden. Dies sei ein "historischer Rassismus". (...) Offenbar ist es rassistisch, künftig an gewisse historische Zusammenhänge zu erinnern.

Die "NZZ am Sonntag" wird sich nicht daran halten und auch künftig schreiben, was gesagt oder gedacht wird. Und Briefe der EKR weiterhin unbeantwortet lassen.
Felix E. Müller in der NZZaS vom 29.3.09, Seite 21.

Das macht politicalhardman schon lange ;-)

Georg Kreis, der Präsident der EKR, möchte also die Verbindung zwischen den Nazi-Verbrechen und den Deutschen in der Gegenwart aufheben.

Ob seine jüdischen Freunde, die er sonst verteidigen muss, damit einverstanden sind? Immerhin bestehen die jüdischen Organisationen darauf, dass auch die heutigen Deutschen weiterhin für die Schuld ihrer Väter jedes Jahr Millionen bezahlen.

Klaus J. Stöhlker

Die Anti-Rassismus-Strafnorm führt sich selbst ad absurdum.

Freitag, 27. März 2009

Verbot von "Holocaust auf Teller"

Die Gleichsetzung von Massentierhaltung und dem Holocaust bleibt in Deutschland verboten. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Verfassungsbeschwerde von Tierschützern nicht zur Entscheidung angenommen, denen die Bildkampagne "Der Holocaust auf Ihrem Teller" untersagt worden war. (Frankfurter Rundschau)
Das Bundesverfassungsgericht ist mit dem Anti-Rassismus-Gesetz in der Schweiz vergleichbar: Als Zensor der freien Meinungsäusserung. Der Schtuz von Minderheiten mündet in einer praktischen Besserstellung dieser. Besonders stossend ist dies, wenn dabei aufgrund einer "historischen Schuld" argumentiert wird und die Minderheiten durch nicht schützenswerte Gläubige repräsentiert werden.

Die PETA-Kampagne wäre zwar geschmacklos, doch sie müsste erlaubt sein.

Freitag, 18. April 2008

Das Antirassismusgesetz (ARG) gehört abgeschafft!

Auch wenn das ein etwas langes Zitat ist, sehr treffend formuliert!
Als das Anti-Rassismus-Gesetz 1994 dem Souverän vorgelegt wurde, pries der Bundesrat die Vorlage als Waffe gegen Neonazis und Schoah-Leugner an. Die freie Meinungsäusserung, so wurde dem Volk vorgegaukelt, werde dadurch nicht tangiert. Als Beispiel wurde immer wieder der unbedachte Stammtisch-Spruch bemüht, der nicht vom Gesetz tangiert werde. Zwölf Jahre nach der Einführung des ARG straft die Realität alle Versprechungen Lügen.

Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) hat 431 ARG-Urteile zusammengetragen, die seit der Einführung der Strafnorm gefällt wurden. Die Zahl der Prozesse gegen Neonazis lässt sich an einer Hand abzählen. In den allermeisten Fällen urteilten die Richter über allenfalls geschmacklose, aber harmlose Äusserungen – oder über gezielte Attacken gegen politische Gegner.

Rund die Hälfte der Anti-Rassismus-Verfahren wurde eingestellt, ohne dass es zu einer Anklage kam. Von den Angeklagten wurden zwanzig Prozent freigesprochen. Fast zwei Drittel der Anzeigen waren mithin unbegründet. Verurteilungen werden nur selten angefochten, das Bundesgericht hatte bislang über lediglich 24 ARG-Fälle zu entscheiden. Offenbar ziehen es die Verurteilten vor, die Busse zu zahlen und die Faust im Sack zu machen.

Die Statistik entlarvt die Strafnorm als Instrument der Zensur. Nicht die Verurteilung von Straftätern steht im Vordergrund. Das Verfahren an sich und die damit verbundenen Schikanen erfüllen, unbesehen von der Schuldfrage, den erzieherischen Zweck vollauf: Jedermann soll sich genau überlegen, was er sagt – und im Zweifelsfall schweigen. Denn nicht die Strafe und nicht die Einsicht, sondern die Selbstzensur ist das Endziel jeder Zensur.

Zur Verunsicherung trägt auch die Widersprüchlichkeit der ARG-Urteile bei. Der englische Begriff «Nigger» etwa ist verboten, das deutsche Pendant «Neger» (vorläufig noch) erlaubt. «Scheiss-Schweizer» darf in Zürich (anders als im Kanton Zug) nicht gesagt werden, die Aussage «Ich traue grundsätzlich keinem Schweizer» (geäussert von einem jüdischen Mitarbeiter der Bergier-Kommission) dagegen wird toleriert. Das heisst aber nicht, dass dieselbe Aussage über Muslime straffrei wäre. Jeder Fall ist für sich zu beurteilen, eine klare Linie ist nirgends erkennbar.
Das ARG wird von linken Politiker missbraucht, rechtsbürgerlichen Exponenten "den Ruch krimineller Machenschaften oder zumindest ein Rassisten-Etikett anzuhängen". Der grüne Burgdorfer Rechtsanwalt Daniel Kettiger, welcher systematisch User des SVP-Forums vor Gericht zieht, benutzte eine ARG-Klage auch in seinem Wahlkampf im Sommer 2005 gegen zwei SVP-Kandidaten um diese aus dem Rennen zu werfen.
Alex Baur in der WW16.08, Seite 40ff.
Sehr stossend! Das Anti-Rassismus-Gesetz gehört per sofort abgeschaft! Der Missbrauch durch linke Politiker steht in keinem Verhältnis zum "Mehrwert", den es gegenüber dem schon seit jeher bestehenden Schutz vor Beleidigungen bringt.