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Samstag, 14. April 2012

Kulturförderung halbieren

Es gibt viel Besitzstand, der nach Kräften verteidigt wird (vgl. Wissenschaftler oder Bauern). Kultur ist nahezu heilig. 
Künstler rufen den Staat wie eine Krankenversicherung an. Auch bei Pro Helvetia kommen fünfzig Prozent der Gesuche durch; wer es diesmal nicht schafft, schafft es das nächste Mal. 
In fast allen Bereichen traut der Staat dem Bürger ein selbstständiges Urteil zu. In der Kultur nimmt er ihn jedoch an die Hand und erklärt ihm, was gute und was schlechte Kunst sei. Das passt nicht zusammen. 
Es gibt viele [Kulturinstitutionen], die zu viel zum Sterben und zu wenig zum Leben haben. Und eine sehr schmale Publikumsbasis haben. Institutionen, die weniger als 30 Prozent der Einnahmen selber erwirtschaften, würde ich unter die Lupe nehmen. 
Der Künstler ist mehr denn je das Idealbild des selbstverantwortlichen, nicht entfremdeten Menschen. Die Kulturförderung hat auf diesen Trend zur Individualisierung reagiert: Sie ist heute auf das kreative Subjekt fixiert, nicht auf Verstehen. Die Wirkung ist nebensächlich. Vor dreissig Jahren ging es noch um Gemeinschaft. 
Pius Knüsel, Direktor der Kulturstifung Pro Helvetia, im Interview mit Rico Bandle in der WeWo11.12, Seite 62ff.

Montag, 26. März 2012

Sherlock Holmes analysiert Mary Morstan

Was können Sie über mich sagen?
Eine Gouvernante. Ihr Schützling, ein Junge von 8 Jahren.
Charlie ist ein 7-Jähriger.

Charlie, aha. Dann ist er gross für sein Alter. Er hat Sie heute mit Tinte bespritzt.

Habe ich Tinte im Gesicht?

An deinem Gesicht gibt es nichts auszusetzen. Um genau zu sein, sind da

2 Spritzer an Ihrem Ohr. Indigoblaue Tusche lässt sich nahezu unmöglich abwaschen. Eine höchst ungestüme Tat des Jungen. Aber Sie sind viel zu erfahren, als dass Sie deswegen aus der Haut fahren, was der Grund dafür ist, dass Ihnen die Lady, für die Sie arbeiten, die Kette lieh. Orientalische Perlen, Diamanten, ein lupenreiner Rubin, schwerlich der Schmuck einer Gouvernante. Der Schmuck, den Sie nicht tragen, erzählt uns wesentlich mehr. Sie waren verlobt. Der Ring ist ab, aber die hellere Haut dort, wo er sass, deutet darauf hin, dass Sie einige Zeit im Ausland verbrachten und ihn voller Stolz trugen. Allerdings nur, bis Sie seinen wahren, eher bescheidenen Wert erfuhren, woraufhin Sie die Verlobung lösten, und nach England zurückkehrten, in der Hoffnung auf bessere Aussichten.

In allen Aussagen korrekt, Mr. Holmes, mit Ausnahme von einer. Ich habe ihn nicht verlassen. Er ist gestorben.

Aus Sherlock Holmes (2009)

Samstag, 13. November 2010

ärztliche Allmacht

Ohne ärztliches Attest wird kein Taggeld ausbezahlt, ohne ärztliches Urteil fliessen keine Leistungen der Invalidenversicherung oder für Mutterschaft, selbst der Kauf von Windeln im Pflegheim ist abhängig von der ärztlichen Signatur. Die Beurteilung er Zurechnungsfähigkeit, der Entscheid zur Bevormundung, die Legitimation zum geplanten Freitod benötigen die Unterschrift des Mediziners. Die Tauglichkeit für Militärdienst, von Fahrzeuglenkern im Alter und vieles andere mehr sind Praxisalltag - weit über den Tod hinaus. Denn es gibt auch keine Bestattung ohne ärztlich unterzeichneten Totenschein.
Walter Grete in der NZZaS vom 17.10.2010, Seite 19.

Freitag, 14. August 2009

Satire und Fremdsprachen als Tor zur freien Meinungsäusserung

Nachdem bereits die Satire etwas mehr Meinungsäusserung offen lässt, kann nun auch der Wechsel in eine andere Sprache für mehr Freiheit nützlich sein. Das Korsett der political correctness muss gesprengt werden.

Der deutsche Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat am Donnerstag in einem Grundsatzurteil verfügt, dass Nazi-Parolen in der Regel nicht mehr strafbar sind, wenn sie in eine andere Sprache übersetzt wurden. Konkret ging es um die in Deutschland verbotene rechtsextreme Gruppe «Blood and Honour». Ihr Name geht zwar auf die Hitlerjugend-Parole «Blut und Ehre» zurück, deren Verwendung als Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation strafbar ist. Doch da rechtsextreme Parolen nach Ansicht des Gerichts ihre charakteristische Prägung nicht allein dem Sinngehalt, sondern auch der deutschen Sprache verdanken, stellt die Übersetzung eine «grundlegende Verfremdung» dar, und diese wird von der Strafvorschrift nicht erfasst. Mit ihrem Schiedsspruch hoben die Richter das Urteil eines Landgerichtes auf. (NZZ)

Sonntag, 24. Mai 2009

„Ein albanisches Märchen“, richterliches Nachspiel

Was ist notwendig, um zwei Menschen, welche von Interpol noch wie vor weltweit zur Verhaftung ausgeschrieben werden dingfest zu machen?
Die Bezirksrichterin Carla Brodbeck entschied, dass es unstatthaft ist, die beiden Albaner beim Namen zu nennen. Dabei sind diese von sich aus über die SonntagsZeitung und die Rundschau an die Öffentlichkeit gelangt und werden, wie erwähnt, per Internet behördlich gesucht. Weiter komme es einer unnötigen Anprangerung gleich, auf die beiden polizeilich Gesuchten hinzuweisen.

Die Schweiz ist Mitglied von Interpol und anerkennt den albanischen Rechtsstaat über ein Rechtshilfeabkommen. Trotzdem stellt Brodbeck den beiden Albanern, bzw. ihrem Anwalt unentgeltlichen Rechtsbeistand in Aussicht.
In Anlehnung an Roger Köppel in der WW20.09, Seite 5.
So eine Richterin ist unhaltbar, so wie diese beiden mutmasslichen Straftäter nichts in der Schweiz verloren haben.

Mittwoch, 29. April 2009

Juristen vs. Manager III

Bei der Swissair waren keine Wirtschaftskriminelle am Werk, sondern glücklose Steuermänner. Es handelt sich nicht um ein Verbrechen. Über falsche Strategien haben Richter nicht zu urteilen.
Lukas Hässig in der WW5.06, Seite 12.

Montag, 13. April 2009

effizienteres Verfahren bei Verstössen gegen die Meldepflicht

  • Sulzer: Vekselberg könnte die börsenrechtlichen Meldepflichten verletzt haben.
  • Converium: Ebener und Scor haben kooperiert und hätten sich als Gruppe eintragen lassen müssen. Ebenfalls ein Verstoss gegen Meldepflichten.
Doch das ändert nichts an der wirtschaftlichen Realität und am Führungswechsel.
Der dreistufige Instanzenweg von Börse über Finanzmarktaufsicht zum Finanzdepartement ist absurd und unnötig lang. Die auf jeder Stufe anfallenden Rechtsmittel für die "Angeklagten" führen dazu, dass die Verfa Jahre dauern. Abhilfe ist erst in Sicht, wenn die Börse oder die Finanzmarktaufsicht selbsSanktionen verhängen könnten.
Charlotte Jacquemart in der NZZaS vom 12. April 2009, Seite 21.

Freitag, 3. April 2009

PNOS vs. Toyloy

"Sie verkörpern nur das braune Geschwür, welches die freie, unabhängige Eidgenossenschaft bereits am Auffressen ist": Mit diesen Worten beschimpfte Dominic Lüthard im vergangenen Oktober Miss Schweiz Whitney Toyloy und Vize-Miss Rekka Datta. Nun sprach ihn das zuständige Gericht IV Aarwangen-Wangen in erster Instanz vom Vorwurf des Verstosses gegen das Anti-Rassismusgesetz frei.(20min)
Obwohl man Lüthard wohl treffender als "braunes Geschwür" bezeichnen könnte, ist das Urteil korrekt. Wir leben in einer "freien und offenen Gesellschaft" (was sogar die Gegner von diesem Urteil bestätigen), in der nur ein offenener Austausch stattfinden kann (war of ideas), wenn auch wirklich alles gesagt werden darf.

Wenn sich Toyloy beleidigt fühlt und dies unbedingt vor Gericht ausdiskutieren möchte, dann soll sie eine Klage wegen übler Nachrede einreichen. Das Anti-Rassismusgesetz ist abzuschaffen und verdient keine Beachtung. Hoffentlich werden auch weitere Instanzen gleich entscheiden. Betrachtet man allerding die Reaktionen von Parlamentariern, Gemeindepolitikern, Kommissionspräsidenten, etc. wird ersichtlich, wie stark unsere Verwaltung bereits von vermeintlichen Gutmenschen und tatsächlichen Zensoren durchsetzt ist. Das stimmt mich trübe im Hinblick auf die freie Meinungsäusserung in unserem "freien" Land...

Samstag, 31. Januar 2009

PNOS verurteilt

Der PNOS-Vorstand wurde wegen Rassendiskriminierung (ein Straftatbestand aus der Anti-Rassismus-Strafnorm oder ARG) verurteilt. Dies aufgrund von einem auf der PNOS-Homepage veröffentlichten 20-Punkte-Programm und wegen einem Bild in einem PNOS-Kalender, der die Kippa, einem Symbol des jüdischen Glaubens, dem Gesslerhut gleichsetzt.
  1. von wegen jüdischen Symbolen und deren Achtung halte ich mich an Stöhlker. Das Gericht auch: Freispruch.
  2. Punkt 4 des erwähnten Programms:
Es ist ein Irrtum (anzunehmen), der Mensch müsse in jedem Land der Erde die gleichen Rechte haben.
Finde ich grundsätzlich berechtigt und wird ja auch so praktiziert. Ungleiches soll unterschiedlich behandelt werden. Die Urteilsbegründung des Bezirksgerichts aber:
Aus dem Kontext des ganzen Parteiprogramms ist zu entnehmen, dass dabei der Kerngehalt der Menschenrechte gemeint ist und nicht etwa das Stimmrecht oder die Niederlassungsfreiheit, welche nach der schweizerischen Rechtsordnung nicht allen Menschen zukommen. (az-online)
3. Punkt des Parteiprogramms: Rückführung kulturfremder Ausländer
Man muss natürlich vorausschicken, dass es einige Kulturfremde gibt, die zur kulturellen Bereicherung der Schweiz beitragen und vielleicht sogar noch zur wirtschaftlichen. Doch auch das Gegenteil ist der Fall und dazu kommt oft noch eine Strapazierung der Sicherheit und eine Belastung des Justizapparats.
Angesichts des gescheiterten Multi-Kulti-Experiments (friedliche Gesellschaft in der Gesellschaft), dürfte man zumindest über Massnahmen im Umgang mit solchen Personen disktuiert werden. Schade und stossend, dass das ARG den politischen Diskurs darüber verbietet.

Samstag, 19. Januar 2008

mildernde Umstände und Asyl für kriminelle Ausländer?

Inzwischen wissen auch Schläger, die sich an kein Gesetz halten, welche Rechte ihnen zustehen. Nach vollbrachter Tat stellen sie Asylanträge, um nicht in ihre Herkunftsländer abgeschoben zu werden, was immerhin von einer partiell gelungenen Integration zeugt. Noch witziger ist nur noch die Geschichte von dem Elternmörder, der vor Gericht um mildernde Umstände bittet, weil er vor kurzem Vollwaise geworden sei.
Henryk M. Broder in der Weltwoche 3.08, Seite 15.