Freitag, 3. April 2009

PNOS vs. Toyloy

"Sie verkörpern nur das braune Geschwür, welches die freie, unabhängige Eidgenossenschaft bereits am Auffressen ist": Mit diesen Worten beschimpfte Dominic Lüthard im vergangenen Oktober Miss Schweiz Whitney Toyloy und Vize-Miss Rekka Datta. Nun sprach ihn das zuständige Gericht IV Aarwangen-Wangen in erster Instanz vom Vorwurf des Verstosses gegen das Anti-Rassismusgesetz frei.(20min)
Obwohl man Lüthard wohl treffender als "braunes Geschwür" bezeichnen könnte, ist das Urteil korrekt. Wir leben in einer "freien und offenen Gesellschaft" (was sogar die Gegner von diesem Urteil bestätigen), in der nur ein offenener Austausch stattfinden kann (war of ideas), wenn auch wirklich alles gesagt werden darf.

Wenn sich Toyloy beleidigt fühlt und dies unbedingt vor Gericht ausdiskutieren möchte, dann soll sie eine Klage wegen übler Nachrede einreichen. Das Anti-Rassismusgesetz ist abzuschaffen und verdient keine Beachtung. Hoffentlich werden auch weitere Instanzen gleich entscheiden. Betrachtet man allerding die Reaktionen von Parlamentariern, Gemeindepolitikern, Kommissionspräsidenten, etc. wird ersichtlich, wie stark unsere Verwaltung bereits von vermeintlichen Gutmenschen und tatsächlichen Zensoren durchsetzt ist. Das stimmt mich trübe im Hinblick auf die freie Meinungsäusserung in unserem "freien" Land...

Keine Kommentare: