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Mittwoch, 13. Mai 2009

unterdrückte Christenverfluchung im Judentum

[Das jüdische 18-Bitten-Gebet verflucht jene], die im jüdischen Sinne untreu geworden sind. Das sind alle Christen. Antichristliche Elemente in jüdischen Schriften würden von Christen totgeschwiegen, weil Juden dies als Verletzung empfinden würden.

Stöhlker

Donnerstag, 30. April 2009

zusätlicher Schutz für wen auch immer

Die SVP Zuchwil hat erkannt, dass v.a. Schüler mit Migrationshintergrund aus tieferen sozialeren Schichten das Schulniveau runter ziehen. Deshalb fordert(e) sie getrennte Klassen. Eine Veranstaltung dazu wurde jedoch abgesagt, nachdem die Anti-Rassismus-Kommission sich bei der SVP Zuchwil gemeldet hat.

Die Anti-Rassismus-Strafnorm ist sofort abzuschaffen. Im obigen Fall wird es zur Beibehaltung des sinkenden Schulniveaus verwendet. Nur wenige Rechtsextreme wurden bereits verurteilt, primär dient sie der politischen Schädigung eines bürgerlichen, rechten Gegners.

Nachdem die neue Stadtpräsidentin sich am Sechseläuten nicht blicken liess, will sie nun an der EuroPride in Zürich mitmarschieren. (Wie mich sowas ankotzt muss ich hier eigentlich nicht schreiben.) Wir alle kennen bereits heute die Klagemöglichkeit wegen Ehrverletzung bei Beleidigungen. Nebst dem zusätzlichen Schutz für alle von links Protegierten (ARG), soll nun noch ein spezieller Schutz von Homosexuellen gegenüber Beleidigungen gesetzlich verankert werden. Dies schlägt die SP vor. Wer sonst?

Freitag, 18. April 2008

Das Antirassismusgesetz (ARG) gehört abgeschafft!

Auch wenn das ein etwas langes Zitat ist, sehr treffend formuliert!
Als das Anti-Rassismus-Gesetz 1994 dem Souverän vorgelegt wurde, pries der Bundesrat die Vorlage als Waffe gegen Neonazis und Schoah-Leugner an. Die freie Meinungsäusserung, so wurde dem Volk vorgegaukelt, werde dadurch nicht tangiert. Als Beispiel wurde immer wieder der unbedachte Stammtisch-Spruch bemüht, der nicht vom Gesetz tangiert werde. Zwölf Jahre nach der Einführung des ARG straft die Realität alle Versprechungen Lügen.

Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) hat 431 ARG-Urteile zusammengetragen, die seit der Einführung der Strafnorm gefällt wurden. Die Zahl der Prozesse gegen Neonazis lässt sich an einer Hand abzählen. In den allermeisten Fällen urteilten die Richter über allenfalls geschmacklose, aber harmlose Äusserungen – oder über gezielte Attacken gegen politische Gegner.

Rund die Hälfte der Anti-Rassismus-Verfahren wurde eingestellt, ohne dass es zu einer Anklage kam. Von den Angeklagten wurden zwanzig Prozent freigesprochen. Fast zwei Drittel der Anzeigen waren mithin unbegründet. Verurteilungen werden nur selten angefochten, das Bundesgericht hatte bislang über lediglich 24 ARG-Fälle zu entscheiden. Offenbar ziehen es die Verurteilten vor, die Busse zu zahlen und die Faust im Sack zu machen.

Die Statistik entlarvt die Strafnorm als Instrument der Zensur. Nicht die Verurteilung von Straftätern steht im Vordergrund. Das Verfahren an sich und die damit verbundenen Schikanen erfüllen, unbesehen von der Schuldfrage, den erzieherischen Zweck vollauf: Jedermann soll sich genau überlegen, was er sagt – und im Zweifelsfall schweigen. Denn nicht die Strafe und nicht die Einsicht, sondern die Selbstzensur ist das Endziel jeder Zensur.

Zur Verunsicherung trägt auch die Widersprüchlichkeit der ARG-Urteile bei. Der englische Begriff «Nigger» etwa ist verboten, das deutsche Pendant «Neger» (vorläufig noch) erlaubt. «Scheiss-Schweizer» darf in Zürich (anders als im Kanton Zug) nicht gesagt werden, die Aussage «Ich traue grundsätzlich keinem Schweizer» (geäussert von einem jüdischen Mitarbeiter der Bergier-Kommission) dagegen wird toleriert. Das heisst aber nicht, dass dieselbe Aussage über Muslime straffrei wäre. Jeder Fall ist für sich zu beurteilen, eine klare Linie ist nirgends erkennbar.
Das ARG wird von linken Politiker missbraucht, rechtsbürgerlichen Exponenten "den Ruch krimineller Machenschaften oder zumindest ein Rassisten-Etikett anzuhängen". Der grüne Burgdorfer Rechtsanwalt Daniel Kettiger, welcher systematisch User des SVP-Forums vor Gericht zieht, benutzte eine ARG-Klage auch in seinem Wahlkampf im Sommer 2005 gegen zwei SVP-Kandidaten um diese aus dem Rennen zu werfen.
Alex Baur in der WW16.08, Seite 40ff.
Sehr stossend! Das Anti-Rassismus-Gesetz gehört per sofort abgeschaft! Der Missbrauch durch linke Politiker steht in keinem Verhältnis zum "Mehrwert", den es gegenüber dem schon seit jeher bestehenden Schutz vor Beleidigungen bringt.