Posts mit dem Label Antirassismusgesetz werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Antirassismusgesetz werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Dienstag, 17. April 2012

Verlorene Swissness der Miss Schweiz

Miss-Kandidatinnen sind wichtige Garantinnen für die Swissness. Wie sollen wir ohne sie ausmachen, was die Schweiz ausmacht? Wie uns abgrenzen von unseren deutschsprachigen Nachbarn?
Wer garantiert hier die Swissness?! Diese Überlegungen standen ernsthaft unmittelbar neben einem Foto. Wie die Wahlen die Schweiz ausmachen können? Indem wir eine Migrantin mit fremdländischen Gesichtszügen zur Miss Schweiz wählen. Diese Selbstverleugnung kennen nur Schweizer. Sowas würde nicht einmal den Deutschen einfallen.
Der Privatsender 3+ gewährt bereits der aus dem SF-Programm gestrichenen Mister Schweiz Wahl Asyl. Eine solche Migration könnte der Idee des klumschen Kandidaten-Bashings zugunsten der Einschaltquoten Auftrieb verleihen - Asylanten lassen sich hervorragend an den Pranger stellen. Das weiss eine politische Partei, die das Fertigmachen zum Programm hat und Swissness ähnlich zuverlässig eingrenzt, wie die Krönchen-Anwärterinnen.
Andrea Flopp in der BAZ vom 16.4.12, Seite 10.
Ach wie plump, dieser Seitenhieb auf die SVP - und dies aus der angeblich so SVP-treuen BAZ. Rein mit einem an den Haaren herbeigezogenen Wortspiel der SVP alles Wüste zu unterstellen. Keine inhaltliche Substanz, sehr dürftig.

Asylanten lassen sich schwerlich an den Pranger stellen. Diese sind nicht nur wie die Schweizer durch üble Nachrede geschützt, sondern zusätzlich noch durch die Antirassismusstrafnorm, wenn ihnen das gerade dienlich sein könnte (vgl. Roma).

Dieser BAZ-Kommentar ist links-naiv. Nichts da mit bürgerlicher Rationalität.

Mittwoch, 22. Juni 2011

Antirassist muss Asylant Platz machen

Michael Chiller-Glaus (36) muss auf Ende Monat mit seiner vierköpfigen Familie aus seiner Wohnung raus. Die Gemeinde Pfäffikon, der die Wohnung gehört, hat den Chillers gekündigt.

Der Grund: Die Gemeinde will in der Wohnung Asylbewerber unterbringen.

«Das kann doch nicht sein, dass man Familien auf die Strasse stellt, um neue darin zu platzieren», sagt Michael Chiller-Glaus zu Blick.ch, der bis vor kurzem die Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus leitete.

sas im Blick

Eigentor! :-D

und dann ist dieser Gutmensch noch wütend auf die Gemeinde. Die kann ja nichts dafür, die macht ja nur, was im Gesetz steht (Politik der offenen Arme). Ev. müsste man dieses Ungemach politisch angehen, hm...

Samstag, 6. März 2010

Holland: auf dem richtigen Weg

Wir werden die Niederlande zurückerobern von der linken Elite, die immer noch an den Islam, an Multikulti, an den Unsinn von Entwicklungshilfe und den europäischen Superstaat glaubt.
Geert Wilders, Partei für die Freiheit (PVV) in Almere (21,6% Wähleranteil) in 20min
Ausserdem gefällt mir das in der Presse weit verbreitete Wording nicht. Es ist falsch:
Wilders ist für öffentliche sicherheit (polizeiliches Durchgreifen gegen "marokkanische Strassenterroristen") und gegen die Unterrückung der Frau (Kopftuchverbot). Doch er wird populistisch als ausländerfeindlich bezeichnet. Korrekt wäre migrationskritisch. Weiter sind entsprechende Parteien nicht rechtspopulistisch sondern bürgerlich.

Freitag, 22. Januar 2010

Auch keine freie Rede im Web 2.0

Über 600 User machen sich in einer Facebook-Gruppe über einen behinderten Mann lustig. (...) "Ned ganz 200" sei er. Ausserdem stinke der "Pyjamachinese", der immer "so wirrs Züg" vor sich hinbrabble.
Früher beschimpfte man Behinderte auf dem Pausenplatz als "Möngi". Heute macht man sich halt auf Facebook über die Schwachen lustig."
Mark Zumbühl, Sprecher von Pro Infirmis

Die Facebookgruppe ist Ausdruck einer neuen Generation, die einen völlig anderen Umgang sowohl mit der eigenen als auch der fremden Privatsphäre pflegt.
Kurt Rossi, PR-Berater

Kommentare wie "dä huere Chines" verstossen gegen die Rassismusstrafnorm. Solche Offizialdelikte können mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden.
David Gibor, Strafrechtsexperte
Désirée Pomper in 20min vom 21.01.08, Seite 6

Dienstag, 16. Juni 2009

antisemitische Zweistaatenlösung


Obama sprach sich für die Zweistaatenlösung aus. Nun wird er von gewissen jüdischen Kreisen als Antisemit und Judenhasser betitelt.
Und wir in der Schweiz haben ein extra Gesetz, welches solche Anschuldigungen schützt, stützt und schürt.

Mittwoch, 5. November 2008

p.o. Juden sind behindert i.A.

Praktizierende orthodoxe Juden sind behindert im Alltag:
Bei Sonnenuntergang am Freitag... Dutzende Gruppen ultraorthodoxer Juden laufen durch die Strassen. Die in Schwarz gekleideten Männer mit den Schläfenlocken tragen einen Pelzkragen - eine Tradition aus Osteuropa. Die Frauen haben zur Feier des Tages ihre besten Kleider angezogen und schicke Hüte auf ihre Perücken gedrückt.
Lächerlich, diese Bedeutung der äusserlichen Erscheinung. Als ob Gott nach Äusserlichkeiten richten würde
Am Schabbes, dem jiddischen Wort für Sabat, müssen gläubige Juden ruhen und dürfen kein Feuer anzünden. Übertragen auf das moderne Leben, bedeutet dies keine elektrischen Geräte anschalten, kein Auto fahren, nicht schreiben, nicht rauchen, nicht arbeiten oder andere für eine Arbeit bezahlen. Der Fahrstuhl hält am Schabbes automatisch in jedem Stockwerk. Das Essen wird im Voraus gekocht.
Welch rückständige Idiotie! Und trotzdem rufen sie bei einer bevorstehenden Geburt per Telefon den Fahrer für die Fahrt zum Krankenhaus - da könnten sie ja gerade so gut selber fahren, von wegen "keine elektrischen Geräte"... inkonsequent.
... darf allerdings nicht direkt um Hilfe biten. Es werden Codes eingesetzt, die dem Schabbes Goy [Anm.: dem Diener während dem Sabbat] deutlich machen, was er tun soll. "Es ist dunkel", bedeutet beispielsweise, dass er das Licht anmachen soll. "Heiss heute", soll sagen,k dass die Klimaanlage gebraucht wird. Auch bei der lapidaren Feststellung "Wir hatten einen Kurzschluss" weiss Abu Ali, dass er die Sicherung auswechseln muss.
Auch bezahlen dürfen orthodoxe Juden Abu Ali nicht am Schabbes. Neben der Synagoge ist ein Kästchen für das Honorar angebracht.
Deren Gott Jehova ist also zu doof um die Codes zu durchschauen ?! Wie spöttisch von diesen im Alltag untauglichen Gläubigen.
Die Rabbiner weisen ihre Gemeindemitglieder in einer Informationsschrift an, den Kontakt zum Schabbes Goy auf ein Minimum zu beschränken. Niemand solle sich in der Nähe des Verschlags von Abu Ali herumtreiben und "unnötig mit einem Nichtjuden sprechen."
Silke Mertins in der NZZaS vom 2.11.08, Seite 6.
Hobbla - fiele das in der Schweiz bereits unter das Anti-Rassismus-Gesetz? Zeugt schlicht vom arroganten, intoleranten und nicht integrierten Wesen dieser Kreise.

Dienstag, 17. Juni 2008

Unfreie Rede

Unter diesem Titel spricht mir Alex Baur wieder einmal aus dem Herzen!

Das Anti-Rassismus-Gesetz ist ein "konfuses Zensurinstrument mit Willkür-Potential". Es ist unnötig, da es Äusserungen zu einem Offizialdelikt erklärt, welche allein schon Geschmack und Anstand verbieten. "Solche Erwägungen allerdings fallen nicht in die Zuständigkeit der Kriminalisten". Die entsprechenden Strafverfahren sind für die Betroffenen unangenehm und rein politisch motiviert. Es handelt sich um ein überflüssiges und gefährliches Gesetz, dessen Problematik sich u.a. im Fall "Die Rätoromanen vs. Die Weltwoche" offenbart.
Mit dem Zusatz, der das Leugnen eines Völkermordes unter Strafe stellt, hat das ARG drüber hinaus eine inquisitorische Dimension in unser Strafrecht gebracht, die den Grundrechten der Forschungs- und Meinungsäusserungsfreiheit zuwiderläuft. (...) Die Anti-Rassismus-Strafnorm hat die historische Streitfrage damit endgültig zum Dogma erhoben, das nicht öffentlich in Frage gestellt werden darf. (...) Es kann nicht sein, dass Richter, Anwälte, Parlamente und Regierungen abschliessend verbindliche historische Urteile fällen, die in einer offenen Gesellschaft dem freien Wettstreit des besseren Arguments überlasen werden müssen.
Alex Baur in der WW24.08, Seite 9.

Freitag, 18. April 2008

Das Antirassismusgesetz (ARG) gehört abgeschafft!

Auch wenn das ein etwas langes Zitat ist, sehr treffend formuliert!
Als das Anti-Rassismus-Gesetz 1994 dem Souverän vorgelegt wurde, pries der Bundesrat die Vorlage als Waffe gegen Neonazis und Schoah-Leugner an. Die freie Meinungsäusserung, so wurde dem Volk vorgegaukelt, werde dadurch nicht tangiert. Als Beispiel wurde immer wieder der unbedachte Stammtisch-Spruch bemüht, der nicht vom Gesetz tangiert werde. Zwölf Jahre nach der Einführung des ARG straft die Realität alle Versprechungen Lügen.

Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) hat 431 ARG-Urteile zusammengetragen, die seit der Einführung der Strafnorm gefällt wurden. Die Zahl der Prozesse gegen Neonazis lässt sich an einer Hand abzählen. In den allermeisten Fällen urteilten die Richter über allenfalls geschmacklose, aber harmlose Äusserungen – oder über gezielte Attacken gegen politische Gegner.

Rund die Hälfte der Anti-Rassismus-Verfahren wurde eingestellt, ohne dass es zu einer Anklage kam. Von den Angeklagten wurden zwanzig Prozent freigesprochen. Fast zwei Drittel der Anzeigen waren mithin unbegründet. Verurteilungen werden nur selten angefochten, das Bundesgericht hatte bislang über lediglich 24 ARG-Fälle zu entscheiden. Offenbar ziehen es die Verurteilten vor, die Busse zu zahlen und die Faust im Sack zu machen.

Die Statistik entlarvt die Strafnorm als Instrument der Zensur. Nicht die Verurteilung von Straftätern steht im Vordergrund. Das Verfahren an sich und die damit verbundenen Schikanen erfüllen, unbesehen von der Schuldfrage, den erzieherischen Zweck vollauf: Jedermann soll sich genau überlegen, was er sagt – und im Zweifelsfall schweigen. Denn nicht die Strafe und nicht die Einsicht, sondern die Selbstzensur ist das Endziel jeder Zensur.

Zur Verunsicherung trägt auch die Widersprüchlichkeit der ARG-Urteile bei. Der englische Begriff «Nigger» etwa ist verboten, das deutsche Pendant «Neger» (vorläufig noch) erlaubt. «Scheiss-Schweizer» darf in Zürich (anders als im Kanton Zug) nicht gesagt werden, die Aussage «Ich traue grundsätzlich keinem Schweizer» (geäussert von einem jüdischen Mitarbeiter der Bergier-Kommission) dagegen wird toleriert. Das heisst aber nicht, dass dieselbe Aussage über Muslime straffrei wäre. Jeder Fall ist für sich zu beurteilen, eine klare Linie ist nirgends erkennbar.
Das ARG wird von linken Politiker missbraucht, rechtsbürgerlichen Exponenten "den Ruch krimineller Machenschaften oder zumindest ein Rassisten-Etikett anzuhängen". Der grüne Burgdorfer Rechtsanwalt Daniel Kettiger, welcher systematisch User des SVP-Forums vor Gericht zieht, benutzte eine ARG-Klage auch in seinem Wahlkampf im Sommer 2005 gegen zwei SVP-Kandidaten um diese aus dem Rennen zu werfen.
Alex Baur in der WW16.08, Seite 40ff.
Sehr stossend! Das Anti-Rassismus-Gesetz gehört per sofort abgeschaft! Der Missbrauch durch linke Politiker steht in keinem Verhältnis zum "Mehrwert", den es gegenüber dem schon seit jeher bestehenden Schutz vor Beleidigungen bringt.

Samstag, 19. Januar 2008

2 umstrittene Blocher-Standpunkte

Die NZZ verweist darauf, dass Blocher immer noch zwei rechtlich heikle Aussagen auf seiner Homepage hat. Durch seine parlamentarische, bzw. bundesrätliche Immunität konnte er deswegen nie belangt werden:
  1. seine Rede vom 1. März 1997 in Oerlikon über die Schweiz im Zweiten Weltkrieg vertrieben. Sie hatte ein gerichtliches Nachspiel. Die Schlagzeile im «Sonntags-Blick» am nächsten Tag, «Blocher: Den Juden geht es nur ums Geld», hatte den Redner veranlasst, die Justiz in Bewegung zu setzen, ohne Erfolg. Seine Ehrverletzungsklage gegen die Zeitung fiel wie ein Bumerang in Form einer richterlichen Strafanzeige wegen Verstosses gegen die Rassismusstrafnorm auf Blocher zurück.

  2. Vorhanden ist ebenso Blochers Text im «Tages-Anzeiger» vom 14. April 2003 gegen den Filz in Politik und Wirtschaft. Darin unterstellt er unter anderem dem damals eben abgewählten Kantonsrat Jean-Jacques Bertschi (fdp.), er habe die Zugehörigkeit zur kantonsrätlichen Bildungskommission dazu genutzt, um sich Aufträge für seine private Schulungsfirma zu sichern. Bertschi wies den Vorwurf begründet zurück (...) briefliche Bestätigung der Zürcher Bildungsdirektorin Regine Aeppli. Demnach hat er während seiner Zeit in der Bildungskommission von der Bildungsdirektion keinen Auftrag erhalten. (aus der NZZ)
Den zweiten Punkt hat Blocher entfernen lassen: Artikel im "Tagesanzeiger" vom 14. April 2003 "Mitenand gaats schlächter"
Dieser Artikel ist auf der Homepage nicht mehr verfügbar. Er könnte wegen unterschiedlicher rechticher Beurteilung Anlass zu unnötigen Auseinandersetzungen geben.
Dies deutet darauf hin, dass er dort falsch gelegen sein könnte. Nicht so jedoch bei den "Verstössen gegen die Antirassimusstrafnorm". Ich hoffe, dass dies nochmals in die Diskussion kommen wird und Blocher damit gegen das ARG mobilisieren kann.
Sollte es in Zukunft zu Prozessen bez. Blochers (vergangene und zukünftige) Aussagen kommen, profitiert bestimmt der Alt-BR selber. Mit seiner PR-Maschinerie wird er sich die Paranoia seiner Gefolgschaft zu Nutze machen. Die Folge? Eine hohe Mobilisierung bei SVP-Sympathisanten.
Michael Stotzer in einem NZZ-Kommentar.

Links auf Homepage

Martin Stricker, langjähriger Assistenzprofessor an der ETH Zürich, hoffte vergebens auf eine Professor an derselben. Er beschäftigte sich...
...mit der Frage, was bei der Internetnutzung legal und was illegal sein solle. Um die Diskussion zu veranschaulichen, platzierte er auf seiner Homepage einen Link zu einer antirassistischen, amerikanischen Hompage, von der aus man mit weiteren Links zu Dutzenden von hetzerischen Seiten gelangen konnte. Ein anderer Link führte zu Seiten mit pornografischen Inhalten.
Anzeige erstatte die Mutter vom damaligen NZZ-Journalist Pascal Krauthammer, ihrerseits Präsidentin der jüdischen Familenvorsorge. Dies im Februar 2000, kurz nach der Einführung der Antirassismusstrafnorm.
Strafrechtsprofessor Marcel Niggli amtierte als Rassismus-Experte und schrieb in seinem Gutachten, der Förderungstatbestand von Rassismus sei erfüllt. (...) Mit den Links zu den pornografischen Seiten habe er die Professorenwürde aber schwer verletzt.
Stricker wurde in allen Punkte freigesprochen, bekam die Professur an der ETHZ aber nicht, ebenso bei anderen Universitäten, z.B. Dresden. Nach einen Einsatz als Software-Ingenieur bei Google studiert er jetzt an der HSG.
In Anlehnung an Andreas Kunz in der Weltwoche 3.08, Seite 14f.

Folglich lehne ich jegliche Haftung für den Inhalt von verlinkten Seiten ab. Stossend, dass man heute darauf hinweisen muss.

Donnerstag, 6. Dezember 2007

Der richtige Umgang mit dem ARG

Das Anti-Rassismus-Gesetz (ARG) verbietet das freie Wort und schützt ausgewählte Kreise doppelt vor bestimmten Äusserungen. Ein typisches Beispiel für die Überfülle von Gesetzen und den für die freie Meinungsäusserung schädlichen Einfluss der Linken in den 90ern.

Um der SVP zuvor zu kommen, welche eine Oppositionszeitung androhte, sollte Blocher als Bundesrat nicht wiedergewählt werden, lancierte die WOZ die Zeitung "Der Schweizer". Darin ist u.a. zu lesen:
GUT ZU WISSEN:

So erkennen Sie den Rumänen:

Aussehen: Der Rumäne hat dunkles Haar, das er mit glänzender Pomade nach hinten schmiert. Seine Augen sind fast schwarz und liegen tief in den Augenhöhlen, die Stirn ist flach und breit, der Kiefer markant. Leider gleicht er ein bisschen dem Italiener. Fachleute jedoch wissen: Er ist kein südländischer Typ, sondern ein Balkantyp.

Kleidung: Der Rumäne auf Diebestour trägt abgewetzte Bluejeans und kurze, oft auch zu kleine Jacken mit grossen Taschen. Seine Füsse stecken in Turnschuhen. Wenn seine Hände in Socken stecken, heisst es: Aufgepasst!

Weitere Merkmale: Goldketten um Hals und Handgelenk, gelbe Zähne, gebrochenes Deutsch.

blö in "Der Schweizer", Nr. 1 vom 5. Dezember 2007, Seite 3, als Beilage der WOZ.
Dieses Spielen mit Stereotypen dürfte vom Antirassismusgesetz bereits betroffen sein - schön wäre, wenn dies noch abgeklärt werden könnte. Doch es wird wohl kaum strafrechtliche Konsequenzen haben, denn es ist ja satirisch gemeint. Die WOZ zieht sich damit aus der Verantwortung: "Ein satirischer Beitrag zu den Bundesratswahlen."

Das ist der richtige Ansatz im Umgang mit dem ARG: Ich schreibe satirisch und das habe ich auch schon immer getan. Ein Disclaimer erübrigt sich damit. :-)