Samstag, 25. Juli 2009

12. DBA: Ende der grauen Liste

Das 12. Doppelbesteuerungsabkommen ist unterzeichnet, und zwar mit Finnland. Nachdem die Schweiz aufgrund einer willkürlichen Zahl angeschwärzt (bzw. heute: angegraut) wurde, distanziert sich EU-Kommissar Michael Reutener jetzt, wo dies erfüllt ist, schon wieder davon.

Klar, die DBAs sind noch nicht rechtskräftig und der etatistische Artikel 26 des OECD-Abkommens, welcher "das Vergessen" einer Kontoverbindung auf die gleiche Stufe setzt wie vorsätzlichen Betrug und Urkunenfälschung, muss darin umgesetzt werden.

Unter Berufung auf Steuergerechtigkeit, hebeln die europäischen Steuervögte der sozialistischen Umverteilungsstaaten den Schutz der Privatsphäre aus.

Dabei praktizieren wir schon seit Jahren erfolgreich eine Lösung, die gerade jetzt wieder von der FDP in Erinnerung gerufen wird: Die Quellbesteuerung. Die Vermögensverwalter belasten ausländische Guthaben an der Quelle und überweisen jährlich hunderte von Millionen an die Herkunftsländer. Die tief verschuldeten Etatisten kriegen ihr Geld und die Privatsphäre bleibt gewahrt. Das wäre der richtige Ansatz für Steuergerechtigkeit - und sicher nicht der automatische Datenaustausch zwischen Vermögensverwalter und Staat, wie bei unserem nördlichen Kanton, dem Überwachungsstaat.

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