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Sonntag, 21. März 2010

öffentlicher Pranger

Zwei Jugendliche versuchten mit Brechstangen in ein Goldschmiedgeschäft in Langnau am Albis ZH einzusteigen. Die SVP veröffentlicht entsprechende Aufnahmen der Überwachungskamera auf www.schurken.ch
Ich finde es unglaublich, dass die Interessen von Straftätern höher gewichtet werden als der Schutz von Eigentum.
Claudio Zanetti, SVP-Kantonsrat
Wir müssen uns an die Strafprozessordnung halten und können nicht einfach Fotos veröffentlichen. Bildmaterial darf nur bei schweren Verbrechen publiziert werden.
Marcel Strebel, Kapo-Infochef

Donnerstag, 25. Juni 2009

Probleme der IV

Die Verfahrenswege bei der IV gehen zu lange, sind zu kompliziert und beschäftigen in der Folge einen aufgeblähten Administrationsapparat: Downsizing.

Die Leistungen von hiesigen Zahnärzten und Firmen kosten bis zu 60% mehr als im Ausland: Behandlungen sind beim günstigsten Anbieter vorzunehmen.

IV-Rentner die im Ausland wohnen sind unkontrollierbar: Keine IV-Renten mehr ins Ausland auszahlen. Es ist nicht Aufgabe des Schweizer Staates, Invalide im Ausland zu unterhalten.

Ein Vorschlag hierzu:

Jeder IV-Bezüger muss sich einmal pro Monat bei der Gemeinde melden. Die Einwohnerkontrolle bestätigt den rechtmässigen Aufenthalt per Computereintrag der IV. Diese zusätzliche Kontrolle kostet nichts und ist effektiv.


Ich wäre für einen IV-Pranger. Alle Invaliden werden im Internet mit Adresse publiziert. Was die Allgemeinheit bezahlt, kann auch der sozialen Kontrolle unterstellt werden.

Montag, 25. Mai 2009

De-Anonymisierung der Hooligans

Fussballsponsoren sollten vor dem Stadion ihre Werbung platzieren, dort wo die Action passiert und die Medienbeachtung grösser ist, als drinnen beim Simulantentheater. Doch so ist das natürlich nicht haltbar. Es zeigt lediglich, dass man diese Situation baldmöglichst in den Griff kriegen muss.

Die Polizei muss sich überlegen, ob sie nicht die Taktitk ändern und Randalierer konsequent einkesseln und festnehmen soll. Ziel ist es, so viele wie möglich zu identifizieren, um sie zu sanktionieren. Nur so können wir Straftäter konsequent mit Stadionverboten belegen.
Ulrich Pfister, Sicherheitschef des Fussballverbands in der NZZaS vom 24.5.09, Seite 10.
Ich begrüsse auch Ueli Maurers Vorschlag der "De-Anonymisierung" der Fussball-Hooligans. Wer das Recht bricht, hat keinen Anspruch auf Schutz der Privatssphäre. (btw: Auch Leute, die von der Gesellschaft finanziert werden, sprich Sozialhilfeempfänger.) Folglich ist der Internetpranger eine akzeptable Lösung: Der Pranger trug schon im Mittelalter zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Moral bei. Jegliche Sozialstatistiken zeigen in Städten, bei zunehmender Anonymität, auch steigende Kriminalität und abnehmende Selbstständigkeit (Sozialkosten).