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Samstag, 27. März 2010

spitze Werbung einer Privatbank

  • Unsere Abzocker-Initiative läuft schon seit 1868: Wir haben noch nie unverschämte Löhne und Boni bezahlt.
  • 1999: Gewinn.
    2000: Gewinn.
    2001: Gewinn.
    2002: Gewinn.
    2003: Gewinn.
    2004: Gewinn.
    2005: Gewinn.
    2006: Gewinn.
    2007: Gewinn.
    2008: Gewinn.
    2009: Gewinn.
    Kein Wunder, interessiert sich kein Journalist für uns.
  • Too small to fail.
  • Wir brauchen keine staatliche Quote, um die Löhne zu regeln. Das macht bei uns der Anstand.
  • Auch unsere Bank wurde schon einmal ausgeraubt. Aber bei uns kamen die Kriminellen von aussen.
  • Wir unterscheiden uns von herkömmlichen Bankern: Wir haben auf dem Golfplatz ein hohes Handicap, dafür in der Bank ein tiefes.
  • Weil unsere Bank die letzten 142 Jahre nie in den Schlagzeilen war, müssen wir sie eben selber schreiben.
  • Unser Logo schmückte noch nie eine Segeljacht oder einen Rennwagen. Auch deshalb ist unser Eigenkapital dreimal höher als vorgeschrieben.
  • Bei uns hebt keiner ab. Darum braucht auch keiner einen goldenen Fallschirm.
  • Heute sehen viele Banken alt aus. Wenn Sie eine bevorzugen, die wirklich alt ist: Lienhardt & Partner Privatbank Zürich.
  • Banken mit Spielbanken zu vergleichen, ist beleidigend. Aber heute ist manchmal unklar, für wen.
  • Wenn bei uns jemand eine CD klaut, kann höchstens klassische Musik drauf sein.
  • Rendite sollte nur an einem Ort vor Sicherheit stehen: im Duden.
  • Wir halten uns nicht ans Gesetz: Unsere Eigenkapitaldecke ist dreimal höher als vorgeschrieben.
  • Unser Erfolg geht auf ein Schnellballsystem zurück: Zufriedene Kunden empfehlen uns weiter.
  • Frau Widmer-Schlumpf kennt uns nicht. Herr Merz kennt uns nicht. Frau Leuthard kennt uns nicht. Gibt es ein schöneres Kompliment für eine Bank?
  • Wer mit der Bank Lienhard & Partner ein kleines Vermögen gemacht hat, hatte vorher kein grosses.
  • Alle reden von Steueroptimierung. Wir helfen unseren Kunden lieber zu höheren Vermögenssteuern.
Werbung der Lienhardt & Partner Privatbank Zürich

Dienstag, 26. Mai 2009

Superboni

Superboni für Verwaltungsräte oder Konzernchefs sind kaum gerechtfertigt.

Es geht um die zweite, dritte, vierte Ebenen in den grossen Dienstleistungsfirmen, um die hohen Entschädigungen der wirklichen Spezialisten, welche die Arbeit machen. (…) Die Erträge dieser Spezialisten sind zurechenbar. (…) Banken sind in diesem Bereich nichts anderes als Partner von Spezialisten, die man am Erfolg beteiligen muss.

Boni für die fähigen Kader sind hingegen ganz einfach Partnerschaftsanteile.
  • Wenn ein Investmentbanker einen Deal an Land zieht und mit seinem Team durchzieht, schauen nach zwei, drei Wochen harter Arbeit vielleicht 50 oder 100 Mio. Kommissionen für die Bank heraus.
  • Wenn ein Spezialist mit seinem Team drei bis vier "family offices" betreut, also eine Rundum-Vermögensverwaltung mit total vielleicht 1 Mrd. CHF leistet, dann laufen jährlich 10 bis 20 Mio. Verwaltungsgebühren, Kommissionen und Courtagen auf, oder auch mehr.
  • 10'000 Mitarbeiter gehören dem Verband der unabhängigen Vermögensverwalter der Schweiz an. Sie erwirtschaften brutto 500'000 CHF Gewinn pro Kopf und Jahr, Hilfskräfte inbegriffen.
    Beat Kappeler in der NZZaS vom 24.5.09, Seite 44.

Donnerstag, 9. April 2009

Boni für gute Noten

Im oberaargauischen Wiedlisbach - Einwohnerzahl: 2216 - bekommen die Schüler der 2. Sekundarklasse ein Semester lang Geld für gute Noten in Mathematik und Englisch.
Philipp Gut in der WW14.09, Seite 12ff.

Ich finde das gut. Bekannterweise greifen Leherer öfters zum roten Parteibuch und planwirtschaftlichen Träumen. Etwas Realismus und Kapitalismus tut den Schülern gut.

Mankiw's Principle #4: People respond to incentives.

Klar, Kinder soll man nicht unter Leistungsdruck setzten. Doch hier handelt es sich bereits um Jugendliche. In einer Phase, in der man sich selbst und Orientierungspunkte in der Gesellschaft sucht, ist die Zeit gekommen, erste Bekanntschaften mit dem Leistungsprinzip zu machen. Wir leben in einer Leistungsgesellschaft und spätestens beim Lehrabschluss kommt das böse Erwachen über die Bedeutung guter Noten. Dass diese erstrebenswert sind, das glauben wohl alle, Linke und Rechte, ausser ich (aufgrund mangelnder relevanter Aussagekraft bildungstechnischer und akademischer Ansprüche). Dieses System auch für Fächer wie "künstlerisches Gestalten" o.ä. einzuführen wäre nicht sinnvoll, doch auch das ist hier nicht der Fall.

Vielleicht hätte sogar ich mich als Kind davon begeistern lassen, wenn's ideologisch stimmt...

Montag, 9. Februar 2009

Ungetreue Geschäftsbesorgung nach StGB 158,1,1

Rechtmässig sind Vergütungen für die oberste Geschäftsleitung nur, wenn sie sich im Rahmen dessen halten, was geschäftsmässig begründet werden kann. Ansonsten macht man sich der ungetreuen Geschäftsbesorgung schuldig, gleich, wie wenn man nicht einschreitet, wenn Mittel der Firme zweckwidrig eingesetzt werden.

Strafrechtlich erfasst wird dies aber erst, wenn die überrissenen Boni vorsätzlich, also mit Wissen und vor allem mit Willen, veranlagt werden. Doch in den seltesten Fällen kann der Vorwurf gemacht werden, dass der Manager die Unternehmung bewusst schädigen wollte. Meistens kann ihm bloss der Vorwurf gemacht werden, dass er unsorgfältig oder fahrlässig gehandelt hat. Das ist nach geltendem Recht nicht strafbar.
Daniel Jositsch und Martin Killias in der NZZaS vom 8.2.09, Seite 23.

Dienstag, 11. November 2008

Wieso hohe Boni bezahlt werden

Auch Vermögends- und Investmentbanken weisen partnerschaftlichen Charakter auf. Durch den PC hat jeder Spezialist dort mit Bösrenzugang, Informationen und Kundendossiers so viel Macht, wie früher nur ganze Banken hatten. Daher werden, trotz allen Regelungen, die Kader der dritten oder vierten Ebenen weiterhin mit hohen Boni gebunden, sonst machen sie eine eigene Firma auf. Und deshalb sind Grossbanken heute eigentlich Partnerschaften der Kader, die zusammen mehr Gewinn abräumen, als sie den Aktionären zugestehen.
Beat Kappeler in der NZZaS vom 9.11.08, Seite 39.
Ich bin trotzdem für eine Stärkung der Aktionärsrechte, u.a. für einen Einfluss der GV auf die Entlöhnung des VR und GL.