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Mittwoch, 20. Juni 2012

Bankgewinne ans oberste Mgmt statt zur EK-Sicherung

Quelle: NZZaS vom 17.06.2012, Seite 29.

Statt die bescheidener gewordenen Gewinne der Banken zur Stärkung und Sicherung des Eigenkapitals, zur Reservebildung zu verwenden, wird umso mehr an die Mitarbeiter ausgeschüttet. Diese Milliarden gehen sicher nicht an Leute, welche nicht einmal einen 13. Monatslohn erhalten... Das oberste Management verfügt über diesen Topf und steht deshalb auch in der Verantwortung für die Aktionärsreaktionen auf solche Entscheide.
Verdienen die Top-Shots wirklich, was sie verdienen?Diese grossen Lohnunterschiede sind fragwürdig. Es ist auch ein Unterschied, ob jemand Angestellter oder Besitzer eines Unternehmens ist. Wenn Sie selber Geld in die Hand nehmen und Risiken eingehen, ist es normal, dass Sie den Gewinn und die Dividenden einkassieren. In den letzten Jahren gab es jedoch etliche CEOs, die sich ebenfalls als Besitzer gefühlt haben. Das führte zu einer massiven Selbstüberschätzung. Nun schlägt das Pendel zurück.
Eric Syz im Interview mit finews.ch

Mittwoch, 14. April 2010

Minder-Initiative

  • Über was soll der Aktionär abstimmen dürfen?
    über die Summe der Entschädiungen vom Verwaltungsrat (VR)
    über die Summe der Entschädiungen von der Geschäftsleitung (GL)
    Aktuell beaufsichtigt der VR die GL und damit auch deren Entschädigung.
  • Abstimmung über Bonuspool bei Finanzdienstleister?
    Über sämtliche variablen Lohnbestandteile?
  • Sollen sich Verwaltungsräte jedes Jahr zur Wahl stellen müssen?
    (--> kurzfristiges Denken, kurzfristige Finanzinvestoren? Kontinuität?)
  • Stimmrechtsvertretung: Abschaffung des Depotstimmrechts.?
  • Stimmzwang für Pensionskassen?
Gabriele Weiss und Daniel Hug in der NZZaS vom 14.2.10, Seite 38f.

Samstag, 20. Februar 2010

"Abzocker"-Vorlage

Stärkung der Aktionärsrechte: finde ich sinnvoll
Die Marktwirtschaft setzt den souveränen Eigentümer voraus. Die Garantie des Eigentums ist eine Staatsaufgabe. Wo Eigentumsrechte verletzt oder gemindert werden, sinkt der Wohlstand. (...) Im Grundsatz gilt: Wer zahlt, befiehlt. Und muss befehlen können. Aus gutem Grund: Die Eigentümer tragen die letzte Verantwortung. Sie haften mit ihrer Existenz.
Roger Köppel in der WeWo7.10, Seite 5.
GV bestimmt Entschädigungen von VR und GL
Der Kompromiss [Blocher/Minder] sieht vor, dss künftig die Generalversammlungen über die Gesamtbezüge der Verwaltungsräte und der Geschäftsleitungen bestimmen dürfen. (...) In Lohnfragen hat sich jüngst die Unsitte verbreitet, dass die Verwaltungsräte möglichst hohe Managersaläre genehmigen, um selber noch mehr für sich abzuzweigen.
Roger Köppel in der WeWo7.10, Seite 5.
Nicht gefallen tut mir die einjährige Wiederwahl des Verwaltungsrats. Das ist zu kurzfristig um Auswirkungen in strategischen Entscheidungen beurteilen zu können.

Dienstag, 11. November 2008

Wieso hohe Boni bezahlt werden

Auch Vermögends- und Investmentbanken weisen partnerschaftlichen Charakter auf. Durch den PC hat jeder Spezialist dort mit Bösrenzugang, Informationen und Kundendossiers so viel Macht, wie früher nur ganze Banken hatten. Daher werden, trotz allen Regelungen, die Kader der dritten oder vierten Ebenen weiterhin mit hohen Boni gebunden, sonst machen sie eine eigene Firma auf. Und deshalb sind Grossbanken heute eigentlich Partnerschaften der Kader, die zusammen mehr Gewinn abräumen, als sie den Aktionären zugestehen.
Beat Kappeler in der NZZaS vom 9.11.08, Seite 39.
Ich bin trotzdem für eine Stärkung der Aktionärsrechte, u.a. für einen Einfluss der GV auf die Entlöhnung des VR und GL.

Freitag, 24. Oktober 2008

Konkursrecht für die Finanzbranche

Ich schliesse mich Konrad Hummler und Thomas Straubhaar an: Die Finanzbranche braucht ein Konkursrecht.

Die Aktonäre sind zuwenig zur Kasse gebeten worden: Wer investiert, geht ein Risiko ein. Geht eine Bank Konkurs, verliert er seinen Einsatz. Straubhaar denkt noch weiter und fordert, ein Finanzinstitut Konkurs gehen zu lassen, das gesamt Eigenkapital dafür einzusetzten und umgehend danach die Rechtsform zu ändern, bzw. die Bank zu verstaatlichen. Mit der Verstaatlichung fielen auch die Arbeitsverträge und die damit verbundenen horrenden Bonusvorstellungen, wobei der Sparer gar nichts davon mitbekommt und gesicherte Einlagen hat.

Das Intervienieren des Staates bei der UBS war notwendig, doch falsch und auch falsch gemacht. Zurzeit herrscht eine unbefriedigene Corporate Governance, unklare Verhältnisse. Notwendig war es lediglich, weil nicht die Bank an sich, sondern der Finanzplatz Schweiz und damit die gesamte Volkswirtschaft der Schweiz auf dem Spiel stehen. Die Banken hätten niemals so gross werden dürfen (to big to fail). Eine Zerstückelung und Auftrennung der UBS (die Kurer bereits begonnen hat) wäre wünschenswert - wohl auch der CS.

Dienstag, 29. April 2008

staatliche Geschenke

Auch ich bin ansatzweise darauf hineingefallen: Die "Gratis"-Rettungsmassnahmen der Notenbanken in der Höhe mehrerer hundert Milliarden USD, GBP, EUR und CHF für die kriselnden Banken.
"Damit sollen Gewinne privatisiert und Verluste sozialisiert werden."
Das sind aber keine Geschenke: Die von den Notenbanken zur Verfügung gestellte Liquidität muss von den Banken wieder zurück bezahlt werden. Da das Interbankengeschäft zusammen brach, musste die Notenbank die Liquidität zur Verfügung stellen. Das ist ihre Aufgabe und deshalb wurde sie überhaupt gegründet, die Geldversorgung von Volkswirtschaften sicher zu stellen.

Auf der Seite der Banken aber, wurden bis heute 270 Milliarden abgeschrieben, gemäss einer Erhebung der Commerzbank. Und es wurden 163 Milliarden Dollar neues Kapital eingeschleust. Der Aktionär hat also schlussendlich die Finanzeskapaden zu tragen, nicht der Staat.

Nicht so aber bei den immensen Zahlungen der USA und jetzt auch in Spanien an hunderttausende insolvente Hausbesitzer, um deren Hypothekenlast zu lindern.
(...) hier werden keine Banken gerettet, denn diese haben die entsprechenden Hypotheken grossenteils schon abgeschrieben. Sondern hier retten ziemlich demagogische Politiker Hunderttausende wirtschaftlicher Analphabeten, welche unglaubliche Hypothekarverträge unterschrieben hatten. (...) Hier wird der insolvente untere Mittelstand gerettet, hier sozialisiert der Staat die Folgekosten privater Dummheit und Gier.
Beat Kappeler in der NZZaS vom 27.4.08, Seite 45.
...und das belastet die Staatskasse direkt und ohne Gegenleistung.

Montag, 26. November 2007

Schwächen des Aktienrechts

  • Wie bereits erwähnt, nimmt das schweizerische Aktienrecht zu wenig Rücksicht auf die "Staats- und Versorgungssicherheit eines Landes" und schützt Unternehmen welche "schwer ersetzbare Versorgungsleistungen erbringen" zu wenig. Dies ist wegen den zunehmenden Vermögen relevant, welche in absehbarer Zeit in die Schweiz investiert werden. Hier wäre laut Konrad Hummler eine "Liste dieser Sonderfälle" zu erstellen, bei welchen der Bundesrat gegen entscheidende Veränderungen im Aktionariat intervenieren kann.
  • Dominique Bidermann, Ethos-Direktor, schlägt Lösungen gegen übertriebene Lohnsysteme vor (WW47.07, Seite 10). Mehr Transparenz ist lediglich die halbe Lösung. Die Aktionäre sollen eine Kontrolle über die Cheflöhne haben, z.B. in Form eines Lohnvorschlages, welches von den Aktionären abgesegnet werden muss. Damit müssen hohe Löhne detailliert und einleuchtend begründet werden können.
  • Zu viele Aktionärsrechte können eine Unternehmung aber auch lähmen. So geschehen bei Spiegel-Chef Stefan Aust. Seine Unterstellten, die Mitarbeiter, besitzen 50.5 Prozent. Entsprechend äusserten seine Mitarbeiter ihren Unmut über ihren Chef an der GV und wählten ihn ab. Ausgerechnet in einem Jahr mit einer zweistelligen Umsatzrendite (Erich Wiedemann in der WW47.07, Seite 9). Hier treffen unterschiedliche Absichten/Motivationen problematisch aufeinander.