- Die Signalwirkung ist verheerend: Wer es völlig verbockt, kriegt 50% geschenkt. "Ihr müsst zwar sparen, doch wir haben auch schon Geld bereit, falls ihr nicht wollt."
- Die von der EU initiierte Finanztransaktionssteuer um spekulative Geschäfte zu verbieten findet wohl kaum auf diesem hochspekulativen Fonds Anwendung.
- Da unter keinen Umständen die führenden Politiker am ganzen Schlammassel schuld sein können, suchen sie die Schuldigen ausserhalb und verlangen von den Banken eine Kernkapitalaufstockung. Dies in einer bereits jetzt schon angespannten Situation. Dadurch werden die Banken bei der Kreditvergabe zurückhaltender, was wiederum die Wirtschatsentwicklung schwächt.
Donnerstag, 27. Oktober 2011
Langfristig wird der Euro nicht überleben
Mittwoch, 10. August 2011
Röschtigraben bei Steuerniveau
Quelle: Weltwoche 30/31.11, Seite 50.
Die Haltung gegenüber dem Staat (etatistisch oder skeptisch) manifestiert sich auch beim Steuerniveau.
Donnerstag, 26. Mai 2011
Rückblick auf die Unternehmersteuerreform II
- behebt einen systematischen Fehler
- Das Nennwertprinzip wird durch das Kapitaleinlageprinzip ersetzt
- wurde im Februar 2008 durch das Volk angenommen
Nennwertprinzip: Nur das Nominalkapital einer Unternehmung darf steuerfrei an die Aktionäre zurück geführt werden. Das ist falsch, da ein Aktionär Geld zurück erhält, welches ihm bereits gehört.
Kapitaleinlageprinzip: Nur noch die Ausschüttung von erarbeiteten Gewinnen ist steuerpflichtig.
Wenn der Bund nicht ungerechterweise doppelt kassiert, nimmt er nur noch einfach Geld ein. Gewisse Kommentatoren sprechen von "Steuerausfällen". Doch vergessen geht, dass die Behebung von diesem Fehler die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Schweiz erhöht hat:
Gemäss Bunderat stammen von den bislang rund 230 Milliarden Franken gemeldeten Kapitaleinlagen immerhin rund 68 Milliarden Franken von Unternehmen, die ab 2008 zugezogen sind. Diese brachten neues Kapital und damit zusätzliches Substrat für die Gewinn- und Kapitalsteuern. Zudem wurden Arbeitsplätze geschaffen.
Peter Uebelhart, Partner bei KPMG, in der WeWo17.11, Seite 42.
Dienstag, 24. Mai 2011
Was braucht Italien?
Italien braucht mehr Markt, mehr Wettbewerb. Das Gewicht des Staates ist in Italien zu gross. Der Staat sollte einige Unternehmen, die in seinem Besitz sind, verkaufen. Nötig ist eine weitere Liberalisierung des Arbeitsmarkts. Es braucht eine Bildungsreform, die darauf abzielt, dass Leistung honoriert wird. An den italienischen Universitäten zählt Leistung zu wenig, persönliche Beziehungen zu viel. Das ist frustrierend für motivierte Junge; sie wandern ins Ausland ab. Italien braucht auch eine Justizreform. Die Verfahren dauern unglaublich lange, und das ganze System ist zu teuer und teilweise verpolitisiert. In diesem Punkt hat Berlusconi nicht ganz unrecht. Vor allem aber braucht Italien eine Steuerreform. Die Steuern sind zu hoch, die Steuerverwaltung ist gross und träge.
Franco Debenedetti, ehemalige Senator, mitte-links im Interview mit Francesco Benini in der NZZaS vom 22.05.2011, Seite 25.
Donnerstag, 31. März 2011
Argumente gegen das Grundeinkommen
- 2500 CHF sind nicht finanzierbar ohne massive Steuer- oder Abgabenerhöhungen
- die sozialen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt
Die jährlichen Sozialausgaben der Schweiz - oder Deutschlands - werden auf den Kopf umgerechnet, was in der Schweiz 18 763 Fr. ergeben soll. Doch in diesen Gesamtausgaben werden die laufende Ersparnis der zweiten Säule und deren Renten gleich mitgerechnet und mitverteilt. Ohne diese private Spartätigkeit und ihre Früchte machen die Sozialausgaben gerade einmal gut 10 000 Fr. pro Kopf aus.--> Ohne Pensionskassen reicht es also nur zu gut 800 Fr. monatlichem Grundeinkommen
vgl:
- häufigste Ehepaarrente der AHV deutlich über 3000 Fr.
- Suva-Renten 7000 Fr. und mehr
- Invalide mit Ergänzungsleistungen Tausende Franken erhalten
- arbeitslose Männer im Schnitt 3255 Fr. beziehen
2. die qualitativen Argumente
- Arbeit wird aufgegeben: Mit der Grundsicherung lassen viele kleine Einkommensbezüger die Arbeit fahren, Immigranten, Berufseinsteiger, Teilzeitbeschäftigte, Alleinerziehende, mitverdienende Frauen. Die Erwerbsbeteiligung würde dramatisch sinken, wie es in den europäischen Wohlfahrtsstaaten begann.
- Jene, die doch noch weiterarbeiten werden drakonisch von der progressiven Besteuerung bestraft
- Die Grenzen müssten dicht gemacht werden - ansonsten glänzt der Honigtopf Schweiz noch stärker
- Die Parteien würden immer das Maximum versprechen, und die Bürger würden glauben, sie könnten ihr Auskommen an der Urne anstatt mit Anstrengung erreichen. Die wenigen Leistungswilligen würden überstimmt.
Beat Kappeler in der NZzaS vom 27.03.2011, Seite 35.
Mittwoch, 4. August 2010
Finanzierung der Sozialwerke
Wir müssen uns aber eine intelligentere Finanzierung [der Sozialwerke] überlegen und uns fragen: Ist es sinnvoll, für die Sozialwerke die Arbeit zu besteuern?Das Paradoxon - Arbeit zu besteuern (zu bestrafen) obwohl man eigentlich will, dass möglichst viele Leute viel arbeiten - ist noch nicht gelöst. Eine Finanzierung über die Erbschaftssteuer klingt fair - fragt sich aber, welches Ausmass diese annimmt. In sich schlüssig ist sie auch, da sie von den Priviligierten nimmt und den Unterpriviligierten gibt - fragt sich einfach, ob man diese Umverteilung auch möchte.
Sinnvoll wäre eine nationale Erbschaftssteuer - was eigentlich eine freisinnige Forderung ist. In der Schweiz sollen in den nächsten zwanzig Jahren 45 Milliarden Franken vererbt und auf diese Weise Leute ohne Gegenleistung massiv privilegiert werden. Da würde eine Erbschaftssteuer für die Finanzierung der Sozialwerke durchaus Sinn machen.
Martin Waser, Vorsteher des Sozialdepartements Zürich, im Interview von Lukas Häuptli in der NZZaS vom 1.08.2010, Seite 8.
Dienstag, 27. Juli 2010
EU-Beitritt kommt nicht in Frage
Eine Forschungsgruppe um den Rechtsprofessor Thomas Cottier hat die Schweizer Gesetzesrevisionen von 2004 bis 2007 untersucht und kam zum Schluss, dass in 15 Prozent der Fälle EU-Recht vollständig und in weitere 33 Prozent teilweise übernommen wurde.EU-Beitritt:
Michael Furger in der NZZaS vom 25.07.10, Seite 18.
Wir befinden uns in einer skurrilen EU-Passivmitgliedschaft.
Dieter Freiburghaus in der NZZaS vom 25.07.10, Seite 18.
das würde noch irgendwie gehen:
- freier Marktzugang, auch bzgl. Landwirtschaft
- MwSt auf mindestens 15% anheben (im Gegenzug könnte man die direkte Bundessteuer abschaffen)
das steht in einem krassen Missverhältnis:
- 18 von 750 Sitzen im EU-Parlament
- 10 von 345 Stimmen in der zweiten Kammer, der EU-Legislativen
- 1 Richter
- jährlicher Beitrag: CHF 3.4 Mrd. (Stand 2006)
das geht gar nicht:
- starke Einschränkung der Souverenität und der direkten Demokratie
- ausufernde Bürokratie; gigantischer, teurer Verwaltungsapparat
- EU-Steuerverständnis (Bürger für Staat, nicht Staat für Bürger; Verlust der (finanziellen) Privatsphäre)
- keine eigene Währungspolitik
- Personenfreizügigkeit mit gewissen Ländern (bspw: JungeUngebildeteGewaltbereiteOsteuropäer)
In Anlehnung an Michael Furger in der NZZaS vom 25.07.10, Seite 18f.
Samstag, 6. Februar 2010
Sozialhilfebetrüger-CD
Man stelle sich vor, der Stadt Zürich wird eine CD mit Daten von 5000 Sozialhilfebetrügern angeboten, Köppel wäre der erste, der sich darüber aufregen würde, wenn die Stadt nicht freudig zugreifen würde.
Daniel Vischer, grüne Nationalrat, im Blick am Abend vom 4. Februar 2010, Seite 2f
Montag, 21. Dezember 2009
Abgeltungssteuer könnte Entwicklungshilfe erübrigen
In Anlehnung an Charlotte Jacquemart in der NZZaS vom 20.12.09, Seite 44f.
Dienstag, 18. August 2009
Von der Verrechnungssteuer zur Abgeltungssteuer
Der Vorschlag sieht vor, dass die Banken auf Erträgen der verwalteten Vermögen eine Steuer erheben und auf anonymer Basis dem Fiskus überweisen. ausländische Staaten akzeptieren diese Quellsteuer in bilateralen Abkommen mit der Schweiz als Alternative zu einer ordentlichen Versteuerung. Wegen dieses Abgeltungs-Charakters und weil diese Quellsteuer "wasserdicht" ist, kann sie nicht mit dem EU-Zinsbesteuerungsabkommen oder der Schweizer Verrechnungssteuer verglichen werden – beide können leicht umgangen werden.
Markus Städeli in der NZZaS vom 16.08.09, Seite 10.
Am Anfang war der Vorschlag der FDP: Sie will die Verrechnungssteuer in der Höhe von 35 Prozent abschaffen und durch eine Quellsteuer mit Abgeltungscharakter in der Höhe von 15 bis 25 Prozent auf alle tatsächlichen Vermögenserträge von Schweizern und Ausländern ersetzen. "Die Steuerbasis würde gegenüber der Verrechnungssteuer und dem geltenden EU-Zinsbesteuerungsabkommen verbreitert, zudem entfiele die heutige Deklarationspflicht für die Steuerzahler", sagt FDP-Ständerat Rolf Schweiger.
Heidi Gmür in der NZZaS vom 16.08.09, Seite 10.
Sollten andere Staaten nicht damit einverstanden sein, kann dies nur zwei Gründe haben:
- Entweder ist Ihnen die Besteuerung zu tief und sie möchten ihre wohlhabenden Bürger noch stärker enteignen
- Oder sie möchten den Namen des Steuerpflichtigen und damit den gläsernen Bankkunden. Sie missachten die Privatsphäre ihrer Bürger.
So oder so wären dies sozialistische Tendenzen.