Mittwoch, 18. April 2012

Schulische Elternpflichten

Vorstösse an den Kantonsrat der Schwyzer Arbeitsgruppe:

  1. Bei Auffälligkeiten werden die Eltern beigezogen und im Verweigerungsfall mit bis zu 1000 CHF gebüsst.
  2. Droht Schülern ein Lehr- oder Schulabbruch werden die Eltern benachrichtigt, auch wenn die Kinder bereits volljährig sind. Schliesslich sind die Eltern gesetztlich auch verpflichtet, die Erstausbildung zu finanzieren.
  3. Schulen dürfen Informationen über Schüler einholen von vorgängigen Schulen.
Janko Skorup im 20min vom 18.4.12, Seite 8

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