- Bei Auffälligkeiten werden die Eltern beigezogen und im Verweigerungsfall mit bis zu 1000 CHF gebüsst.
- Droht Schülern ein Lehr- oder Schulabbruch werden die Eltern benachrichtigt, auch wenn die Kinder bereits volljährig sind. Schliesslich sind die Eltern gesetztlich auch verpflichtet, die Erstausbildung zu finanzieren.
- Schulen dürfen Informationen über Schüler einholen von vorgängigen Schulen.
Janko Skorup im 20min vom 18.4.12, Seite 8
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