Dienstag, 22. Juli 2008

"Nötigung"

  • Verurteilungen 1991: 300
  • Verurteilungen 2006: 800

  • Verzeigungen 1991: 500
  • Verzeigungen 2006: 1800

Auswuchs einer Mimosengesellschaft: Die Verzeigungen bei der Körperverletzungen haben sich verdreifacht, immer mehr Untaugliche, mehr psychisch invalide, mehr üble Nachrede, etc. Nötigung ist bspw. wenn eine Frau von einem Mann mit dem Messer an der Kehle aufgefordert wird, ihm einen zu blasen, ansonsten sie aufgeschlitzt wird. Das ist Nötigung. Ein paar SMS verschicken unter falschem Namen... das ist lächerlich und grenzt an Rechtsmissbrauch.
Bei den Nötigungsfällen geht es sehr oft um Alltagsfälle, zum Beispiel um zu nahes Auffahren auf der Autobahn.

Eine Strafanzeige wegen Nötigung erlaubt auch elegant, einen Kontrahendten unter Druck zu setzen und eigene privatrechtliche Interessen durchzusetzten. Und zwar ohne finanzielle Aufwendungen, da Nötigung ein Offizialdelikt ist und in jedem Fall ein Strafverfahren eröffnet werden muss.
Marcel Niggli, Strafrechtsprofessor an der Universittät Freiburg
Viele Strafverfahren werden eingestellt, weil sich die Vorwürfe als haltlos erweisen oder weil Anzeigeerstatter und Angeschuldigter sich aussergerichtlich finden. Das Opfer zieht seine Strafanzeige zurück, der Angeschuldigte zahlt Geld. Siehe Armeechef Roland Nef.
Lukas Häuptli in der NZZaS vom 20.7.08, Seite 9.
Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen Nef eingestellt.

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