Freitag, 11. November 2011

Wenn (fremde) Richter über uns verfügen

  • 1988 besetzt der Verein Rhino (Vereinszweck: illegale Hausbesetzungen) mehrere leerstehende Häuser in Genf.
  • Erst 2005 - nach einem Urteil des Bundesgerichts - leitet der Generalstatsanwalt die verlangte Räumung ein.
Wei bei so vielen Rechtsstreitereien geht es hier um eine Güterabwägung:

Das Recht, einen Verein zu gründen vs. Das Eigentumsrecht des Besitzers

Da der Vereinszweck gegen das Gesetz verstösst, wird er gerichtlich aufgelöst. So einfach wäre das - und innerst kürzester Zeit abhandelbar.

Nun beginnt aber der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg der Schweiz reinzuquatschen: Mit juristischer Kakophonie, Gesetzesverdrehungen und linker Parteiigkeit kommt es zum gegenteiligen Urteil.
Der EGMR verletzt seit längerem den Grundsatz, dass er mit der nötigen Zurückhaltung über die Einhaltung der Menschenrechte in Europa wachen und sich nicht zum Gesetzgeber aufschwingen sollte. Neu und erschreckend ist, dass er jetzt sogar illegale Vereine schützt, die in einem demokratischen Rechtsstaat nichts zu suchen haben. Das ist eine Perversion der Menschenrechte.
Ähnliches droht uns, wenn wir in der Schweiz der Verfassungsgerichtsbarkeit zustimmen...

In Anlehnung an Martin Schubarth in der WeWo44.11, Seite 35.

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