Donnerstag, 20. März 2008

Integrationsunwille

Ein tyrannisierender, integrationsunwilliger Türke wurde ausgewiesen. Das Bundesgericht lässt ihn jetzt wieder in die Schweiz.
Ausweisung, weil der Vater wiederholt ein Verhalten an den Tag legte, das mit den Grundwerten der Schweiz nicht vereinbar ist. Der Mann hatte sich einer sehr strengen Auslegung des Islam zugewandt (...) Dieser Mann liess sich in keiner Weise integrieren, er weigerte sich, die Sprache zu lernen, er lebte von der IV-Rente seiner Frau und übte auf seine Familie einen grossen Druck aus.

Das Bundesgericht vertritt nun die Meinung, solange ein Ausländer mit Niederlassung nicht schwere Straftaten begehe, dürfe keine weitergehende Assimilation verlangt werden; fehlender Integrationswille sei kein Grund für eine Ausweisung. Das kann ich nicht nachvollziehen.

Doch das neue Ausländergesetz will eine stärkere Integration. Wir müssen aufpassen, dass wir aus falscher Toleranz nicht Parallelgesellschaften bekommen
Karin Keller-Sutter, St. Galler Polizeidirektorin interviewt von Alex Baur in der WW11/08, Seite 21.
Eine Aufenthaltsbewilligung C darf nicht einfach so erteilt werden. Grundsätzlich wäre eine Aufenthaltsbewilligung B zu erteilen, welche an Integrationsbemühungen geknüpft ist.

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