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Freitag, 6. Mai 2011

Strahms Vorschläge zum Migrantenproblem

Zuwanderung ausländischer Personen in die Schweiz:
  • 2010: 134'000
  • 2009: 132'000
Gesucht ist ein Inlandkonzept für eine Einwanderungspolitik, die sich einerseits mit dem EU-Freizügigkeitsrecht verträgt und gleichzeitig die Einwanderung und deren Folgewirkungen steuert. Und ich würde beifügen: Es braucht ein Konzept mit konsequenten, aber humanitär verträglichen Regeln im Inland - pragmatisch, unideologisch, wirkungsorientiert.

1. Anstieg der Sockelarbeitslosigkeit und Verdängung in Sozialsysteme
Besser Qualifizierte verdrängen die schlechter Qualifizierten in die Sozialsysteme. Dadurch steigt zwar die Servicequalität doch ebenso steigt deswegen die Sockelarbeitslosigkeit mit jeder Konjunkturflaute kontinuierlich an.
Rund 60% der Sozialhilfeempfänger sind Ausländer oder Eingebürgerte mit Migrationshintergrund

2. Zuwanderung in den Arbeitsmarkt, nicht in die Sozialsysteme
  • Immigranten mit befristetem Arbeitsvertrag: Entzug der Aufenthaltsbewilligung nach sechs Monaten Aufenthalt in der Schweiz ohne Arbeit
  • Immigranten mit unbefristetem Arbeitsvertrag: Entzug der Aufenthaltsbewilligung, wenn sie in den letzten zwölf Monaten des fünfjährigen Aufenthalts keine Arbeit hatten.
Diese strenge Bindung an den Arbeitsaufenthalt ist längst unterlaufen worden dadurch, dass sich viele Erwerbslose mit Aufenthalter-Ausweis beim Sozialamt melden, weil das übertrieben hohe Niveau der Schweizer Sozialleistungen wie ein Honigtopf wirkt.

3. automatischer Datenaustausch unter den zuständigen Ämtern
Die Migrationsämter wissen nicht, welche Personen längere Zeit arbeitslos waren und das Aufenthaltsrecht verwirkt hätten.
Das Seco sperrt diesen notwendigen Austausch unter Migrationsämtern, ALV, IV, RAV, Berufsberatung und Sozialhilfe

4. (...)

5. Willkommensgespräch und Vereinbarungen
Wer in die Schweiz einreist, soll offiziell begrüsst werden. Und soll gleichzeitig mit dem Aufenthalter-Ausweis offiziell Kenntnis über Rechte, Pflichten, Spracherwerb und Beratungsstellen, etwa über die Berufsberatung für Jugendliche, erhalten.
Abschluss einer Integrationsvereinbarung zwischen der Zuwandererfamilie und dem Migrationsamt über Anstrengungen zur Integration.
Seit 2008 sind nur etwa hundert Integrationsvereinbarungen abgeschlossen worden; in der Romandie keine einzige. Das Prinzip «Fördern und Fordern» muss in der Integrations-Gesetzgebung verankert werden.

6. Spracherwerb ist Pflicht
Durch die Parallel-Immigration von bildungsfernen Schichten gibt es Italienerinnen, Portugiesinnen, Bosnierinnen, die sich seit zwei, drei Jahrzehnten in der Schweiz aufhalten und die hiesige Sprache dennoch nicht beherrschen.
Sprache --> Berufsbildung --> Arbeitsmarkt --> Integration
Weitere Kurse zur Vermittlung von Grundkompetenzen sind ebenfalls vorgeschrieben, zum Beispiel von Alltags-Mathematik, Alltags-Informatik und zivilrechtlichem Grundwissen. Das muss lückenlos auch für den Familiennachzug gelten. (2010: 43'600 Personen)

7. Gleichwertigkeit und Anerkennung von Diplomen
gymnasiale Maturitätsquote CH: 18%, D: 41%, F: 52%, I: 77%
Gut qualifizierte Schweizer mit höherem Fachausweis oder höheren eidgenössischen Berufsprüfungen werden in Grossfirmen mit ausländischen Managern, die das schweizerische Berufsbildungssystem nicht kennen, durch junge ausländische Universitätsabgänger konkurrenziert oder bei der Beförderung verdrängt.
--> Das schweizerische Diplom der höheren Fachschulen muss neben der deutschsprachigen Bezeichnung auch den Titel des «Professional Bachelor» erhalten.

8. Anrufung der Ventilklausel
Wenn die Zuwanderung aus der EU mehr als 10 Prozent gegenüber dem Durchschnitt der drei Vorjahre ansteigt, besteht EU-rechtlich die Möglichkeit, mit einer Ventilklausel eine Zuwanderungsbegrenzung einzuführen.
Die vollständige Freizügigkeit gegenüber Rumänien und Bulgarien ist überdies - ebenfalls EU-kompatibel - bis 2016 verschiebbar.

9. (...)

10. Sachplan Wohnen und Raumplanungsmassnahmen
Gefragt ist die Erstellung eines Sachplans Wohnen. Der Bund muss die gesetzliche Grundlage schaffen. Die Kantone sind dann gefordert und frei, entsprechende Wohnbauzonen auszuscheiden und zu reservieren, verbunden vielleicht mit Erschliessungspflichten, mit Massnahmen gegen die Baulandhortung und zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus.

In Anlehnung an Rudolf Strahm in der NZZaS vom 01.05.2011, Seite 24f.

Samstag, 6. November 2010

Kriminalitätsstatistik

676'309 registrierte Straftaten
Tatsächlich handelt es sich bei dieser Zahl für das Jahr 2009 lediglich um Anzeigen, nicht um Verurteilungen. Die Schuld der mutmasslichen Täter ist nicht bewiesen.
446'505 registrierte Fälle
Dies ist die Zahl der 2009 begangenen Verbrechen. Dass sie um rund ein Drittel unter der Anzahl Straftaten liegt, hat folgenden Grund: Wenn einer etwa in einem Restaurant randaliert, dabei jemanden schlägt und auch noch einen Polizisten beleidigt, resultieren daraus mindestens drei Strafanzeigen (Sachbeschädigung, Körperverletzung, Beamtenbeleidigung, allenfalls auch noch Widerstand gegen die Staatsgewalt).
48 Prozent der Anzeigen gegen Ausländer
Unter den angezeigten Ausländern sind auch Asylsuchende, Grenzgänger, Touristen sowie Personen, die ausschliesslich für ein Delikt ins Land gekommen sind (Kriminaltouristen), zusammengefasst. Hingegen stellen Ausländer mit Wohnsitz in der Schweiz lediglich 28 Prozent der Verdächtigten - also fünf Prozentpunkte mehr als der Ausländeranteil an der Wohnbevölkerung, der bei 23 Prozent liegt.
Kriminelle Ausländer
Sowohl die SVP-Initiative als auch der Gegenvorschlag wollen, dass kriminelle Ausländer ausgeschafft werden. Beide Vorschläge würden allerdings nur die ständige ausländische Wohnbevölkerung (B- und C-Ausweis) treffen, denn nur eine erteilte Aufenthaltsbewilligung kann auch entzogen werden. Alle andern müssen bei einer Verurteilung ohnehin das Land verlassen. Gerade schwerwiegende Straftaten wie Drogen- und Menschenhandel werden aber oft von Ausländern ohne Aufenthaltsbewilligung begangen.
350 bis 400 Ausgewiesene pro Jahr
Der jüngste Bericht der Schweizerischen Forums für Migrations- und Bevölkerungsstudien korrigiert diese Zahl massiv nach oben und damit die Erfolgsprognosen der SVP und der Initianten des Gegenvorschlags massiv nach unten. 2009 waren 750 kriminelle Ausländer ausgewiesen worden. Mit dem Gegenvorschlag würde sich damit nichts verändern, bei der Initiative würde allerhöchstens doppelt statt, wie behauptet, vier- bis fünfmal so häufig ausgewiesen.
70 Prozent Ausländeranteil bei Häftlingen
Die Zahl von 2009 enthält auch Untersuchungshäftlinge, die nicht rechtsgültig verurteilt sind, sowie Zwangsmassnahmen nach Ausländergesetz. Ohne diese dürften laut Bundesamt für Statistik prozentual ähnlich viele Ausländer inhaftiert gewesen sein wie 2008: um 63 Prozent. Genaue Zahlen liegen in einigen Monaten vor.

Andrea Haefely im Beobachter

Donnerstag, 20. März 2008

Integrationsunwille

Ein tyrannisierender, integrationsunwilliger Türke wurde ausgewiesen. Das Bundesgericht lässt ihn jetzt wieder in die Schweiz.
Ausweisung, weil der Vater wiederholt ein Verhalten an den Tag legte, das mit den Grundwerten der Schweiz nicht vereinbar ist. Der Mann hatte sich einer sehr strengen Auslegung des Islam zugewandt (...) Dieser Mann liess sich in keiner Weise integrieren, er weigerte sich, die Sprache zu lernen, er lebte von der IV-Rente seiner Frau und übte auf seine Familie einen grossen Druck aus.

Das Bundesgericht vertritt nun die Meinung, solange ein Ausländer mit Niederlassung nicht schwere Straftaten begehe, dürfe keine weitergehende Assimilation verlangt werden; fehlender Integrationswille sei kein Grund für eine Ausweisung. Das kann ich nicht nachvollziehen.

Doch das neue Ausländergesetz will eine stärkere Integration. Wir müssen aufpassen, dass wir aus falscher Toleranz nicht Parallelgesellschaften bekommen
Karin Keller-Sutter, St. Galler Polizeidirektorin interviewt von Alex Baur in der WW11/08, Seite 21.
Eine Aufenthaltsbewilligung C darf nicht einfach so erteilt werden. Grundsätzlich wäre eine Aufenthaltsbewilligung B zu erteilen, welche an Integrationsbemühungen geknüpft ist.

Dienstag, 22. Januar 2008

Sozialmissbrauch durch Migranten

Die Inspektoren gegen den Missbrauch von Sozialhilfegeldern haben bis jetzt 21 Personen überführt und eine Schadensumme von 860'000 Franken aufgedeckt.

Anfang Juli 2007 verschärfte Zürich mit drei neuen Sozialdetektiven die Gangart gegen den Missbrauch von Sozialhilfegeldern. Gemäss einer ersten Bilanz haben diese bisher 100 Ermittlungen durchgeführt, 29 wurden abgeschlossen. 76 Prozent aller Betroffenen haben einen «Migrationshintergrund». (Tagi)
Als ob man etwas anderes zu erwarten gehabt hätte, ts! Wie Christoph Mörgeli im SonnTalk vom 20.1.08 auf Tele Züri sagte:
Wir haben die Fürsorge eigentlich für Schweizer Fälle gemacht. Heute ist das nicht mehr der Fall. Es dürften 70 bis 80 Prozent Immigranten oder eingebürgerte Immigranten sein. Die kommen sofort ans Sozialsystem. Und das ist ein Riesenproblem.
Das war am 20. Januar. Zwei Tage später hat man nun Gewissheit: Mörgeli hatte sehr recht. Jetzt sind Massnahmen gefordert: ein Strafverfahren und die vom Volk mit 70% gutgeheissene "Ausweisung krimineller Ausländer".