Freitag, 6. Mai 2011

Strahms Vorschläge zum Migrantenproblem

Zuwanderung ausländischer Personen in die Schweiz:
  • 2010: 134'000
  • 2009: 132'000
Gesucht ist ein Inlandkonzept für eine Einwanderungspolitik, die sich einerseits mit dem EU-Freizügigkeitsrecht verträgt und gleichzeitig die Einwanderung und deren Folgewirkungen steuert. Und ich würde beifügen: Es braucht ein Konzept mit konsequenten, aber humanitär verträglichen Regeln im Inland - pragmatisch, unideologisch, wirkungsorientiert.

1. Anstieg der Sockelarbeitslosigkeit und Verdängung in Sozialsysteme
Besser Qualifizierte verdrängen die schlechter Qualifizierten in die Sozialsysteme. Dadurch steigt zwar die Servicequalität doch ebenso steigt deswegen die Sockelarbeitslosigkeit mit jeder Konjunkturflaute kontinuierlich an.
Rund 60% der Sozialhilfeempfänger sind Ausländer oder Eingebürgerte mit Migrationshintergrund

2. Zuwanderung in den Arbeitsmarkt, nicht in die Sozialsysteme
  • Immigranten mit befristetem Arbeitsvertrag: Entzug der Aufenthaltsbewilligung nach sechs Monaten Aufenthalt in der Schweiz ohne Arbeit
  • Immigranten mit unbefristetem Arbeitsvertrag: Entzug der Aufenthaltsbewilligung, wenn sie in den letzten zwölf Monaten des fünfjährigen Aufenthalts keine Arbeit hatten.
Diese strenge Bindung an den Arbeitsaufenthalt ist längst unterlaufen worden dadurch, dass sich viele Erwerbslose mit Aufenthalter-Ausweis beim Sozialamt melden, weil das übertrieben hohe Niveau der Schweizer Sozialleistungen wie ein Honigtopf wirkt.

3. automatischer Datenaustausch unter den zuständigen Ämtern
Die Migrationsämter wissen nicht, welche Personen längere Zeit arbeitslos waren und das Aufenthaltsrecht verwirkt hätten.
Das Seco sperrt diesen notwendigen Austausch unter Migrationsämtern, ALV, IV, RAV, Berufsberatung und Sozialhilfe

4. (...)

5. Willkommensgespräch und Vereinbarungen
Wer in die Schweiz einreist, soll offiziell begrüsst werden. Und soll gleichzeitig mit dem Aufenthalter-Ausweis offiziell Kenntnis über Rechte, Pflichten, Spracherwerb und Beratungsstellen, etwa über die Berufsberatung für Jugendliche, erhalten.
Abschluss einer Integrationsvereinbarung zwischen der Zuwandererfamilie und dem Migrationsamt über Anstrengungen zur Integration.
Seit 2008 sind nur etwa hundert Integrationsvereinbarungen abgeschlossen worden; in der Romandie keine einzige. Das Prinzip «Fördern und Fordern» muss in der Integrations-Gesetzgebung verankert werden.

6. Spracherwerb ist Pflicht
Durch die Parallel-Immigration von bildungsfernen Schichten gibt es Italienerinnen, Portugiesinnen, Bosnierinnen, die sich seit zwei, drei Jahrzehnten in der Schweiz aufhalten und die hiesige Sprache dennoch nicht beherrschen.
Sprache --> Berufsbildung --> Arbeitsmarkt --> Integration
Weitere Kurse zur Vermittlung von Grundkompetenzen sind ebenfalls vorgeschrieben, zum Beispiel von Alltags-Mathematik, Alltags-Informatik und zivilrechtlichem Grundwissen. Das muss lückenlos auch für den Familiennachzug gelten. (2010: 43'600 Personen)

7. Gleichwertigkeit und Anerkennung von Diplomen
gymnasiale Maturitätsquote CH: 18%, D: 41%, F: 52%, I: 77%
Gut qualifizierte Schweizer mit höherem Fachausweis oder höheren eidgenössischen Berufsprüfungen werden in Grossfirmen mit ausländischen Managern, die das schweizerische Berufsbildungssystem nicht kennen, durch junge ausländische Universitätsabgänger konkurrenziert oder bei der Beförderung verdrängt.
--> Das schweizerische Diplom der höheren Fachschulen muss neben der deutschsprachigen Bezeichnung auch den Titel des «Professional Bachelor» erhalten.

8. Anrufung der Ventilklausel
Wenn die Zuwanderung aus der EU mehr als 10 Prozent gegenüber dem Durchschnitt der drei Vorjahre ansteigt, besteht EU-rechtlich die Möglichkeit, mit einer Ventilklausel eine Zuwanderungsbegrenzung einzuführen.
Die vollständige Freizügigkeit gegenüber Rumänien und Bulgarien ist überdies - ebenfalls EU-kompatibel - bis 2016 verschiebbar.

9. (...)

10. Sachplan Wohnen und Raumplanungsmassnahmen
Gefragt ist die Erstellung eines Sachplans Wohnen. Der Bund muss die gesetzliche Grundlage schaffen. Die Kantone sind dann gefordert und frei, entsprechende Wohnbauzonen auszuscheiden und zu reservieren, verbunden vielleicht mit Erschliessungspflichten, mit Massnahmen gegen die Baulandhortung und zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus.

In Anlehnung an Rudolf Strahm in der NZZaS vom 01.05.2011, Seite 24f.

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