Ein Ehegatte kann verlangen, dass die Ehe für ungültig erklärt wird, wenn er (...) die Ehe geschlossen hat, weil er über wesentliche persönliche Eigenschaften des anderen absichtlich getäuscht worden ist (Art. 107, Ziff. 3, Schweizer Zivilgesetzbuch).
Ist die Jungfräulichkeit auch eine solche Eigenschaft? In einer Kultur der Schlampen wohl nicht... ;-)
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