Ich schliesse mich Konrad Hummler und Thomas Straubhaar an: Die Finanzbranche braucht ein Konkursrecht.
Die Aktonäre sind zuwenig zur Kasse gebeten worden: Wer investiert, geht ein Risiko ein. Geht eine Bank Konkurs, verliert er seinen Einsatz. Straubhaar denkt noch weiter und fordert, ein Finanzinstitut Konkurs gehen zu lassen, das gesamt Eigenkapital dafür einzusetzten und umgehend danach die Rechtsform zu ändern, bzw. die Bank zu verstaatlichen. Mit der Verstaatlichung fielen auch die Arbeitsverträge und die damit verbundenen horrenden Bonusvorstellungen, wobei der Sparer gar nichts davon mitbekommt und gesicherte Einlagen hat.
Das Intervienieren des Staates bei der UBS war notwendig, doch falsch und auch falsch gemacht. Zurzeit herrscht eine unbefriedigene Corporate Governance, unklare Verhältnisse. Notwendig war es lediglich, weil nicht die Bank an sich, sondern der Finanzplatz Schweiz und damit die gesamte Volkswirtschaft der Schweiz auf dem Spiel stehen. Die Banken hätten niemals so gross werden dürfen (to big to fail). Eine Zerstückelung und Auftrennung der UBS (die Kurer bereits begonnen hat) wäre wünschenswert - wohl auch der CS.
Freitag, 24. Oktober 2008
Konkursrecht für die Finanzbranche
Tags:
Aktionäre,
Banken,
Eigenkapital,
Finanzplatz,
Haftung,
Konkurs,
schweiz,
Statsinterventionen
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
1 Kommentar:
Verstaatlichung als first step... Pass aber auf, dass die meistn Löhne (auch hohe Löhne) gerechtfertigt sind durch Effizienz!
Eine UBS-Administration ist langfristig einfach Kommunismus: Wirtschaftlich schlecht und Wertzerstörend...
D.h. Man sollte die Konkursmasse retten und dann so schnell wie möglich wieder Privatisieren!
LG,
Dezi
Kommentar veröffentlichen