Es gäbe also ein moralisch gerechtfertigtes Eigentumsrecht, einen legitimen Anspruch auf Einkommen und Eigentum. Doch in Deutschland:
Der mutige Vorstoss des früheren Verfassungsrichters Kirchhof (1995), einen "Halbteilungsgrundsatz" grundgesetzlich zu verankern, also den Anspruch jedes Bürgers auf mindestens 50 Prozent seines Einkommens verbindlich zu machen, wurde von späteren Verfassungsrichtern nicht weiterverfolgt.Die Enteignung durch den deutschen Staat ist nicht legitim, sie widerspricht freiheitlichen Konzeptionen und ist ungerecht.
Staaten ohne Gerechtigkeit sind nicht besser als Räuberbanden.
Augustinus in "De civitate dei"
- 10% der am besten verdienenden Steuerpflichtigen bestreiten 55 % des Aufkommens der Einkommenssteuer.
- Gleichzeitig bezahlen die unteren 50% auf der Einkommensskala bloss 5%, die untersten 20% praktisch nichts (haben aber trotzdem das gleiche Wahlrecht).
- Inzwischen sollen 60% der Wahlberechtigten ganz oder teilweise auf Staatskosten leben.
- Der Fiskus nimmt über die Steuern immer mehr ein (mehr als je zuvor) und dies bei gleichzeitiger Verschuldung!
Sie vergessen, dass ihre Steuerpolitik zur Steuerflucht führt, zur Arbeitsverweigerung, zur Schwarzarbeit ("das Steuerparadies des kleinen Mannes": aktuell ca. 340 Mrd. EUR = 15% des BSP) oder zur Auswanderung (Brain Drain). Der Staat beginnt selbst zu kriminellen Mitteln zu greifen und erwirbt wissentlich Diebesgut (Liechtenstein-DVD). Durch das Brechen der rechtsstaatlichen Prinzipien, verlässt er nach der Legitimität auch noch die Legalität.
Wenn der Staat die Steuermoral seiner Büger verbessern will, muss er die Moral seines Steuersystems verbessern, und dazu gehört zunächst die Achtung vor Eigentum, Freiheit, Arbeitsleistung und Privatleben seiner Bürger.
Gerd Habermann in der WW13.09, Seite 16f.
Buchtipp: "Der sanfte Verlust der Freiheit" von Paul Kirchhofs
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