Sonntag, 10. August 2008

"Überwälzungsregel"

Der Bund legt damit fest, dass für jedes Viertelprozent Zinserhöhung 3% Mieterhöhung gerechtfertigt ist:
Die Hausbesitzer nutzten diese Einladung trotz Leerwohnungskrise: Die Mieten stiegen von 1989 bis 1995 um volle 40%.
Beat Kappeler in der NZZaS vom 3.8.08

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