Mittwoch, 4. März 2009

Blutrache bewahrt vor Ausweisung

Das Bundesverwaltungsgericht hat sein Veto gegen die Wegweisung von zwei Albanern eingelegt, die möglicherweise von Blutrache bedroht sind. (Bieler Tagblatt)
Blutrache ist kein Schweizerisches Gesetz. Wieder einmal beugt sich die Schweiz ausländischem (Un)Recht.

Keine Kommentare: